Suchfunktion
46. bis 49. Kalenderwoche 2023
Datum: 08.11.2023
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 5
5 KLs 302 Js 5894/23
Verfahren gegen
Aaron K., geb. 1988
Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim
Prozessauftakt: Montag, 13. November 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 17., 20., 22. u. 24. November 2023, jeweils 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der an einer paranoiden Schizophrenie leiden soll und derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll am Nachmittag des 20.02.2023 auf einem Trainingsplatz in Weinheim versucht haben, den Geschädigten, der dort mit dem Training habe beginnen wollen, ohne ersichtlichen Grund anzugreifen. Dem Geschädigten sei es jedoch gelungen zu fliehen. Im Anschluss soll der Beschuldigte die durch Zeugen herbeigerufenen Polizeibeamten angegriffen und sich durch Ansprache sowie den Einsatz von Pfefferspray nicht habe beeindrucken lassen. Vielmehr soll der Beschuldigte ein Messer mit einer Klinge von ca. 6 cm gezogen und damit die Polizeibeamten angegriffen haben. Da der Beschuldigte trotz wiederholter Aufforderungen und trotz Ziehens der Dienstwaffen das Messer nicht habe fallen lassen und zudem einem Polizeibeamten mit dem Messer sehr nahegekommen sei, habe der andere Polizeibeamte einen Schuss mit der Dienstwaffe in Richtung des Beschuldigten abgegeben, der diesen in den Bauch getroffen habe. Der Beschuldigte sei umgehend in ein Krankenhaus gebracht und dort notoperiert worden.
Bei der Begehung der Tat soll der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig gewesen sei.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 4
4 KLs 204 Js 18500/22
Verfahren gegen
Kemal B., geb. 1981
Verteidigerin: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim
Prozessauftakt: Freitag, 17. November 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22. November, 06. und 20. Dezember 2023, jeweils 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis mit wahnhafter Fehlverarbeitung der Realität leiden soll und derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll am Abend des 02.03.2022 in der Wohnung seiner Eltern in Mannheim seine Schwester beleidigt und mit dem Tode bedroht haben. Die herbeigerufenen Polizeibeamten soll er erheblich beleidigt und sich zudem seiner Fesselung mit Gewalt widersetzt haben.
Am Nachmittag des 10.07.2022 soll er in Mannheim seinen Nachbarn grundlos angegriffen und dabei den Geschädigten nicht nur wiederholt geschlagen und getreten, sondern auch für rund 30 Sekunden gewürgt haben. Seiner anschließenden Festnahme durch die herbeigerufenen Polizeibeamten soll er sich mit Gewalt widersetzt haben; durch die Widerstandshandlungen sollen drei Polizeibeamte Prellungen bzw. Hauptabschürfungen davongetragen haben.
Der Beschuldigte soll des Weiteren am 24.07.2022 gegen 12.00 Uhr in Mannheim ohne Grund mit voller Kraft gegen den Seitenspiegel eines Pkw getreten und diesen dadurch beschädigt haben. Als der im Fahrzeug befindliche Geschädigte ausgestiegen sei und den Beschuldigten zur Rede habe stellen wollen, soll sich dieser entfernt haben. Auf den Versuch des Geschädigten, diesen festzuhalten, habe der Beschuldigte eine brennende Zigarette auf die Oberlippe des Geschädigten gedrückt, diesen beleidigt und ihm zudem mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Während der Ausführung der Tat soll der Beschuldigte ein Springmesser sowie ein Taschenmesser mit sich geführt haben.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird.
Verdacht des versuchten Totschlags u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 200 Js 10828/23
Verfahren gegen
Nikollaq C., geb. 1968
Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Dr. Rohne, Heidelberg
Prozessauftakt: Dienstag, 21. November 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 23. November, 14., 21. Dezember 2023, 09. u. 10. Januar 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich gemeinsam mit einem gesondert verfolgten, derzeit noch flüchtigen Mittäter am späten Abend des 30.03.2023 nach Schwetzingen begeben, um den Nebenkläger dafür zu bestrafen, dass er dem gesondert verfolgten Mittäter an diesem Tag nicht die ihm geschuldeten EUR 100 zurückgegeben habe. In Schwetzingen sollen sich der Angeklagte und der gesondert verfolgte Mittäter mit dem Nebenkläger an einer Straße getroffen haben, wobei der Nebenkläger in Begleitung von zwei Personen gewesen sei. Ohne Vorwarnung sollen der Angeklagte und der gesondert verfolgte Mittäter mit hinter dem Rücken verborgen gehaltenen Zimmermannshämmern auf den Kopf des Nebenklägers eingeschlagen haben, wobei sie dessen Tod billigend in Kauf genommen haben sollen. Durch die Schläge soll der Nebenkläger verschiedene Verletzungen am Kopf davongetragen haben. Die Schläge sollen durch das Eingreifen der Begleiter des Nebenklägers beendet worden sein. Der Angeklagte und der gesondert verfolgte Mittäter seien anschließend geflüchtet.
