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50. bis 52. Kalenderwoche 2023
Datum: 06.12.2023
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 5
5 KLs 203 Js 23678/22
Verfahren gegen
Franklin C., geb. 1985
Verteidigerin: Rechtsanwältin Maeß, Karlsruhe
Prozessauftakt: Montag, 11. Dezember 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 12., 14. und 15. Dezember 2023, jeweils 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der an einer hebephrenen Schizophrenie leiden soll und derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll am späten Vormittag des 05.04.2022 in der Innenstadt von Mannheim herumgetanzt und wahllos Passanten angepöbelt haben. Mit seinem mitgeführten Rollkoffer soll er dabei gegen den Rollator eines 80-jährigen Mannes gestoßen sein, der sich daraufhin beschwert habe. Dies soll der Beschuldigte zum Anlass genommen haben, dem Mann einen Stoß in den Rücken zu versetzen, wodurch dieser zu Fall gekommen sei. Aufgrund des Sturzes soll sich der Geschädigte eine Fraktur im Bereich seiner Schulterprothese zugezogen haben.
Bei der Begehung der Tat soll der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig gewesen sei.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird.
Verdacht des besonders schweren Raubes
Strafkammer 4
4 KLs 506 Js 20368/23
Verfahren gegen
1. Sassi Y., geb. 2002
Verteidigerin: Rechtsanwältin Decker, Ludwigshafen
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mohne, Mannheim
2. Zakaria S., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 13. Dezember 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 22. Dezember 2023 und 11. Januar 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Die beiden Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen am 22.06.2023 gegen 00.40 Uhr in der Innenstadt von Mannheim zwei Jugendliche unter Einsatz eines Messers überfallen und dabei u.a. Bargeld in Höhe von EUR 100 sowie Airpods erbeutet haben.
Der ursprünglich für den 28. November 2023 vorgesehene Beginn der Hauptverhandlung (vgl. Pressevorschau für die 46. bis 49. Kalenderwoche 2023 musste wegen Erkrankung eines Mittglieds der Kammer verschoben werden.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 5
5 KLs 201 Js 17728/22
Verfahren gegen
Patrick G., geb. 1970
Verteidiger: Rechtsanwalt Haaf, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 20. Dezember 2023, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10., 15., 17., 19., 24. und 26. Januar 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der an einer schizoaffektiven Störung leiden soll und derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll am 03.03.2022 durch seine Eltern in seiner Wohnung in Mannheim in verwirrtem Zustand aufgefunden worden sein. Die Eltern sollen daraufhin die Polizei verständigt haben. Nach deren Eintreffen und der weiteren Ankündigung, den Beschuldigten zur Untersuchung ins ZI zu verbringen, soll sich der Beschuldigte seiner Ingewahrsamnahme mit Gewalt widersetzt haben.
Am 29.09.2022 soll der Beschuldigte in seiner damaligen Wohnung seinen Vater mehrfach körperlich misshandelt haben. Aufgrund der Misshandlungen soll sich der Vater u.a. eine Fraktur am linken Daumen zugezogen haben.
Am frühen Morgen des 19.11.2022 soll sich der Beschuldigte in seiner damaligen Wohnung in Mannheim, nachdem zuvor eine Nachbarin die Polizei wegen des auffälligen Verhaltens des Beschuldigten verständigt habe, seiner Ingewahrsamnahme durch Drohung mit einem kleineren Messer widersetzt haben. Nur durch den Einsatz eines Polizeihundes sei es schließlich gelungen, den Beschuldigten zu überwältigen.
Der Beschuldigte soll aufgrund seiner Erkrankung bei Begehung der Taten schuldunfähig gewesen sein.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -