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06. bis 11. Kalenderwoche 2023 (4. Nachtrag)

Datum: 28.02.2023

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Verdacht der Steuerhinterziehung in mehreren Fällen

 Strafkammer 25 - 5. Große Wirtschaftsstrafkammer

25 KLs 616 Js 20487/22

Verfahren gegen

Hassane L., geb. 1968

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Stegemann, Heidelberg

                   Rechtsanwalt Prof. Dr. Ziegert, München

                   Rechtsanwältin Lemmer, Heidelberg

                   Rechtsanwältin Rebell-Houben, Mannheim

 Prozessauftakt: Mittwoch, 01. März 2023, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 07., 08., 14., 15., 21. und 22. März 2023, 04., 05., 18., 19., 25. und 26. April 2023 sowie 02., 03., 08., 12., 23., 30. und 31. Mai 2023, jeweils 09.30 Uhr)

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe sich als Vorstand einer im Rhein-Neckar-Raum ansässigen Aktiengesellschaft verschiedenen Tätergruppierungen angeschlossen, um einerseits in anderen Mitgliedstaaten der EU anfallende Biersteuer und andererseits in Deutschland anfallende Umsatzsteuer zu verkürzen. Er und seine Mittäter hätten hierbei gehandelt, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle erschließen.

In Vollzug dieses Tatplanes habe der Angeklagte über das Steuerlager der Aktiengesellschaft zwischen Januar 2020 und März 2020 mindestens 39 Lieferungen von Bier abgewickelt, die ihren Ausgang in den Steuerlagern von in Frankreich ansässigen Unternehmen genommen haben sollen. Zwischen Oktober 2019 und Juni 2020 habe er weitere 61 Lieferungen abgewickelt, die ihren Ausgang im Steuerlager eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens genommen haben sollen. 

Diese Lieferungen hätten allesamt dem Zweck gedient, verbrauchsteuerpflichtiges Bier dem Steueraussetzungsverfahren zu entziehen. Tatsächlich seien die Biermengen, die Gegenstand der einzelnen Lieferungen gewesen seien, nämlich nicht in Deutschland, sondern in Großbritannien auf dem Schwarzmarkt abgesetzt worden. Der Angeklagte habe gegenüber den Zollbehörden den Eingang des Bieres in seinem Steuerlager wahrheitswidrig bestätigt und einen ordnungsgemäßen Transport der einzelnen Lieferungen vorgespiegelt. Diese unrichtigen Erklärungen hätten dazu geführt, dass für die tatsächlich nach Großbritannien erfolgten Lieferungen die jeweils geschuldete französische bzw. niederländische Biersteuer nicht festgesetzt worden sei. Hierdurch sei Biersteuer in Höhe von rund 1 Million € verkürzt worden.

 Zudem habe die Aktiengesellschaft in den Jahren 2018 bis 2021 in mehreren Fällen zum Schein Getränke oder andere Waren an in Belgien ansässige Firmen geliefert und die Lieferungen gegenüber dem Finanzamt als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen erklärt. 

Tatsächlich seien die Getränke aber nicht an Unternehmen in Belgien geliefert worden, sondern an unbekannte Unternehmen. Diese Unternehmen oder die Aktiengesellschaft hätten die Getränke sodann innerhalb der europäischen Union auf dem Schwarzmarkt veräußert, ohne die anfallende Umsatzsteuer zu entrichten. Dadurch sei Umsatzsteuer in Höhe von rund 2.220.000 € verkürzt worden.

  Dr. Susanne Lösch

- Stellvertretende Pressesprecherin und RinLG -

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