Verdacht des besonders schweren Raubes
Strafkammer 4
4 KLs 506 Js 20368/23
Verfahren gegen
1. Sassi Y., geb. 2002
Verteidigerin: Rechtsanwältin Decker, Ludwigshafen
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mohne, Mannheim
2. Zakaria S., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 28. November 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 30. November, 01. und 13. Dezember 2023, jeweils 09.00 Uhr)
Die beiden Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen am 22.06.2023 gegen 00.40 Uhr in der Innenstadt von Mannheim zwei Jugendliche unter Einsatz eines Messers überfallen und dabei u.a. Bargeld in Höhe von EUR 100 sowie Airpods erbeutet haben.
Verdacht des Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 200 Js 11762/23
Verfahren gegen
Desiree A., geb. 1979
Verteidiger: Rechtsanwalt Hörtling, Heidelberg
Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Frank, Mosbach
Prozessauftakt: Mittwoch, 06. Dezember 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 13., 15., 20., 22. Dezember 2023 und 08. Januar 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Die Angeklagte, die sich in Untersuchungshaft befindet, soll im Jahr 2005 eine Hirnblutung erlitten haben, die zu einer Hirnschädigung und damit verbunden in der Folgezeit zu einer Persönlichkeitsstörung geführt habe. Im Jahr 2013 habe die Angeklagte geheiratet; aus dieser Ehe seien zwei 2013 bzw. 2015 geborene Kinder hervorgegangen. Seit Herbst 2018 habe das Ehepaar aufgrund des Auszugs der Angeklagten getrennt gelebt. Die Kinder sollen sich abwechselnd bei der Angeklagten bzw. dem Vater aufgehalten haben.
In den vergangenen Jahren soll sich bei der Angeklagten krankheitsbedingt die irrationale und unkorrigierbare Überzeugung gebildet haben, ihre Kinder seien aufgrund angeblicher psychischer und körperlicher Misshandlungen durch ihren Vater existenziell gefährdet.
Aufgrund ihrer Erkrankung soll sie vermutlich am Abend des 07.04.2023 zu dem Entschluss gekommen sein, dass der einzige Ausweg aus dieser existenziellen Gefährdung die Tötung ihrer eigenen Kinder sowie im Anschluss ihre eigene Tötung sei. In Ausführung dieses Vorhabens soll sie vermutlich am späten Morgen bzw. frühen Nachmittag des 08.04.2023 ihre ahnungslosen Kinder mit Medikamenten sediert und diese anschließend auf nicht näher bekannte Weise erstickt haben. Am Vormittag des Folgetages soll sie per E-Mail gegenüber der Polizei mitgeteilt haben, dass sie etwas Schlimmes begangen habe, und zudem die Polizei zum Kommen aufgefordert haben. Im Anschluss soll sie versucht haben, sich das Leben zu nehmen.
Aufgrund der Erkrankung der Angeklagten steht die Möglichkeit im Raum, dass diese zum Zeitpunkt der Tatbegehungen vermindert schuldfähig war.
Verdacht der gefährlichen Körperverletzung
Strafkammer 17
17 KLs 504 Js 17895/22
Verfahren gegen
1. Haymen A., geb. 1996
Verteidigerin: Rechtsanwältin Janßen, Bielefeld
2. Anil A., geb. 1999
Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim
Prozessauftakt: Donnerstag, 07. Dezember 2023, 13.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 08. und 15. Dezember 2023, jeweils 09.00 Uhr)
Die beiden Angeklagten sollen am späten Nachmittag des 27.05.2022 in der JVA Mannheim im Rahmen einer Schlägerei einen Mitgefangenen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken durch einen Kopfstoß sowie durch einen Faustschlag verletzt haben.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -