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06. bis 11. Kalenderwoche 2023 (2. Nachtrag)
Datum: 20.02.2023
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 20. bis 24. Februar 2023 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Dr. Lösch (Durchwahl 2620) vertreten.
Verdacht der Marktmanipulation in mehreren Fällen u.a.
Strafkammer 24 - 4. Große Wirtschaftsstrafkammer
24 KLs 629 Js 13168/18
Verfahren gegen
1. Marc-Oliver R., geb. 1986
Verteidiger: Rechtsanwalt Leonhardt, Frankfurt
Verteidiger: Rechtsanwalt Henneberg, Frankfurt
2. Nicholas H., geb. 1986
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Becker, Heidelberg
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hofstätter, Heidelberg
3. Daniel M., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Walter, Frankfurt
Verteidiger: Rechtsanwältin Dannenfeldt, Darmstadt
Prozessauftakt: Montag, 13. Februar 2023, 10.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 27. Februar, 01., 08., 10., 15., 17., 24., 29., 31. März, 04., 21., 24., 26., 28. April, 22., 24., 26. Mai, 14., 16., 21., 23., 26., 28., 30. Juni, 05., 07., 12., 14., 19., 21. Juli, 14., 18. August, 01., 06., 08., 15., 18., 20., 27., 29. September, 16., 18. u. 20. Oktober 2023, jeweils 10.00 Uhr)
Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie sollen im Zeitraum von September 2017 bis November 2021 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken in neun Fällen über die B-GmbH sowie die F-GmbH - jeweils mit Geschäftssitz in Nordbaden - Werbemaßnahmen bzgl. Aktien gering kapitalisierter börsennotierter Aktiengesellschaften kanadischen Rechts (sog. Pennystocks), die an deutschen Wertpapierbörsen zum freien Handel zugelassen gewesen seien, lanciert haben, um dadurch die Nachfrage nach den jeweiligen Wertpapieren zu steigern und dadurch einen entsprechenden Kursanstieg zu bewirken. Dass die Angeklagten sich zuvor selbst u.a. über in Kanada ansässige gesondert verfolgte Personen in erheblichem Umfang zu geringen Preisen mit Aktien der entsprechenden Gesellschaften mit dem Ziel eingedeckt haben sollen, diese zu höheren Kursen wieder abzustoßen, sollen sie im Rahmen der Werbemaßnahmen nicht bzw. nur in einem geringen Umfang offengelegt haben.
Zur Steigerung der Kurse sollen u.a. unter sog. Nicknames in Internet-Börsenforen durch abgestimmte Beiträge, ohne den Bezug zu der B- bzw. F-GmbH deutlich zu machen, die Aktien beworben worden sein. Zudem sollen durch abgesprochene Transaktionen u.a. im Freundes- und Familienkreis Kurssteigerungen hervorgerufen worden sein.
Im Einzelnen sollen den Angeklagten folgende Verantwortlichkeiten zugefallen sein:
Der Angeklagte Marc-Oliver R. soll in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und Mitgesellschafter der B-GmbH sowie Mitgesellschafter der F-GmbH die maßgeblichen Abläufe innerhalb der Organisationen gesteuert und letztlich die maßgeblichen Entscheidungen getroffen haben.
Der Angeklagte Nicholas H. soll in seiner Eigenschaft als Mitgesellschafter der beiden Firmen vor allem für die Buchhaltung und Steuerangelegenheiten der beiden Firmen verantwortlich gewesen sein.
Der Angeklagte Daniel M. soll in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und Mitgesellschafter der F-GmbH vor allem für die Umsetzung der Werbemaßnahmen zuständig gewesen sein.
In dem o.g. Zeitraum sollen den Angeklagten bzw. den beiden Gesellschaften durch den Verkauf von Aktien von 9 Aktiengesellschaften, deren Wert zuvor künstlich in die Höhe getrieben worden sei, erhebliche Beträge gutgeschrieben worden sein:
Der Angeklagte Marc-Oliver R. soll Gutschriften in Höhe von insgesamt rund EUR 64,2 Millionen, der Angeklagte Nicholas H. Gutschriften in Höhe von insgesamt rund EUR 21,2 Millionen, der Angeklagte Daniel M. Gutschriften in Höhe von insgesamt rund EUR 12,17 Millionen, die B-GmbH Gutschriften in Höhe von insgesamt rund EUR 7,1 Millionen und die F-GmbH Gutschriften in Höhe von insgesamt rund EUR 5,94 Millionen erhalten haben.
Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 804 Js 20850/22
Verfahren gegen
Sebastian P., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Gönnheimer, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Haas, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 15. Februar 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 01., 22. März, 04. u. 17. April 2023, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum vom 01.05. bis 24.05.2021 in zwei Fällen jeweils 1 kg Amphetamin, in einem Fall 1 kg Amphetamin und 140g Kokain sowie in zwei weiteren Fällen 100g bzw. 150g Kokain zum gewinnbringenden Verkauf erworben, wobei ihm die Betäubungsmittel jeweils in Schriesheim übergeben worden seien. Bei der am 16.08.2022 erfolgten Durchsuchung seines in Mannheim gelegenen Wohnanwesens sowie der dazugehörigen Gartenhütte seien insgesamt rund 11g Kokain sowie rund 28,5g Marihuana sichergestellt worden.
Verdacht des versuchten Mordes u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 200 Js 22122/22
Verfahren gegen
Maximilian, B., geb. 1963
Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim
Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim
Prozessauftakt: Donnerstag, 16. März 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22. März, 04., 20., 27. April u. 03. Mai 2023, jeweils 09.00 Uhr)
Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sich am Abend des 11.07.2022 in seiner Wohnung in Mannheim aufgehalten haben. Dort soll er auch zwei halbautomatische, durchgeladene Waffen aufbewahrt haben, für deren Besitz er keine Erlaubnis gehabt habe. Gegen 22.10 Uhr soll der Nebenkläger, nachdem er zuvor sein Kommen telefonisch angekündigt habe, den Angeklagten aufgesucht haben, weil er von diesem ihm gehörende Autoersatzteile zurückhaben wollte. Zwischen beiden soll es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, wobei sich der Nebenkläger im Bereich des verschlossenen Hoftores aufgehalten habe. Als der Nebenkläger an dem Hoftor gerüttelt habe, sei dieses aufgegangen. Dennoch habe sich der Nebenkläger zunächst außerhalb des Hofgeländes aufgehalten und habe sich erst auf Aufforderung des Angeklagten auf das Hofgelände begeben. Der Angeklagte habe sich davor bereits mit einer durchgeladenen Waffe bewaffnet und sich - ohne dass der Nebenkläger die Waffe habe erkennen können - zu diesem begeben. Aus kurzer Distanz habe der Angeklagte dem Nebenkläger mit bedingtem Tötungsvorsatz und für den Nebenkläger unvorhergesehen in den Bauch geschossen. Als der Nebenkläger sich umgedreht habe, um zu fliehen, soll der Angeklagte diesem in den Rücken geschossen haben. Dem Nebenkläger sei es dennoch gelungen vor dem Angeklagten, der ihn verfolgt habe, zu fliehen. Der Angeklagte habe dabei noch sechs weitere Schüsse in Richtung des Nebenklägers abgegeben.
Der Nebenkläger habe u.a. einen Durchschuss des Bauchraums erlitten. Durch eine rechtzeitige medizinische Versorgung habe eine umgehende Operation des Nebenklägers gesichert werden können.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -