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40. bis 45. Kalenderwoche 2023

Datum: 27.09.2023

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Hinweise:

1.   Die Aufgaben der stellvertretenden Pressesprecherin hat seit dem 01. September 2023 Frau Richterin Jander übernommen.

2.   Vom 28. Oktober bis 01. November 2023 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau Richterin Jander (Durchwahl 2657, E-Mail: pressestelle@lgmannheim.justiz.bwl.de) vertreten.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 300 Js 39935/22

 Verfahren gegen

 Piotr K., geb. 1997

Verteidigerin: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 10. Oktober 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 12., 17., 26. Oktober, 07. und 17. November 2023, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der an einer Schizophrenie leiden soll und derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll am 10.12.2022 zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr an einem Obdachlosenunterstand in Mannheim wiederholt auf eine dort ebenfalls anwesende Person eingetreten und eingeschlagen haben, wodurch diese u.a. einen Riss der Milz erlitten habe, der noch am selben Tag zum Versterben durch innerliche Verblutung geführt habe. Bei der Begehung der Tat soll der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung sowie erheblichen Alkoholgenusses schuldunfähig gewesen sei.

 Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

 Verdacht des versuchten Mordes u.a. 

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 400 Js 41337/22

 Verfahren gegen

Jasir M., geb. 1999

Verteidigerin: Rechtsanwältin Haas, Mannheim

 Prozessauftakt: Freitag, 20. Oktober 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 25. Oktober, 06., 10., 15. u. 22. November 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei am Abend des 27.12.2022 in einer Asylunterkunft in Weinheim mit dem Geschädigten in Streit geraten, da er diesen verdächtigt habe, ihm Haschisch entwendet zu haben. Um den Geschädigten zur Rückgabe des Haschisch zu bewegen, soll er diesen mit einem Messer bedroht haben, das ihm jedoch der Geschädigte habe abnehmen können. Im Anschluss daran soll der Angeklagte zwei Personen zu seiner Unterstützung geholt haben. Eine der Personen soll den Geschädigten festgehalten und die andere Person einen Freund des Geschädigten zurückgehalten haben. Der Angeklagte soll den Geschädigten zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm später einen Stich mit einem spitzen Gegenstand in den Bauch versetzt haben, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz und zur Wiedererlangung des Rauschgiftes gehandelt habe. Dem Geschädigten soll es anschließend gelungen sein, in ein Nachbargebäude zu einem Freund zu flüchten, der die Polizei und den Notarzt verständigt habe. Der Geschädigte habe noch in der Nacht operiert werden müssen; akute Lebensgefahr habe bei ihm jedoch nicht bestanden.

 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 4

4 KLs 201 Js 1810/23

 Verfahren gegen

 Mehmet B., geb. 1988

Verteidigerin: Rechtsanwältin Bauknecht, Mannheim

 Prozessauftakt: Dienstag, 24. Oktober 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 07., 13. und 15. November 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Beschuldigte, der an einer schizoaffektiven Störung und einer Suchtmittelabhängigkeit leiden soll und derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll am frühen Morgen des 22.12.2022 in Mannheim Polizeibeamte durch das Vorzeigen von Nun-Chakus sowie Todesdrohungen zum Abbruch einer Identitätsfeststellung gezwungen haben. Des Weiteren soll er am 02.02.2023 in Mannheim Nachbarn beschimpft, beleidigt und mit dem Tod bedroht haben, wobei er abermals Nun-Chakus in den Händen gehalten habe. Bei seiner noch am selben Tag erfolgten Vorführung durch die Polizei im ZI in Mannheim soll er den ihn vorführenden Beamten mit dem Tode bedroht haben. 

 Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

 Verdacht der Vergewaltigung u.a. 

 Strafkammer 17

17 KLs 402 Js 13352/23

 Verfahren gegen

 Mateusz P., geb. 1992

Verteidiger: Rechtsanwalt Betz, Heidelberg

 Prozessauftakt: Mittwoch, 25. Oktober 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 08., 13., 21., 22., 27., 28., 29. November, 11. u. 19. Dezember 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich in erheblich alkoholisiertem Zustand am Abend des 06.04.2023 gewaltsam Zutritt zu der in Schriesheim gelegenen Wohnung des Geschädigten T.D. verschafft, in dem sich auch die Geschädigte J.R. aufgehalten habe. Der Angeklagte soll die beiden Personen aufgefordert haben, mit ihm weiter Alkohol zu trinken. Als dem Angeklagten im Verlauf des Abends ein Schlagring aus seiner Jackentasche gefallen sei, soll die Geschädigte J.R. diesen darauf angesprochen und anschließend aus Angst vor möglichen Gewalthandlungen versucht haben, die Wohnung zu verlassen. Der Angeklagte soll die Geschädigte daran gehindert und, nachdem sie sich seiner Aufforderung, sich auszuziehen, nicht nachgekommen sei, mit Gewalt zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen haben. Nachdem er von der Geschädigten abgelassen habe, soll er dem Geschädigten T.D., den er zuvor verbal eingeschüchtert habe, mehrere Schläge mit dem Schlagring ins Gesicht versetzt haben, wodurch dieser u.a. eine Fraktur des Nasenbeins erlitten habe. 

 Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen

 Strafkammer 23 - 3. Große Wirtschaftsstrafkammer

23 KLs 609 Js 6835/16

Verfahren gegen

Fotios P., geb. 1964

Verteidiger: Rechtsanwalt Weidhaas, Bad Dürkheim

 Prozessauftakt: Mittwoch, 25. Oktober 2023, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 27., 31. Oktober, 03., 08., 10., 15., 17. November, 01., 05., 08., 13., 15., 20., 22. Dezember 2023, 10., 12., 17., 19., 24., 26. und 31. Januar 2024, jeweils 09.30 Uhr)

 Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang 2012 bis Mai 2016 alleine oder gemeinsam mit einer zwischenzeitlich verstorbenen Person im Gastronomieberiech der Metropolregion Rhein Neckar als Geschäftsführer diverser Gesellschaften tätig gewesen sein. Zu dieser Unternehmensgruppe sollen u.a. eine von beiden gemeinsam geführte Gesellschaft sowie zwei von dem Angeklagten allein geführte Gesellschaften gehört haben.

Um die Lohnkosten zu reduzieren, sollen bei diesen drei Gesellschaften auf Veranlassung des Angeklagten an eine Vielzahl von Arbeitnehmern im Zeitraum von Januar 2012 bis Juli 2015 bzw. September 2015 bzw. Mai 2016 in erheblichem Umfang Löhne ganz oder teilweise „schwarz“ ausgezahlt worden sein. Diese Auszahlungen seien nicht in die Buchhaltung der Unternehmen aufgenommen worden, weshalb der für die Unternehmen tätigen Steuerberatungsgesellschaft zu geringe Lohnsummen übermittelt worden seien, die diese wiederum den für die Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge zuständigen Stellen weitergegeben habe. Dadurch seien den zuständigen Einzugsstellen insgesamt Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund EUR 478.000 vorenthalten worden. 

 Verdacht der Steuerhinterziehung in mehreren Fällen

 Strafkammer 25 - 5. Große Wirtschaftsstrafkammer

25 KLs 616 Js 20487/22

 Verfahren gegen

 H. L., 

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Stegemann, Heidelberg

Verteidiger: Rechtsanwalt Prof. Ziegert, München

Verteidigerin: Rechtsanwältin Lemmer, Heidelberg

Verteidigerin: Rechtsanwältin Rebell-Houben, Mannheim

 Prozessauftakt: Mittwoch, 04. Oktober 2023, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 05., 09., 12., 16., 19., 30., 31. Oktober, 06., 07., 14., 16., 21., 23., 28., 29. November, 04., 12., 13., 19., 20., Dezember 2023 und 04. Januar 2024, jeweils 09.30 Uhr)

 Der Angeklagte soll in seiner Eigenschaft als Vorstandvorsitzender eines in Nordbaden ansässigen Unternehmens, das u.a. Inhaber eines Steuerlagers für die Einlagerung von Bier sein soll, in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit weiteren Personen im Zeitraum von Anfang Oktober bis Mitte/Ende Dezember 2019 131 Lieferungen von Bier aus Steuerlagern in Frankreich ansässiger Unternehmen formal in den steuerlichen Verkehr in Deutschland überführt und u.a. hier entsprechende Biersteuererklärungen abgegeben haben, obwohl die Biermengen nicht in Deutschland, sondern - wie von Anfang an geplant - in Großbritannien abgesetzt worden seien. Um den tatsächlichen Verbleib zu verschleiern, sollen u.a. inhaltlich unzutreffende Transportpapiere erstellt worden sein. Durch dieses Vorgehen soll der Angeklagte dazu beigetragen haben, dass die eigentlich in Frankreich anfallende Biersteuer in Höhe von rund 1,5 Millionen EURO nicht habe festgesetzt werden können. 

 Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen

 Strafkammer 5

5 KLs 811 Js 8839/23

 Verfahren gegen

 Ali J., geb. 1995

Verteidigerin: Rechtsanwältin Bayaz, Mannheim

Verteidiger: Rechtsanwalt Kolivas, Mannheim

Verteidiger, Rechtsanwalt Middendorf, Heilbronn

 Prozessauftakt: Freitag, 10. November 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 30. November, 06. u. 08. Dezember 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum zwischen dem 30.03. und dem 02.05.2021 in einem Fall 500g Marihuana, in einem weiteren Fall 300g Kokain, in zwei Fällen 10kg bzw. 5kg Marihuana und in weiteren zwei Fällen 1 Liter bzw. 2 Liter Amphetaminöl erworben, um u.a. im Stadtgebiet von Mannheim Betäubungsmittel gewinnbringend weiterveräußern zu können.

 Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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