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25. bis 31. Kalenderwoche 2024 (3. Nachtrag)

Datum: 19.07.2024

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des schweren Raubes u.a.

Strafkammer 5

5 KLs 307 Js 23029/22

Verfahren gegen

Serkan K., geb. 1983

Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 22. Juli 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 29. Juli, 05. und 06. August 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 07.07.2022 in Mannheim gemeinsam mit einer bislang nicht näher identifizierten Person den Geschädigten T. S. angegriffen und ihm mehrere Faustschläge versetzt, um ihm anschließend Wertgegenstände und Bargeld wegnehmen zu können. Zudem soll der Angeklagte dem Geschädigten wiederholt mit einer vollen Bierdose auf den Kopf geschlagen haben. Dem Angeklagten und seinem Mittäter sei es schließlich gelungen, dem Geschädigten eine Silberkette im Wert von EUR 270 sowie Bargeld in Höhe von EUR 40 zu entwenden.

Der Geschädigte soll durch den Angriff u.a. eine Fraktur des linken Jochbeins davongetragen haben.

Noch am selben Tag soll der Angeklagte mit einer anderen Person zunächst in eine verbale Auseinandersetzung geraten sein und im Rahmen der verbalen Auseinandersetzung ein Messer gezogen haben, um damit auf diese Person einzustechen. Der bevorstehende Angriff sei durch einen Zeugen abgewendet worden, dem es gelungen sei, dem Angeklagten das Messer aus der Hand zu schlagen. 

Am frühen Morgen des 16.07.2022 soll der Angeklagte in Mannheim Flaschen in Richtung der Geschädigten A. Y. geworfen haben, um diese zu verletzen. Nachdem eine bislang nicht bekannte männliche Person der Geschädigten zu Hilfe geeilt sei und den Angeklagten getreten und geschlagen habe, soll der Angeklagte zunächst geflohen, jedoch kurze Zeit später wieder mit einer Axt zurückgekehrt sein, die er gezielt auf die Geschädigte geworfen habe. Diese habe die Axt abwehren können; allerdings habe sie sich dabei eine Wunde am rechten Daumen zugezogen.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 17

17 KLs 303 Js 1500/24

Verfahren gegen

Sabrina K., geb. 1987

Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 24. Juli 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 25., 31. Juli, 01. und 07. August 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Die Angeklagte, die derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung leiden.

Aufgrund dieser Erkrankung soll sie im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit am frühen Nachmittag des 13.01.2024 in Mannheim den in ihrer Wohnung verteilten Unrat in Brand gesetzt und sich anschließend auf ihren Balkon begeben haben. Nur durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr habe der Brand schnell gelöscht werden können. Der Sachschaden sowie der Gebäudeschaden sollen sich jeweils auf rund EUR 50.000 belaufen.

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

Verdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis in zwei Fällen

Strafkammer 4

4 KLs 806 Js 37997/23

Verfahren gegen

Michael W., geb. 1978

Verteidigerin: Rechtsanwältin Bayaz, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 25. Juli 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 30. Juli, 01. und 06. August 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 02.08.2023 bzw. am 16.01.2024 in seiner Wohnung in Mannheim rund 436 g Marihuana bzw. rund 180 g Marihuana aufbewahrt. Das Marihuana sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln und jederzeit griffbereit soll er im ersten Fall ein Zweihandmesser und im zweiten Fall mehrere Messer aufbewahrt haben. 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -

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