Suchfunktion

15. bis 19. Kalenderwoche 2024

Datum: 04.04.2024

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Verdacht des Betruges in drei Fällen 

 Strafkammer 22 

22 KLs 309 Js 20148/16

 Verfahren gegen

 Oliver H., geb. 1970

Verteidiger: Rechtsanwalt Rapp, Mannheim

 Prozessauftakt: Montag, 08. April 2024, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 16., 18., 23., 25. April, 14. und 15. Mai 2024, jeweils 09.30 Uhr)

 Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im Jahr 2015 bzw. 2016 den damals starken Anstieg der Flüchtlingszahlen und das damalige Bestreben des Regierungspräsidiums Karlsruhe, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten (wozu auch die mündliche Erteilung von Aufträgen gehört haben soll), dazu ausgenutzt, sich betrügerisch zu bereichern. So soll er einmal unter dem Datum vom 17.11.2015 sowie einmal unter dem Datum vom 08.04.2016 jeweils mehrere Rechnungen über die angebliche Bereitstellung von Bauzäunen und Sanitärcontainern in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Heidelberg und Mannheim erstellt und diese beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht haben. Von dort sei aufgrund der professionellen Gestaltung der Rechnung und in der irrigen Annahme, dass der Rechnung tatsächlich ein Auftrag sowie eine Bereitstellung der Anlagen zugrundegelegen habe, die Begleichung der Rechnungen angewiesen worden. Der entstandene Schaden soll sich auf rund EUR 153.000 bzw. EUR 88.800 belaufen.

Des Weiteren soll der Angeklagte Ende März 2016 auf dem Gelände einer Erstaufnahmeeinrichtung in Mannheim wahrheitswidrig gegenüber einem zuständigen Mitarbeiter angegeben haben, dass fünf dort aufgestellte Container im Gesamtwert von fast EUR 50.000 in seinem Eigentum stünden und er dessen Herausgabe beanspruche. In der irrigen Annahme, dass es sich bei dem Angeklagten tatsächlich um den Eigentümer handele, habe der zuständige Mitarbeiter dem Angeklagten die Abholung erlaubt, die am 31.03.2016 erfolgt sei.  

 Verdacht des Totschlags

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 300 Js 14407/23

 Verfahren gegen

Jesaja H., geb. 1995

Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

 Vertreterin der Nebenkläger: Rechtsanwältin Wipper, Erfurt

 Prozessauftakt: Mittwoch, 10. April 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 18., 23., 30. April und 07. Mai 2024, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll in erheblich alkoholisiertem Zustand und unter dem Einfluss von Drogen stehend am 01.05.2023 zwischen 00.00 Uhr und 05.00 Uhr in einer Wohnung in Mannheim wiederholt und ohne Grund sowie mit bedingtem Tötungsvorsatz auf den Kopf und den Körper der ihm körperlich deutlich unterlegenen 38 Jahre alten Geschädigten eingeschlagen und dadurch eine Hirnblutung verursacht haben, die am frühen Morgen des 01.05.2023 zum Tod der Geschädigten geführt habe. 

 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 4

4 KLs 408 Js 30048/23

 Verfahren gegen

 Julianna P.D., geb. 1999

Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

 Prozessauftakt: Freitag, 12. April 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 18. April, 02. und 06. Mai 2024, jeweils 09.00 Uhr)

 Die Beschuldigte, die derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll sie im Zustand der Schuldunfähigkeit die nachgenannten Taten begangen haben:

 Am 12.04.2023 soll sie kurz vor Mitternacht in Mannheim gegen einen Pkw getreten und dadurch einen Sachschaden in Höhe von EUR 700 verursacht haben.

Am späten Nachmittag des 10.05.2023 soll sie in der Innenstadt von Mannheim die Besatzung eines Rettungswagens, die aufgrund der hilflosen Lage der Beschuldigten gerufen worden sei, beleidigt, angegriffen und dabei verletzt haben. In gleicher Weise soll sie sich gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten verhalten haben.

