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01. bis 05. Kalenderwoche 2024
Datum: 08.01.2024
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 02. bis 05. Januar 2024 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau Richterin Jander (Durchwahl 2657) vertreten.
Verdacht des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 804 Js 15525/23
Verfahren gegen
1. Mateusz B., geb. 1998
Verteidiger: Rechtsanwalt Kaya, Mannheim
2. Damian Z., geb. 1997
Verteidigerin: Rechtsanwältin Wrozyna, Frankfurt am Main
Verteidiger: Rechtsanwalt Middendorf, Heilbronn
3. Wojciech P., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
Prozessauftakt: Montag, 08. Januar 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 26., 29. Januar, 01., 02. und 05. Februar 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Die Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen sich Anfang des Jahres 2023 mit drei weiteren, gesondert verfolgten und bereits Anfang Mai 2023 festgenommenen Personen zusammengeschlossen haben, um im arbeitsteiligen Zusammenwirken in und um Mannheim hochwertige Fahrräder zu entwenden, diese kurze Zeit u.a. in einer angemieteten Lagerbox in Mannheim zu lagern und anschließend nach Polen zum dortigen Weiterverkauf zu verbringen. Während der Angeklagte Damian Z. nach der Festnahme der gesondert verfolgten Bandenmitglieder der Kopf der Bande gewesen sein soll, soll dem Angeklagten Wojciech P. vor allem die Aufgabe der Lagerung und des Transports der entwendeten Gegenstände zugekommen sein. Der Angeklagte Mateusz B. soll vor allem für die Entwendung der Fahrräder zuständig gewesen sein.
Im Zeitraum vom 17.05.2023 bis zu ihrer Festnahme am 30.06.2023 sollen die Angeklagten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken in 16 Fällen, davon 13mal in Mannheim, zweimal in Brühl und einmal in Viernheim 16 hochwertige Fahrräder im Gesamtwert von rund EUR 58.500 entwendet und in einem Fall in Mannheim versucht haben, ein Fahrrad im Wert von EUR 9.000 zu entwenden. Der überwiegende Teil der Fahrräder habe im Rahmen der am 30.06.2023 erfolgten Durchsuchung und Festnahme der Angeklagten sichergestellt werden können. Von den entwendeten Fahrrädern seien jedoch 5 Fahrräder im Gesamtwert von fast EUR 20.000 zum gewinnbringenden Weiterverkauf nach Polen verbracht worden.
Darüber hinaus wird dem Angeklagten Wojciech P. zur Last gelegt, er habe in drei Fällen zu nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkten vor seiner Festnahme am 30.06.2023 in Mannheim entweder jeweils ein Fahrrad entwendet oder sich diese in Kenntnis ihrer deliktischen Herkunft verschafft. Die Fahrräder, deren Gesamtwert rund EUR 6.800 betragen haben soll, seien am 30.06.2023 sichergestellt worden.
Des Weiteren wird dem Angeklagten Wojciech P. zur Last gelegt, er habe zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 30.06.2023 1 kg Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben. Bei der Durchsuchung am 30.06.2023 sollen von dieser Menge rund 715g Marihuana sichergestellt worden sein.
Bei dem Angeklagten Damian Z. seien im Rahmen der am 30.06.2023 erfolgten Durchsuchung rund 110g Marihuana, rund 18g Methamphetamin sowie 34 Ecstasytabletten sichergestellt worden. Die Betäubungsmittel sollen zum gewinnbringenden Weiterverkauft bestimmt gewesen sein. In der Nähe der Betäubungsmittel sollen - für den Angeklagte einsatz- und griffbereit - drei Messer gelegen haben.
Verdacht der Köperverletzung im Amt mit Todesfolge u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 304 Js 13846/22
Verfahren gegen
1. Leon J., geb. 1996
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Strate, Hamburg
2. Benjamin Z., geb. 1997
Verteidigerin: Rechtsanwältin Haas, Mannheim
Vertreter der Nebenklägerinnen:
Rechtsanwalt Franz, Ketsch
Rechtsanwalt Sanli, Stuttgart
Prozessauftakt: Freitag, 12. Januar 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 17., 24. Januar, 05., 09., 22. Februar, 01. und 08. März 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Wegen der näheren Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur rechtlichen Würdigung wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 09. Dezember 2022 Bezug genommen, die auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Mannheim abgerufen werden kann.
Verdacht des versuchten Mordes u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 400 Js 15720/23
Verfahren gegen
Michel R., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim
Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Leitmann, Wiesloch
Prozessauftakt: Freitag, 19. Januar 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 23. Januar, 06., 12., 15. Februar 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am späten Vormittag des 11.05.2023 in einem Café in Mannheim seiner Freundin nach einem vorangegangenen Streit mit einem Messer einen Stich in den Oberbauch versetzt, wobei er heimtückisch und mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben soll. Der Nebenklägerin sei es gelungen, vor dem Angeklagten, der sie nach dem Stich verfolgt haben soll, zu flüchten und Passanten um Hilfe zu bitten, weshalb der Angeklagte die Verfolgung habe abbrechen müssen. Die Geschädigte habe durch eine Notoperation gerettet werden können.
Verdacht des besonders schweren räuberischen Diebstahls u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 404 Js 22261/22
Verfahren gegen
Zoran R., geb. 1974
Verteidigerin: Rechtsanwältin Biereder-Groschup, Mannheim
Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Leitmann, Wiesloch
Prozessauftakt: Dienstag, 23. Januar 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 25., 30. Januar und 07. Februar 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 23.10.2020 gegen 01.00 Uhr in der Tiefgarage unter dem Wasserturm in Mannheim den Parkscheinautomaten eines Hotels gewaltsam geöffnet und daraus eine Geldkassette mit Scheingeld in Höhe von EUR 545 entnommen. Aufgrund eines ausgelösten Alarms sei ein Mitarbeiter des Hotels in die Tiefgarage gelaufen und habe dort versucht, die Geldkassette an sich zu bringen. Der Angeklagte habe sich dagegen mit Gewalt, u.a. mit Schlägen mit der Geldkassette gegen den Kopf des Geschädigten zur Wehr gesetzt. Da der Geschädigte nicht nachgelassen habe, sei der Angeklagte schließlich ohne Beute geflüchtet.
Des Weiteren soll der Angeklagte am 06.05.2022 kurz nach Mitternacht in Mannheim in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem gesondert verfolgten Mittäter gewaltsam versucht haben, einen Zigarettenautomaten zu öffnen und den darin befindlichen Inhalt zu entwenden. Aufgrund des Eintreffens der zwischenzeitlichen alarmierten Polizei habe er jedoch sein Vorhaben abbrechen und flüchten müssen.
Der Angeklagte habe erst am 06.10.2023 festgenommen werden können.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -