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25. bis 31. Kalenderwoche 2024 (2. Nachtrag)

Datum: 04.07.2024

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer

7 KLs 700 Js 1/24 jug.

Verfahren gegen

1. Romeo Karim N., geb. 2006

    Verteidiger: Rechtsanwältin Haas, Mannheim

2. Julian H., geb. 2000

    Verteidiger: Rechtsanwalt Spoor, Heidelberg

Prozessauftakt: Freitag, 12. Juli 2024, 10.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 23. und 31. Juli 2024, 06. Und 08. August 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sich am 01.01.2024 gegen 02:30 Uhr in der Innenstadt von Mannheim im Bereich der Einmündung der Kunststraße in den Kaiserring aufgehalten zu haben. Dort soll zunächst eine dritte, bislang unbekannt gebliebene Person aus dem Bekanntenkreis des Angeklagten Julian H. dem Geschädigten M.A. einen Faustschlag in das Gesicht versetzt haben. Sodann sollen weitere Begleiter des unbekannten Täters einschließlich des Angeklagten Julian H. mit Schlägen in das Gesicht und auf den Körper des Geschädigten eingewirkt haben. Kurze Zeit später soll der Geschädigte M.A. mit zwei später ebenfalls geschädigten Begleitern in Richtung Kunststraße gelaufen sein. Auf Höhe des Clubs „Tiffany“ sollen sie erneut auf den Angeklagten Julian H. und dessen Begleiter getroffen und von diesen mit Faustschlägen und Tritten attackiert worden sein. Aus unbekanntem Grund soll sich der Angeklagte Romeo Karim N. in das Geschehen eingeschalten haben und dem bereits am Boden liegenden Geschädigten A.A. einen Tritt in Richtung des Kopfes versetzt und mit einem von ihm mitgeführten Klappmesser elfmal auf den Geschädigten eingestochen haben. Erst nach Aufforderung eines Bekannten soll der Angeklagte Romeo Karim N. von dem Geschädigten abgelassen und sich von der Tatörtlichkeit entfernt haben. Der Angeklagte Romeo Karim N. soll dabei mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben.

Der Angeklagte Romeo Karim N., der sich in Untersuchungshaft befindet, soll zur angeblichen Tatzeit 17 Jahre alt und damit Jugendlicher im Sinne des JGG gewesen sein.

Theresa Jander

- Stellv. Pressesprecherin und Richterin -

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