Am späten Vormittag des 22.05.2023 sowie am späten Nachmittag des 12.06.2023 soll sich die Beschuldigte jeweils, nachdem sie sich zuvor geweigert habe, eine Wohnung in der Stockhornstraße in Mannheim zu verlassen, der vorläufigen Festnahme durch die herbeigerufenen Polizeibeamten mit Beleidigungen und körperlichen Angriffen widersetzt haben. 

Des Weiteren soll sie am späteren Nachmittag des 12.06.2023 in Mannheim eine Person grundlos beleidigt haben. 

Am frühen Abend des 15.09.2023 soll sie sich einer polizeilichen Kontrolle in einem leerstehenden Gebäude in Mannheim mit der Androhung widersetzt haben, dass sie einen Backstein in Richtung der Polizeibeamten werfen werde. Anschließend soll sie die Polizeibeamten beleidigt und den Stein in Richtung der Polizeibeamten geworfen haben. Der Stein sei ca. 30 cm neben einem der Beamten in Hüfthöhe in einer Wand eingeschlagen.  

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 4

4 KLs 303 Js 40313/22

 Verfahren gegen

 Florian F., geb. 1990

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

 Prozessauftakt: Dienstag, 16. April 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 19. und 24. April 2024, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit am späten Nachmittag des 07.12.2022 in seiner Wohnung in Mannheim versucht haben, diese in Brand zu setzen, um sich dadurch das Leben zu nehmen. Dazu soll er ein Kopfkissen in Brand gesetzt haben. Kurz nach Inbrandsetzen des Kopfkissens soll er jedoch seinen Suizidwunsch aufgegeben und die Wohnung verlassen haben, obwohl er nach seiner Vorstellung alles dafür getan habe, dass durch das brennende Kopfkissen tragende Teile der Wohnung in Brand gesetzt werden würden. Auf dem Weg aus dem Gebäude heraus, soll er an den Wohnungstüren geklopft und die Nachbarn vor dem Brand gewarnt haben. Tatsächlich habe die durch eine Passantin umgehend verständigte Feuerwehr das Feuer, das nur mit kleiner Flamme gebrannt habe, rechtzeitig löschen können.  

 Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

 Verdacht der Vergewaltigung in drei Fällen, der Körperverletzung in dreizehn Fällen u.a. 

 Strafkammer 4

4 KLs 303 Js 40313/22

Verfahren gegen

 Otto K., geb. 1999

Verteidiger: Rechtsanwalt Bott, Frankfurt

 Prozessauftakt: Montag, 22. April 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 29. April, 08., 17. Mai und 04. Juni 2024, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe seine frühere Lebensgefährtin, mit der er seit 2022 zusammen in einem Haus im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis gewohnt habe, im Zeitraum von Mitte September 2022 bis Ende Februar 2023 wiederholt körperlich misshandelt, indem er sie geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt haben soll. Die Geschädigte soll teilweise erhebliche Schmerzen, Hämatome und Wunden davongetragen haben. In drei Fällen soll er unter Anwendung von Gewalt sexuelle Handlungen an dieser vorgenommen haben. 

 Hinweis:

In Verfahren, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171b Abs. 1 bzw. Abs. 2 GVG – vor allem wenn die Straftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen begangen worden sein sollen – für Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden. Die Anwendung des § 171b GVG kann in diesen Verfahren dazu führen, dass die Öffentlichkeit bereits vor der Verlesung des Anklagesatzes und im weiteren Verlauf des Verfahrens wiederholt und damit im Ergebnis für weite Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen wird. Zudem ist gem. § 171b Abs. 3 GVG die Öffentlichkeit zwingend von Amts wegen für die Plädoyers und das letzten Wort des/der Angeklagten auszuschließen, sofern zuvor unter den Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 und Abs. 2 GVG unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden ist. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

 Verdacht der versuchten schweren räuberischen Erpressung

Strafkammer 7 – Große Jugendkammer

7 KLs 715 Js 13655/23

Verfahren gegen

1. Marco L., geb. 2006

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Decker, Ludwigshafen

2. Nico L., geb. 2006

    Verteidiger: Rechtsanwalt Kolivas, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 29. April 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermin: 02. Mai 2024, 09.00 Uhr)

In der Nacht des 21.08.2022 sollen die beiden damals 16 Jahre alten Angeklagten sowie zwei bereits rechtskräftig verurteilte Mittäter in Mannheim in ein Taxi eingestiegen sein, um den Taxifahrer zu berauben. Als der Taxifahrer an der von den vier Tätern angegebenen Zieladresse angehalten habe, habe einer der Täter eine Pistole hervorgezogen und den Taxifahrer aufgefordert, sein Geld herauszugeben. Der Mann habe aber erkannt, dass es sich bei der Pistole um eine Plastikwaffe gehandelt habe und nach dieser gegriffen, um die Wegnahme seiner Tageseinnahmen zu verhindern. Daraufhin hätten die vier Täter dem Taxifahrer mehrere Schläge versetzt, wodurch er Prellungen an Nase und Hinterkopf erlitten habe. Da der Taxifahrer sich aber weiterhin geweigert habe, sein Bargeld auszuhändigen, seien die Täter aus dem Taxi ausgestiegen. Als auch der Taxifahrer aus dem Taxi ausgestiegen sei, habe einer der rechtskräftig verurteilten Täter ihn mit einem Messer bedroht. Der Taxifahrer habe daraufhin angekündigt, die Polizei zu rufen, weshalb die vier Täter geflüchtet seien.

Hinweis:

Da die beiden Angeklagten zur angeblichen Tatzeit unter 18 Jahre alt waren, findet die Verhandlung gem. § 48 Abs. 1 JGG unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Verdacht des versuchten Mordes in zwei Fällen u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 303 Js 30320/23

Verfahren gegen

Mustafa Y., geb. 1978

Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim

Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen

Prozessauftakt: Montag, 06. Mai 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 13., 14., 28. Mai, 04. und 12. Juni 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich am späten Abend des 15.08.2023 in Mannheim zu dem Einfamilienhaus des Geschädigten begeben in der Annahme, dass dieser für den kurz zuvor erfolgten Angriff auf seinen Bruder bzw. dessen Bistro verantwortlich sei. An dem Einfamilienhaus soll er Kraftstoff in Brand gesetzt und dadurch eine Stichflamme mit explosionsartiger Verpuffung verursacht haben. Anschließend soll er, nachdem er davon ausgegangen sei, alles Erforderliche für eine Inbrandsetzung des Gebäudes getan zu haben, von dem Grundstück geflohen sein, wobei er bei der zuvor erfolgten Inbrandsetzung den Tod von im Haus befindlichen Personen billigend in Kauf genommen habe.

Aufgrund des Eingreifens einer Nachbarin habe das Feuer jedoch mit Wasser gelöscht werden können, ohne dass es auf das Gebäude habe übergreifen können.

Nachdem die herbeigerufene Polizei die Tatörtlichkeit wieder verlassen habe, soll der Angeklagte am 16.08.2023 kurz vor 02.00 Uhr erneut an dem Einfamilienhaus Kraftstoff in Brand gesetzt, dadurch eine Stichflamme verursacht und anschließend, nachdem er davon ausgegangen sei, alles Erforderliche für eine Inbrandsetzung des Gebäudes getan zu haben, von dem Grundstück geflohen sein, wobei er wiederum bei der zuvor erfolgten Inbrandsetzung den Tod von im Haus befindlichen Personen billigend in Kauf genommen habe. Auch in diesem Fall habe das Feuer gelöscht werden können, bevor es auf das Gebäude übergegriffen habe. 

 Theresa Jander

- Pressesprecherin und Richterin -

Fußleiste