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18. und 19. Kalenderwoche 2023 (2. Nachtrag)

Datum: 09.05.2023

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in zahlreichen Fällen u.a. 

 Strafkammer 25 - 4. Große Wirtschaftsstrafkammer

25 KLs 609 Js 1651/22

Verfahren gegen

 1. Andreas W., geb. 1983

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Janssen, Freiburg

    Verteidiger: Rechtsanwalt Welke, Heidelberg

 2. Roman V., geb. 1989

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Mohne, Mannheim

 Prozessauftakt: Montag, 08. Mai 2023, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 10., 22. Mai, 02., 12., 14., 15., 21., 22., 29. Juni, 04., 06., 11., 13., 17., 21., 25. Juli, 01., 02., 04., 21. August, 04., 11. September und 02. Oktober 2023, jeweils 09.30 Uhr)

 Dem Angeklagten Andreas W., der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Februar 2019 bis Januar 2022 über sein Einzelunternehmen mit Sitz im Ortenaukreis vornehmlich aus der Ukraine stammende Arbeitnehmer „schwarz“, d.h. ohne Meldung und Abführung der entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge beschäftigt. Den weit überwiegenden Teil der Arbeitnehmer soll er an ein Unternehmen mit Sitz im Landkreis Emmendingen verliehen haben. 

Der Angeklagte Roman V. soll ihm zu diesen Taten Beihilfe geleistet haben, indem er - in Kenntnis der geplanten illegalen Beschäftigung - fortlaufend Arbeitskräfte in der Ukraine angeworben habe. 

Durch die insgesamt 36 Einzeltaten sollen dem zuständigen Sozialversicherungsträger Beiträge in Höhe von rund EUR 1,69 Millionen vorenthalten worden sein.

 Darüber hinaus sollen, was beiden Angeklagte bekannt gewesen sei, 56 aus der Ukraine stammende Arbeitskräfte im Zeitraum von April 2019 bis Januar 2021 nicht über einen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltstitel verfügt haben.

 Im Zeitraum von März 2021 bis Januar 2022 soll der Angeklagte Andreas W. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem gesondert verfolgten ungarischen Staatsangehörigen in der Ukraine angeworbene Arbeitskräfte zum Schein bei einer in Budapest ansässigen Firma angestellt, diesen dadurch einen ungarischen Aufenthaltstitel verschafft und anschließend mithilfe sog. A 1- Bescheinigungen eine Entsendung dieser Arbeitskräfte ermöglicht haben. Dabei sei ihnen bewusst gewesen, dass das Scheinkonstrukt allein der Vortäuschung eines tatsächlich nicht gegebenen Entsendetatbestandes gedient habe.

Darüber hinaus soll der Angeklagte Andreas W. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten ungarischen Staatsangehörigen im November 2021 sieben totalgefälschte A1-Bescheinigungen hergestellt haben. 

  Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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