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12. bis 17. Kalenderwoche 2023

Datum: 15.03.2023

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Hinweis:

Vom 11. bis 14. April 2023 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Dr. Lösch (Durchwahl 2620) vertreten.

 Verdacht des versuchten Totschlags u.a. 

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 500 Js 32125/22

 Verfahren gegen

 Mehmet S., geb. 2001

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim

 Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

 Prozessauftakt: Mittwoch, 12. April 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 14., 17., 24. April, 10. und 15. Mai 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am Abend des 06.10.2022 den Nebenkläger in Mannheim angesprochen und diesen aufgefordert, den Kontakt zu seiner Schwester zu unterlassen. Dem Hinweis des Nebenklägers, dass er dessen Schwester nicht kenne, habe der Angeklagte keinen Glauben geschenkt und dem Nebenkläger zwei Schläge auf das Ohr versetzt. Als der Nebenkläger die Örtlichkeit habe verlassen wollen, sei ihm der Angeklagte gefolgt und habe zudem einen Gegenstand - möglicherweise ein Messer - aus seiner Tasche gezogen. Aus Furcht vor einem möglichen Angriff gegen sein Leben habe der Nebenkläger zu rennen begonnen, sei jedoch ohne Fremdeinwirkung zu Fall gekommen. Der ihm hinterherlaufende Angeklagte habe diese Situation dazu ausgenutzt, Tritte in Richtung des Kopfes des Nebenklägers auszuführen, die dieser mit seinen Händen habe abwehren können. Anschließend soll der Angeklagte dem Nebenkläger mit einem spitzen Gegenstand einen rund 12 cm tiefen Stich in den Rücken versetzt haben, wobei er diesen Stich mit bedingtem Tötungsvorsatz ausgeführt haben soll. Einer der Begleiter des Angeklagten, der ihn bereits zuvor habe zurückhalten wollen, soll den Angeklagten gleich nach dem ersten Stich weggezogen haben. Anschließend seien der Angeklagte und seine insgesamt drei Begleiter geflüchtet. Der Nebenkläger habe durch eine umgehende Operation gerettet werden können.

Des Weiteren wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe bei seiner Festnahme am 11.10.2022 rund 3 g Marihuana mit sich geführt. 

Verdacht des Bandenbetrugs u.a. 

 Strafkammer 4

4 KLs 206 Js 24144/22

 Verfahren gegen

1. Baris K., geb. 1988

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

 2. Timo S., geb. 1996

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bayaz, Mannheim

 3. Corinna K., geb. 1999

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Meier, Mannheim

 Prozessauftakt: Dienstag, 18. April 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 20., 25., 27. April und 03. Mai 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten Baris K., der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich im Spätsommer 2021 während eines Urlaubsaufenthaltes in der Türkei einer Personengruppierung angeschlossen, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet gewesen sei, von der Türkei aus ältere Menschen in Deutschland anzurufen, sich diesen gegenüber als angebliche Polizeibeamte oder Staatsanwälte auszugeben und diese z.B. mit der unwahren Behauptung, deren Vermögen vor einem geplanten Raub zu sichern oder aber deren Bargeld auf Echtheit überprüfen zu müssen, zur Herausgabe größerer Vermögenswerte an einen Abholer zu veranlassen. Dem Angeklagten Baris K. sollte dabei in Deutschland die Rolle zukommen, die Abholung selbst durchzuführen oder aber die Abholung durch andere Personen zu koordinieren.

In Ausführung dieses Vorhabens soll der Angeklagte Baris K. am 03.02.2022 die Abholung von Bargeld i.H.v. EUR 10.000 sowie von 3 kg Gold im Wert von EUR 156.000 in Bremen durch den Mitangeklagten Timo S., der sich ebenfalls in Untersuchungshaft befindet und dem die Hintergründe der Abholung bekannt gewesen seien, sowie durch die Mitangeklagte Corinna K., der der Hintergrund der Abholung im Einzelnen nicht bekannt gewesen sei, organisiert haben. 

Des Weiteren soll der Angeklagte Baris K. gemeinsam mit dem Angeklagten Timo S. am 02.03.2022 in Mannheim, nachdem die angerufene Geschädigte das bereitgelegte Bargeld in Höhe von EUR 80.000 nicht freiwillig herausgegeben habe, das Bargeld mit Gewalt an sich genommen haben.

Ein am 15.03.2022 in Mannheim durch den Angeklagten Baris K. und einen bislang nicht bekannten Mittäter unternommener Versuch der Abholung von Geld und Schmuck soll aufgrund der Bedenken des Geschädigten kurz vor der Übergabe gescheitert sein.

Am 02.05.2022 soll der Angeklagte Baris K. in Ausführung des Tatplans in Walldorf bei einer Geschädigten Bargeld in Höhe von EUR 98.000 abgeholt haben, wobei der Angeklagte Timo S. den Angeklagten Baris K. bei der Ablieferung des Geldes an den Mittelsmann unterstützt haben soll.

Am 16.05.2022 soll der Angeklagte Baris K. schließlich in Mannheim bei der Abholung von EUR 50.000 durch zwischenzeitlich verständigte Polizeibeamte festgenommen worden sein.     

  Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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