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11. bis 14. Kalenderwoche 2024
Datum: 08.03.2024
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 02. bis 05. April 2024 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau Richterin Jander (Durchwahl 2657) vertreten.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 4
4 KLs 501 Js 30971/23
Verfahren gegen
Tahir T., geb. 1988
Verteidiger: Rechtsanwalt Auffenberg, Heidelberg
Prozessauftakt: Mittwoch, 13. März 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 20., 21. und 22. März 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoid halluzinatorischen Schizophrenie leiden. Die im Zeitraum vom 31.08. bis 27.09.2023 begangenen Straftaten soll er daher möglicherweise im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.
Der Beschuldigte soll am frühen Morgen des 31.08.2023 sowie des 09.09.2023 aus dem Verkaufsraum einer Tankstelle in Schwetzingen jeweils Zigaretten bzw. Zigaretten und Getränke im Wert von EUR 10 bzw. rund EUR 40 entwendet haben. Am frühen Morgen des 21.09. bzw. des 27.09.2023 soll er jeweils einen bzw. eine Angestellte dieser Tankstelle mit einem Messer bedroht und dadurch jeweils Bargeld in Höhe von rund EUR 400 erbeutet haben. Des Weiteren soll er sich im Zeitraum vom 06.09. bis 26.09.2023 in einem gepachteten Garten unberechtigt aufgehalten und bei dem dortigen Gartenhaus ein Fenster und die Glaseingangstür eingeschlagen haben.
Verdacht der Steuerhinterziehung in 14 Fällen
Strafkammer 22 - 1. Große Wirtschaftsstrafkammer
22 KLs 616 Js 11039/22
Verfahren gegen
A. A., geb. 1979
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 20. März 2024, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 03., 04. und 11. April 2024, jeweils 09.30 Uhr)
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe als Teil einer Tätergruppierung von einer anderen Tätergruppierung über ein sog. Steuerlager im Raum Karlsruhe im Zeitraum von Mitte Juli 2012 bis Mitte Dezember 2012 in zehn Fällen branntweinhaltige Getränke erworben, die, wie von vornherein von den beiden Tätergruppierungen beabsichtigt gewesen sein soll, unter Umgehung des Steuerfestsetzungsverfahrens auf dem Schwarzmarkt in Deutschland und vor allem in Berlin verkauft werden sollten. Infolgedessen seien die jeweils erforderliche Abgabe der Verbrauchsteueranmeldungen nicht erfolgt. In diesen 10 Fällen sollen rund 93.000 Liter Branntwein bzw. branntweinhaltige Getränke geliefert worden sein. Die Höhe der hinterzogenen Steuer soll rund EUR 458.500 betragen.
Nach Wegfall des Steuerlagers im Raum Karlsruhe sollen die Lieferungen über Steuerlager in Belgien bzw. den Niederlanden erfolgt sein. Im Zeitraum von Mitte Juni 2013 bis Anfang Oktober 2013 sollen in 4 Fällen rund 49.200 Liter Branntwein bzw. branntweinhaltige Getränke durch die Tätergruppierung, der auch der Angeklagte angehört haben soll, erworben worden sein. Die Höhe der hinterzogenen Steuer soll rund EUR 251.200 betragen.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -