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06. bis 11. Kalenderwoche 2023 (3. Nachtrag)

Datum: 24.02.2023

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Verdacht des Betrugs in zwei Fällen

 Strafkammer 5a

5a KLs 404 Js 34061/16

Verfahren gegen

 Heiko T., geb. 1973

Verteidiger: Rechtsanwalt Valentin, Saarbrücken

 Prozessauftakt: Montag, 06. März 2023, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 09., 22., und 29. März 2023, 05., 20. und 26. April 2023 sowie 03. Mai 2023, jeweils 09.30 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich als Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins in Mannheim durch falsche Versprechungen bezüglich Geldanlagen eine fortlaufende Einnahmequelle zur Finanzierung seines Lebensunterhalts verschafft.

 So habe er im Jahr 2013 einen Arzt zum Abschluss eines Vertrags zur betrieblichen Altersvorsorge für seine Praxis-Mitarbeiter sowie eines weiteren Vertrags zur Anlage seines eigenen Vermögens veranlasst. Der Arzt habe vor diesem Hintergrund rund 280.000 € auf ein Konto des Vereins sowie ein Konto eines dem Verein verbundenen Unternehmens eingezahlt. Hierbei habe der Angeklagte dem Arzt vorgespiegelt, die Anlagebeträge würden gewinnbringend angelegt und er würde auf diese Weise in eine soziale Absicherung seiner Arbeitnehmer investieren. Um den Anschein einer Anlagebetätigung zu erwecken, habe der Angeklagte mehrere Auszahlungen an den Arzt in Höhe von rund 50.000 € vorgenommen, das restliche Geld habe der Angeklagte zur Finanzierung seines eigenen Lebensunterhalts und der Unkosten des Vereins verwendet.

Im Jahr 2015 habe er auf vergleichbare Weise den Geschäftsführer einer Unternehmensberatung zur Überweisung von rund 200.000 € auf ein Konto des Vereins veranlasst und das Geld wiederum nicht gewinnbringend angelegt, sondern für seinen eigenen Lebensunterhalt verbraucht.

  Dr. Susanne Lösch

- Stellvertretende Pressesprecherin und RinLG -

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