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Pressemitteilung Marktplatz
Datum: 28.11.2023
Kurzbeschreibung:
Verfahren vor dem Schwurgericht wegen des angeblichen Geschehens am Marktplatz in Mannheim am 02. Mai 2022 - 1 Ks 304 Js 13846/22
hier: Akkreditierungsverfahren im Zeitraum von Mittwoch, den 29. November 2023, 10.00 Uhr bis Freitag, den 01. Dezember 2023, 10.00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf die Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim vom 13. Juli 2023 nehme ich Bezug. Darin ist u.a. mitgeteilt worden, dass folgende Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt worden sind:
Freitag, 12. Januar 2024, 09.00 Uhr
Mittwoch, 17. Januar 2024, 09.00 Uhr
Mittwoch, 24. Januar 2024, 09.00 Uhr
Montag, 05. Februar 2024, 09.00 Uhr
Freitag, 09. Februar 2024, 09.00 Uhr
Donnerstag, 22. Februar 2024, 09.00 Uhr
Freitag, 01. März 2024, 09.00 Uhr und
Freitag, 08. März 2024, 09.00 Uhr.
Für die weitere Planung hatte ich Sie bereits in meinem damaligen Schreiben gebeten mitzuteilen, ob Sie an der Hauptverhandlung teilnehmen möchten. Aufgrund der bislang eingegangenen Rückmeldungen und Anfragen ist derzeit davon auszugehen, dass die für Medienvertreter vorgesehene Anzahl an Sitzplätzen im Saal 1 ausreichen wird.
Um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren und um für den Fall eines ggf. größeren Interesses ein Auswahlverfahren durchführen zu können, darf ich Sie nunmehr bitten,
· im Zeitraum von Mittwoch, den 29. November 2023, 10.00 Uhr bis Freitag, den 01. Dezember 2023, 10.00 Uhr
· ausschließlich per E-Mail,
· und zwar nur an die E-Mail Adresse pressestelle@lgmannheim.justiz.bwl.de
mitzuteilen, ob und wenn ja, als Vertreter(in) welcher Zeitung, welchen Senders etc. Sie an der Hauptverhandlung teilnehmen wollen. Jede Zeitung, jeder Sender etc. kann nur einmal berücksichtigt werden. Bei Mehrfachanmeldungen wird nur die zeitlich erste Anmeldung berücksichtigt.
Bitte geben Sie ergänzend an, ob durch Sie oder ggf. eine andere Person Bild- bzw. Filmaufnahmen gemacht werden sollen, wobei darauf hingewiesen wird, dass eine Sitzplatzreservierung für einen zusätzlichen Fotografen bzw. Kameramann nicht möglich ist. Eine Pool-Lösung bleibt im Übrigen ausdrücklich vorbehalten.
Berücksichtigt werden nur Anfragen, die den o.g. Vorgaben entsprechen. Die Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet - sofern es erforderlich werden sollte - das Los.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Bock
Pressesprecher und VRLG