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46. bis 49. Kalenderwoche 2023 (1. Nachtrag)

Datum: 22.11.2023

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Verdacht des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bzw. Verdacht der gefährlichen Körperverletzung

 Strafkammer 7 - Große Jugendkammer

 Verfahren 7 KLs 700 Js 15140/23 

gegen

 1. Diar M., geb. 2007

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

    Verteidiger: Rechtsanwalt Bugday, Hassloch

 2. Dindar M., geb. 2002

    Verteidiger: Rechtsanwalt Rigbers, Mannheim

 und Verfahren 7 KLs 700 Js 17061/23 

gegen

 Leonit T., geb. 2007

Verteidigerin: Rechtsanwältin Haas, Mannheim

 Prozessauftakt: Freitag, 24. November 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 06., 13., 18., 22. Dezember 2023, 10. und 22. Januar 2024, jeweils 09.00 Uhr)

 Die beiden Angeklagten Diar M. und Dindar M. sollen am frühen Morgen des 06.05.2023 gegen 04.00 Uhr vor dem Club „One“ in Mannheim (T 1, 1) auf den Angeklagten Leonit T., den späteren Geschädigten St. K. sowie weitere Personen getroffen sein. Gegen 04.10 Uhr sollen sich die drei Angeklagten und der spätere Geschädigte St. K. nach einem angeblichen Streitgespräch auf die andere Straßenseite vor das Geschäft der Firma Arena Multistore begeben haben. Ohne rechtfertigenden Grund soll der zu diesem Zeitpunkt 20 Jahre alte und damit im Sinne des JGG heranwachsende Angeklagte Dindar M. ein Pfefferspray gezogen und damit in Richtung des Angeklagten Leonit T. sowie des St. K. gesprüht haben. Der zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alte Angeklagte Diar M. soll unmittelbar im Anschluss auf den zurückweichenden St. K. zugestürmt sein und diesem mit einem Messer in die linke Flanke gestochen haben, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben soll. 

Als Reaktion darauf soll der damals 15 Jahre alte Angeklagte Leonit T. von einem in der Nähe sitzenden, bislang nicht identifizierten Mann ein Messer geholt haben, dem Angeklagten Diar M. nachgerannt sein und als er diesen eingeholt habe, einen heftigen Stich in die linke Flanke versetzt haben, wobei er ebenfalls mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben soll. 

Der Geschädigte St. K. sowie der Angeklagte Diar M. sollen durch die Stiche jeweils lebensgefährlich verletzt worden sein, wobei bei dem Geschädigten St. K. aufgrund der Verletzung zur Blutstillung eine Niere habe entfernt werden müssen.

Die beiden Angeklagten Diar M. und Leonit T. befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Bei dem Angeklagten Dindar M. bestehen nach Aktenlage keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass er mit dem Messerangriff durch den Angeklagten Diar M. gerechnet bzw. diesen in irgendeiner Form unterstützt habe.

Die beiden Verfahren sind gem. § 237 StPO zur gemeinsamen Verhandlung verbunden worden, um u.a. eine wiederholte Vernehmung von Zeugen zu vermeiden.

 Hinweis:

In Verfahren, in den Personen angeklagt sind, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat(en) unter 18 Jahre alt waren, ist die gesamte Verhandlung gem. § 48 Abs. 1 JGG nicht öffentlich. Sind daneben auch Personen angeklagt, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat(en) über 18 Jahre alt waren, ist die Verhandlung gem. § 48 Abs. 3 S. 1 JGG grds. öffentlich. Gem. § 48 Abs. 3 S. 2 JGG kann die Öffentlichkeit jedoch ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Erziehung jugendlicher, d.h. zum angeblichen Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alter Angeklagter geboten ist. 

 Verdacht des besonders schweren Raubes

 Strafkammer 7 - Große Jugendkammer - Jugendschutzsache

7 KLs 501 Js 12331/23

 Verfahren gegen

 Marcel H., geb. 1993

Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 01. Dezember 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 08. und 15. Dezember 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sich am späten Vormittag des 28.03.2023 an der Endhaltestelle Vogelstang in Mannheim mit drei Jugendlichen unter dem Vorwand verabredet haben, diesen Marihuana zu verkaufen. Tatsächlich soll er von Anfang an geplant haben, den Jugendlichen die von ihnen mitgeführten Wertgegenstände gewaltsam zu entwenden. Im Rahmen des Treffens an der Endhaltestelle soll er zunächst vergeblich versucht haben, einen der Jugendlichen in sein Vorhaben einzubinden. Anschließend sollen sich der Angeklagte und die drei Jugendlichen in eine nahegelegene Tiefgarage begeben haben. Dort habe der Angeklagte die Herausgabe der Wertgegenstände verlangt und zur Untermauerung der Forderung ein Klappmesser gezogen sowie mit der mitgeführten Schreckschusspistole in Richtung der Decke der Tiefgarage geschossen haben. Unter dem Eindruck dieses Verhaltens sollen die Jugendlichen zwei Smartphones und eine Schachtel Zigaretten im Gesamtwert von rund EUR 400 herausgegeben haben.  

 Theresa Jander

- Stellv. Pressesprecherin und Richterin -

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