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43. bis 44. Kalenderwoche 2024
Datum: 17.10.2024
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 30. Oktober bis 03. November 2024 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau Richterin Jander (Durchwahl 2657) vertreten.
Verdacht des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 201 Js 36187/23
Verfahren gegen
1. Leonardo G., geb. 1996
Verteidiger: Rechtsanwalt Euler, Frankfurt
Verteidiger: Rechtsanwalt Radeck, Offenbach
2. Leonardo G., geb. 2001
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bauknecht, Mannheim
3. Christian G., geb. 1996
Verteidiger: Rechtsanwalt Möller, Völklingen
Verteidiger: Rechtsanwalt Rehberger, Saarbrücken
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Seyderhelm, Heidelberg
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim
4. Prince G., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Wagner, Völklingen
Verteidiger: Rechtsanwalt Welter, Dillingen
Prozessauftakt: Montag, 21. Oktober 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22. Oktober, 04., 13., 14., 18., 20., 27., 28. November, 02., 05., 09., 11., 18., 19. und 23. Dezember 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie sollen sich zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 19.10.2023 entschlossen haben, künftig in arbeitsteiligem Zusammenwirken und wechselnder Zusammensetzung Diebstähle zum Nachteil von älteren Personen zu begehen. Dazu sollen sie verabredet haben, dass sich entweder der Angeklagte 1 oder der Angeklagte 4 unter der wahrheitswidrigen Vorgabe, dass sie Handwerker bzw. Techniker seien, Zutritt zu der Wohnung der älteren Personen verschaffen sollten. Der Angeklagte 3 solle die Ablenkung der älteren Personen dazu ausnutzen, ebenfalls die Wohnung zu betreten und nach Geld, EC-Karten und Schmuck zu durchsuchen. Der Angeklagte 2 solle in der Nähe des Tatortes in einem Pkw warten, um nach erfolgter Tat seinen Mittätern die Flucht zu ermöglichen.
In Ausführung dieses Planes sollen die Angeklagten 2, 3 und 4 am 19.10.2023 in Bensheim Bargeld in Höhe von EUR 900 und Schmuck im Wert von rund EUR 5.700 sowie am 27.10.2023 in Ketsch ein Sparbuch mit einem Guthaben von EUR 22.000, zwei EC-Karten Bargeld in Höhe von EUR 1.500 sowie Schmuck im Wert von rund EUR 100 entwendet haben. Im letztgenannten Fall sollen sie kurz nach der Ausführung der Tat mit einer der entwendeten EC-Karten kurz hintereinander in vier Fällen jeweils EUR 500 an einem Bankautomaten abgehoben haben.
Eine weitere am 30.10.2023 in Bensheim durchgeführte Tat sei nicht zur Vollendung gekommen, da die Pflegekraft der Geschädigten während der Tatausführung geklingelt habe und die Angeklagten 2, 3 und 4 aus Furcht vor Entdeckung geflüchtet seien.
Die Angeklagten 1, 2 und 3 sollen in Ausführung der Verabredung am 13.11.2023 in Ludwigshafen Schmuck im Wert von rund EUR 18.000, am 07.11.2023 in Bruchsal Bargeld in Höhe von EUR 85 sowie Schmuck im Wert von rund EUR 2.000 und am 21.11.2023 in Mosbach Schmuck im Wert von rund EUR 1.000 entwendet haben.
Die Durchführung einer weiteren Tat am 01.12.2023 in Brühl sei daran gescheitert, dass ihnen die Geschädigte keinen Einlass in die Wohnung gewährte, so dass die Angeklagten 1, 2 und 3 die weitere Tatausführung aufgeben mussten.
Die Angeklagten 1 und 3 sollen darüber hinaus am 07.12.2023 in Brühl gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter, der die Rolle des Fahrers eingenommen habe, Schmuck im Wert von rund EUR 5.400 entwendet haben. Im Rahmen der kurze Zeit später erfolgten Festnahme der drei Täter sei der entwendete Schmuck sichergestellt worden.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 17
17 KLs 3030 Js 17441/24
Verfahren gegen
Sylvia B., geb. 1957
Verteidigerin: Rechtsanwältin Schneider, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 30. Oktober 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 06., 11., 13., 21., 26. und 28. November 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Die Beschuldigte, die derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll sie in der wahnhaften Vorstellung andere Personen, u.a. ihre Nachbarn, würden sie vergiften wollen, indem sie das Grund- und Trinkwasser verunreinigen würden, am Nachmittag des 08.06.2024 ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Plankstadt in Brand gesetzt haben. Durch das rasche Eingreifen der Feuerwehr seien alle Brandherde gelöscht worden, so dass ein Übergreifen des Brandes auf die gesamte Wohnung habe verhindert werden können. Der Sachschaden soll sich auf rund EUR 50.000 belaufen.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -