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06. bis 10. Kalenderwoche 2024 (1. Nachtrag)
Datum: 12.02.2024
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 10. bis 18. Februar 2024 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau Richterin Jander (Durchwahl 2657) vertreten.
Verdacht des Totschlags u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 504 Js 12518/23
Verfahren gegen
1. Ersin H., geb. 1981
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim
2. Christian K., geb. 1995
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hofstätter, Heidelberg
Verteidigerin: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim
3. Yunus Y., geb. 1993
Verteidiger: Rechtsanwalt Herrmann, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Kolivas, Mannheim
4. Sebastian B., geb. 1990
Verteidigerin: Rechtsanwältin Haas, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 20. Februar 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 23., 29. Februar, 05., 12., 14., 19., 22. März, 09., 11. und 16. April 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom 01.04. bis zu ihrer Festnahme am 31.05.2023 - teils alleine, teils in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken - die nachfolgend genannten Straftaten begangen zu haben:
Dem Angeklagten Christian K. wird zur Last gelegt, am 01.04.2023 den in einem Pkw sitzenden Geschädigten G.S. in Mannheim unvermittelt mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und anschließend von diesem eine Strafzahlung von EUR 1.000 für angeblich unwahre Äußerungen des Geschädigten über den verstorbenen Vater des Angeklagten gefordert zu haben. Zu einer Zahlung des Betrages sei es jedoch in der Folgezeit nicht gekommen.
Dem Angeklagten Yunus E. wird zur Last gelegt, am 04.04.2023 kurz nach Mitternacht in Mannheim gewaltsam in einen LKW eingedrungen zu sein. Da auf das Geschehen ein Zeuge aufmerksam geworden sei, habe der Angeklagte sein Vorhaben, Stehlenswertes aus dem LKW zu entwenden, abbrechen müssen.
Die vier Angeklagten sollen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken am späten Abend des 13.04.2023 den später verstorbenen B.K. in der Wohnung des Angeklagten Ersin H. in Mannheim - nachdem dieser B.K. zuvor mit der wahrheitswidrigen Erklärung, er wolle von ihm 100 g Kokain erwerben, in seine Wohnung gelockt habe - mit Gewalt das mitgeführte Kokain entwendet und anschließend mit bedingtem Tötungsvorsatz zahlreiche Schläge und Tritte versetzt haben. B.K. habe zwar, nachdem die Angeklagten von ihm abgelassen haben, noch die Wohnung verlassen können. Er sei jedoch aufgrund der Schwere der erlittenen Verletzungen trotz ärztlicher Versorgung am 16.04.2023 im Krankenhaus in Mannheim verstorben. Das gewaltsam entwendete Kokain sollen die Angeklagten untereinander aufgeteilt haben.
Den Angeklagten Christian K., Yunus E. und Sebastian B. wird zudem zur Last gelegt, kurz vor ihrer am 31.05.2023 in der Wohnung des Angeklagten Sebastian B. in Mannheim erfolgten Festnahme in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken rund 86 g Marihuana, 517 g Amphetamin und 89 g Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu haben. Bei der Festnahme sollen in der Nähe der Betäubungsmittel jederzeit griffbereit u.a. zwei Einhandmesser, ein Messer mit feststehender Klinge, ein Pfefferspray sowie ein Elektroschocker gelegen haben.
Verdacht der Urkundenfälschung in zahlreichen Fällen u.a.
Strafkammer 22
22 KLs 622 Js 33705/18
Verfahren gegen
Michael W., geb. 1963
Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 20. Februar 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22., 27., 29. Februar, 05., 07. und 19. März 2024, jeweils 09.30 Uhr)
Dem Angeklagten, einem früheren Rechtsanwalt, dessen Zulassung am 19.01.2017 rechtskräftig widerrufen und dem zudem aufgrund Urteils des Amtsgerichts Mannheim vom 02.05.2018 (durch das er u.a. wegen Untreue in 6 Fällen zur einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden sei) für die Dauer von 5 Jahren verboten worden sei, den Beruf eines Rechtsanwaltes oder sonst eine rechtsberatende Tätigkeit auszuführen, wird zur Last gelegt, er habe trotz des Berufsverbotes im Zeitraum von Anfang Juni bis Anfang November 2018 in einer Vielzahl von Fällen durch Rechtsberatungen gegen das Berufsverbot verstoßen und zudem in zahlreichen Fällen Schriftsätze mit dem Namenszug einer Kollegin unterzeichnet, ohne dass diese ihn hierzu ermächtigt haben soll.
Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zahlreichen Fällen u.a.
Strafkammer 17
17 KLs 811 Js 35449/22
Verfahren gegen
Thorsten N., geb. 1991
Verteidiger: Rechtsanwalt Langhanki, Mainz
Prozessauftakt: Freitag, 01. März 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 13., 14., 21. März, 04., 09., 10., 16., 23., 25. April und 07. Mai 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von August 2020 bis Anfang Januar 2021 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem gesondert verfolgten Mittäter in erheblichem Umfang mit Marihuana, Kokain, Crystel Meth und Heroin Handel getrieben, wobei die Betäubungsmittel auch aus Spanien und den Niederlanden beschafft und u.a. im Raum Mannheim/Heidelberg veräußert worden sein sollen.
Der Angeklagte soll
- in 6 Fällen mit Mengen zwischen 1 kg und 75 kg Kokain (insgesamt rund 102 kg),
- in 6 Fällen mit Mengen zwischen 290 g und 2 kg Heroin (insgesamt rund 6,3 kg),
- in 14 Fällen mit Mengen zwischen 4 kg und 211 kg Marihuana (insgesamt rund 1.430 kg) und
- in einem Fall mit 50 kg Cannabis
Handel getrieben haben.
Des Weiteren soll er gemeinsam mit 2 weiteren Mittätern die Lieferung von 30 kg Crystal Meth aus Mexiko veranlasst haben.
Zudem wird dem Angeklagten zur Last gelegt, am 08.10.2022 in Mannheim 9 halbautomatische Pistolen aufbewahrt und diese zum Verkauf angeboten zu haben.
Verdacht des schweren Raubes
Strafkammer 17
17 KLs 203 Js 30047/23
Verfahren gegen
Ayman E., geb. 2000
Verteidiger: Rechtsanwalt Eichin, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 06. März 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermin: 18. März 2024, 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er am 04.09.2023 gegen 11:30 Uhr in der Innenstadt von Mannheim zunächst versucht, den Geschädigten abzulenken und anschließend dessen Handy zu entwenden. Als der Geschädigte dies bemerkt habe, sei es zu einer Rangelei gekommen, in deren Verlauf der Angeklagte den Geschädigten gegen die Brust geschlagen habe, um nunmehr nicht mehr dessen Handy, sondern die von ihm getragenen Goldketten im Wert von rund EUR 5.000 zu entwenden. Nachdem der Angeklagte die Goldketten an sich gebracht und zur Flucht angesetzt habe, soll ihm der Geschädigte nachgeeilt sein. Durch Vorhalten eines Messers soll der Angeklagten den Geschädigten von der weiteren Verfolgung abgehalten haben und anschließend mit der Beute geflohen sein.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -