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06. bis 10. Kalenderwoche 2024
Datum: 02.02.2024
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 10. bis 18. Februar 2024 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau Richterin Jander (Durchwahl 2657) vertreten.
Verdacht der unbegründeten Verschreibung von Betäubungsmitteln in zahlreichen Fällen bzw. der Beihilfe hierzu
Strafkammer 5
5 KLs 804 Js 7604/23
Verfahren gegen
1. Jürgen P., geb. 1974
Verteidiger: Rechtsanwalt Kunath, Darmstadt
2. Anja S., geb. 1969
Verteidiger: Rechtsanwalt Stadion, Darmstadt
Prozessauftakt: Montag, 05. Februar 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22., 26. Februar, 07., 25., 28. März, 03., 17. und 18. April 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe in seiner Eigenschaft als Arzt im Zeitraum von Januar 2019 bis Anfang April 2022 in insgesamt 127 Fällen 2 Patienten auf deren Wunsch hin Rezepte über Betäubungsmittel ausgestellt, obwohl die Verschreibungen - wie der Angeklagte gewusst habe - ärztlich nicht indiziert gewesen seien.
Obwohl die Praxisräume des Angeklagten Ende April 2022 durchsucht und obwohl Anfang September 2022 (rechtskräftig seit Anfang Oktober 2022) das Ruhen der Approbation angeordnet worden sei, soll der Angeklagte von Anfang Mai 2022 bis Ende Mai 2023 in insgesamt rund 160 Fällen 13 Patienten sowie in 3 Fällen einem Verdeckten Ermittler auf deren Wunsch hin Rezepte über Betäubungsmittel ausgestellt haben, obwohl die Verschreibungen - wie der Angeklagte gewusst habe - ärztlich nicht indiziert gewesen seien.
In 10 Fällen soll er jeweils tateinheitlich hierzu den jeweiligen Patienten u.a. unzutreffende ärztliche Diagnosebescheinigungen u.a. zur Vorlage bei Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt haben.
Der Angeklagten Anja S. wird zur Last gelegt, sie habe in 2 Fällen Beihilfe durch Unterstützung des Angeklagten geleistet.
Ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen:
Das Amtsgericht Weinheim hat den Angeklagten am 14.07.2022 wegen unbegründeter Verschreibung von Betäubungsmitteln in 7 Fällen, Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse, vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie vorsätzlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt und zudem ein dreijähriges Berufsverbot verhängt. Das aufgrund der eingelegten Berufung beim Landgericht Mannheim ursprünglich bei einer Kleinen Strafkammer anhängige Verfahren ist von der Großen Strafkammer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung übernommen worden mit der Folge, dass nunmehr auch das Berufungsverfahren wie ein erstinstanzliches Verfahren zu behandeln ist.
Verdacht der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen u.a.
Strafkammer 5
5 KLs 804 Js 28622/21
Verfahren gegen
Ledio M., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen
Verteidiger: Rechtsanwalt Welke, Heidelberg
Prozessauftakt: Dienstag, 06. Februar 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 06., 08., 15. Februar, 06., 26. März, 08. und 12. April 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in anderer Sache in Strafhaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe von Spanien aus handelnd im April bzw. Mai 2020 in fünf Fällen Mengen zwischen 15 kg und 250 kg Marihuana, und zwar insgesamt rund 450 kg aufgrund entsprechender Vereinbarungen nach Deutschland in den Raum Mannheim geliefert.
Verdacht des schweren Bandendiebstahls bzw. der Beihilfe hierzu u.a.
Strafkammer 5
5 KLs 508 Js 16598/23
Verfahren gegen
1. Hans St., geb. 1976
Verteidiger: Rechtsanwalt Prigge, Bad Oynhausen
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
2. Alberto S., geb. 1971
Verteidiger: Rechtsanwalt Dammeyer, Hannover
Verteidiger: Rechtsanwalt Niemeier, Bielefeld
3. Varinja S., geb. 1972
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Waldraff, Hannover
Prozessauftakt: Mittwoch, 07. Februar 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 09., 14., 16., 21., 23., 28. und 29. Februar 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Den Angeklagten Hans St. und Alberto S., die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken im Zeitraum vom 23.08.2022 bis 23.05.2023 in 7 Fällen im Wege eines Trickdiebstahls Wertsachen (vor allem Schmuck und Bargeld) aus den Wohnungen älterer Menschen in Mannheim (3 Fälle), Schwetzingen (2 Fälle), Heidelberg (1 Fall) und Speyer (1 Fall) entwendet. Dabei soll dem gemeinsamen Tatplan entsprechend zunächst der Angeklagte Hans St. an der Wohnungstür geklingelt und sich unter dem Vorwand, die Wasserleitungen überprüfen zu wollen, Zugang zu der Wohnung verschafft haben. Dabei soll er jeweils die Wohnungstür offengelassen haben, um dem Angeklagten Alberto S. Zutritt zu der jeweiligen Wohnung zu verschaffen. In einem Fall sollen beide Angeklagte und in einem weiteren Fall nur der Angeklagte Alberto S., nachdem die Geschädigten Verdacht geschöpft haben sollen, Gewalt gegen die Geschädigten angewandt haben, um mit der Beute fliehen zu können.
In fünf Fällen soll die Angeklagte Varinja S. Beihilfe zu den Taten geleistet haben, indem sie zuvor Fahrzeuge angemietet habe, die von den beiden Angeklagten bei der Begehung der Taten verwendet worden seien.
Der Gesamtwert der entwendeten Gegenstände soll rund EUR 25.000 betragen
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 4
4 KLs 205 Js 26926/22
Verfahren gegen
Rizza F., geb. 1968
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim
Prozessauftakt: Montag, 12. Februar 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 16., 19. Februar und 01. März 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Die Beschuldigte, die derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose leiden. Sie soll aufgrund der Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit am 21.06.2022 und am 27.05.2023 jeweils im Hauptbahnhof in Mannheim sowie am 19.05.2023 in Ludwigshafen grundlos Personen u.a. mit der Hand ins Gesicht geschlagen und diese teilweise auch beleidigt haben. Zudem soll sie am Abend des 31.10.2022 die Scheibe einer Straßenbahn in Ludwigshafen durch den Wurf mit einer Bierflasche zerstört haben.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -