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01. bis 05. Kalenderwoche 2025

Datum: 19.12.2024

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Hinweise:

1.  In der 52. Kalenderwoche 2024 beginnen vor den Großen Strafkammern des Landgerichts keine neuen Hauptverhandlungen.

2.  Vom 28. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau Richterin Jander (Durchwahl 2657) vertreten.

 

Verdacht des Mordes in zwei Fällen und der Entziehung Minderjähriger

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 200 Js 8070/24

Verfahren gegen

1. Ina O.-J., geb. 1979

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bauer, Heidelberg

2. Marco O., geb. 1981

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Becker, Heidelberg

Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Franz, Ketsch

Prozessauftakt: Dienstag, 07. Januar 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 20., 24., 27., 30. Januar, 07., 10., 14. und 21. Februar 2025, jeweils 09.00 Uhr, außer: 30.01.2025: 11:00 Uhr)

Wegen der Einzelheiten zum Tatvorwurf gegen die beiden 45 und 43 Jahre alten Angeklagten, die sich weiterhin in Untersuchungshaft befinden, wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 03.09.2024 Bezug genommen, die auf der Homepage der Staatsanwaltschaft oder durch folgenden Link abrufbar ist:

https://staatsanwaltschaft-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Anklage+gegen+Ehepaar+wegen+des+Verdachts+des+zweifachen+Mordes+erhoben+_Hockenheim+_+ehemals+Sonderkommission+_Rampe_/?LISTPAGE=1229636

Verdacht des Betruges in zahlreichen Fällen

Strafkammer 4

4 KLs 405 Js 20746/22

Verfahren gegen

Ihab M., geb. 1979

Verteidiger: Rechtsanwalt J. Klein, Heidelberg

Prozessauftakt: Mittwoch, 08. Januar 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 10., 17., 21., 29. Januar und 03. Februar 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe in den Jahren 2018 - 2021 mehreren Frauen, die er zuvor über eine Dating-Plattform kennengelernt habe, eine Liebesbeziehung vorgespiegelt und dabei in mehreren Fällen Geschädigte mit der wahrheitswidrigen Behauptung der Rückzahlung dazu gebracht, ihm in Form eines Privatdarlehens Bargeld auszuhändigen oder Gelder zu überweisen. Auf diese Weise soll er die Geschädigte M. dazu gebracht haben, ihm in den Jahren 2019 und 2020 in 34 Fällen insgesamt EUR 64.980 zu überlassen. Die Geschädigte K. soll ihm im Juli 2021 in einem Fall EUR 1.400 und die Geschädigte H. soll ihm im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2021 in vier Fällen insgesamt EUR 3.800 überlassen haben, wobei die Geschädigte H. nach Einschalten eines Rechtsanwaltes und Erstattung einer Strafanzeige im Sommer 2023 einen Abgeltungsbetrag in Höhe von EUR 4.500 von dem Angeklagten erhalten habe.   

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 806 Js 16800/24

Verfahren gegen

Jonathan B., geb. 1999

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 10. Januar 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 22., 29. Januar u. 04. Februar 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit am späten Abend des 04.06.2024 in Mannheim-Rheinau zunächst mehrere Wahlplakate entfernt und anschließend den Geschädigten, einen Kandidaten für die Kommunalwahl in Mannheim, der ihn aufgefordert habe, die entfernten Plakate auf den Boden zu legen, unvermittelt mit einem Cuttermesser angegriffen haben. Dabei soll er mit bedingtem Tötungsvorsatz in Richtung des Kopfes und des Bauches des Geschädigten gestochen haben. Dem Geschädigten sei es zwar gelungen, den Angriffen auszuweichen; dennoch habe er eine Schnittwunde am Ohr und am Bauch davongetragen. Der Beschuldigte habe zunächst fliehen können, sei jedoch kurze Zeit später von der Polizei festgenommen worden.

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

Verdacht des Diebstahls in mehreren Fällen u.a.

Strafkammer 5

5 KLs 806 Js 3653/24

Verfahren gegen

Arsen I., geb. 1981

Verteidigerin: Rechtsanwältin Retschkemann, Köln

Prozessauftakt: Dienstag, 14. Januar 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 17., 22. Januar und 05. Februar 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit weiteren bislang unbekannten Mittätern im Zeitraum vom 01.04.2023 bis zum 17.04.2024 

-      in 14 Fällen u.a. in Mannheim und Köln Fahrzeuge des Herstellers Jaguar Land Rover im Gesamtwert von mehr als EUR 900.000 entwendet,

-      in einem Fall dies versucht und

-      in 4 Fällen zuvor entwendete Pkw der Hersteller Toyota und Lexus im Gesamtwert rund EUR 170.000 in seinen Besitz gebracht.

Die entwendeten Pkw sollten jeweils nach Veränderung der FIN weiter veräußert werden; in 11 Fällen seien jedoch die Fahrzeuge vor Durchführung dieses Vorhabens sichergestellt worden. 

Verdacht des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen u.a.

Strafkammer 4

4 KLs 210 Js 10859/24

Verfahren gegen

1. Jennifer M., geb. 1988

    Verteidiger: Rechtsanwalt Kiefer, Frankenthal

2. Mateusz A., geb. 1992

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim

3. Patryk S., geb. 1996

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim

4. Alan B., geb. 1995

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bauknecht, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 16. Januar 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 22., 23., 28. Januar, 07., 14., 18., 20. Februar und 11. März 2025, jeweils 09:00 Uhr, außer 22.01.2025: 14:00 Uhr)

Den Angeklagten, von denen sich die Angeklagten Ziffer 2 - 4 in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten in unterschiedlicher Zusammensetzung ab November 2023 bis zu ihrer Festnahme im April 2024 in arbeitsteiligem Zusammenwirken in verschiedenen Geschäften in Ludwigshafen und Mannheim Gegenstände entwendet. Der Angeklagten Jennifer M. soll dabei insbesondere die Aufgabe zugekommen sein, das jeweilige Geschäft mit ihren Kindern zu betreten, wobei sie jeweils der Angeklagte Alan B. begleitet habe. Auf diese Weise sollten nach dem gemeinsamen Tatplan das im Geschäft tätige Personal oder aber Ladendetektive abgelenkt werden, damit ein weiterer oder mehrere weitere Mittäter den Diebstahl der Waren durchführen konnten.

Auf diese Weise sollen die Angeklagten Alan B., Jennifer M. und Mateusz A. am 09.11.2023 in zwei Supermärkten in Ludwigshafen in einem Fall Waren im Wert von mehr als EUR 25 und in einem weiteren Fall Waren im Wert von rund EUR 520 entwendet haben.

Die Angeklagten Alan B., Jennifer M., Mateusz A. und Patryk S. sollen am 04.04.2024 in einem Modegeschäft in Mannheim auf diese Weise vier T-Shirts im Wert von jeweils rund EUR 70 sowie eine Jacke im Wert von rund EUR 220 entwendet haben. Da der Angeklagte Patryk S. bei dem Diebstahl beobachtet worden sei, habe er auf der anschließenden Flucht ein T-Shirt sowie die Jacke in dem eigens für den Diebstahl präparierten Rucksack zurücklassen müssen. Am 09.04.2024 sollen die vier Angeklagten in arbeitsteiligem Zusammenwirken versucht haben, vier Hemden im Wert von jeweils rund EUR 150 zu entwenden. Bei diesem Versuch seien sie jedoch durch die zwischenzeitlich alarmierte Polizei festgenommen worden.

Die Angeklagte Alan B., Mateusz A. und Patrky S. sollen zudem am 15.03.2024 aus einem Spind in einem Freizeitbad in Mannheim Bargeld in Höhe von EUR 100 entwendet haben, nachdem dieser zuvor gewaltsam geöffnet worden sei. Die gewaltsame Öffnung weiterer Spinde sei jedoch fehlgeschlagen.

Darüber hinaus soll der Angeklagte Alan B. auf einer Geburtstagsfeier Ende Oktober 2023 in Ketsch die Bitte eines Gastes, ihm EUR 50 zu wechseln, dazu ausgenutzt haben, den Geldschein an sich zu bringen, ohne das Wechselgeld auszuhändigen. Als der Geschädigte den Angeklagten kurze Zeit später deshalb nochmals zur Rede gestellt habe, soll der Angeklagte diesen unterschwellig mit Schlägen gedroht, dem Geschädigten seinen Geldbeutel abgenommen und daraus zwei weitere 50-Euro-Scheine entwendet haben. Im Anschluss soll der Angeklagte die Feier verlassen haben.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 5

5 KLs 205 Js 12081/22

Verfahren gegen

Richard F., geb. 1965

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 16. Januar 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 23. Januar und 06. Februar 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer chronifizierten Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit am späten Vormittag des 23.02.2022 in einer Straßenbahn in Mannheim die damals 66 Jahre alte Geschädigte ohne erkennbaren Grund ins Gesicht geschlagen haben, wodurch diese zu Boden gefallen sei. Die Geschädigte habe sich durch den Sturz eine Schädelprellung zugezogen. 

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

Verdacht der Vergewaltigung u.a.

Strafkammer 4

4 KLs 402 Js 178/20

Verfahren gegen

Aleksander P., geb. 1977

Verteidiger: Rechtsanwalt Nagel, Limburg

Prozessauftakt: Freitag, 24. Januar 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 31. Januar, 05. und 17. Februar 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe an einem nicht mehr näher bestimmbaren Tag im August 2019 seine damalige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Mannheim aus Eifersucht angegriffen und sie u.a. im Gesicht mit einem Messer verletzt. Nachdem die Geschädigte den Angeklagten mit Mühe, u.a. mit dem Versprechen, ihn nicht anzuzeigen, überredet habe, ihr keine weiteren Verletzungen zuzufügen, habe sie zunächst ihre Wunden versorgt. Im Anschluss habe der Angeklagte sie aufgefordert, mit ihm den Geschlechtsverkehr durchzuführen. Als diese sich geweigert habe, seiner Aufforderung nachzugeben, habe er diese zunächst bedroht und, als diese sich gegen seine Annäherungen zur Wehr gesetzt habe, mit Gewalt gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr ausgeführt.

Hinweis:

In Verfahren, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171b Abs. 1 bzw. Abs. 2 GVG für Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden. Die Anwendung des § 171b GVG kann in diesen Verfahren dazu führen, dass die Öffentlichkeit bereits vor der Verlesung des Anklagesatzes und im weiteren Verlauf des Verfahrens wiederholt und damit im Ergebnis für weite Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen wird. Zudem ist gem. § 171b Abs. 3 GVG die Öffentlichkeit zwingend von Amts wegen für die Plädoyers und das letzte Wort des/der Angeklagten auszuschließen, sofern zuvor unter den Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 und Abs. 2 GVG unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden ist. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 17

17 KLs 3030 Js 23432/24

Verfahren gegen

Elischa C., geb. 1989

Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 27. Januar 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 31. Januar, 07., 10., 12. und 14. Februar 2025, jeweils 13.30 Uhr außer 31.01.2025: 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er in der wahnhaften Vorstellung, dass sich Dritte gegen ihn verschworen hätten und ihn töten wollten, am 02.08.2024 den Entschluss gefasst haben, dem zuvorzukommen und sich selbst zu töten. Dazu soll er am späten Nachmittag des 02.08.2024 seine in einem Mehrfamilienhaus in Mannheim gelegene Wohnung in Brand gesetzt haben. Nach Inbrandsetzen der Wohnung soll er zunächst versucht haben, den Brand zu löschen, was ihm jedoch nicht gelungen sei; vielmehr soll er durch Öffnen des Fensters, um den Rauch abziehen zu lassen, den Brand neu entfacht haben. Der Beschuldigte habe letztlich noch vor 
Eintreffen der Feuerwehr aus der Wohnung gerettet werden können. An dem Gebäude sei ein Sachschaden in Höhe von rund EUR 150.000 entstanden. 

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

Verdacht des bandenmäßigen Betrugs in mehreren Fällen u.a.

Strafkammer 5

5 KLs 811 Js 894/24

Verfahren gegen

1. Robert W., geb. 1989

    Verteidiger: Rechtsanwalt Eisele, Mannheim

    Verteidiger: Rechtsanwalt Fischer, Neu-Ulm

2. Sarah K., geb. 1997

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bauer, Heidelberg

Prozessauftakt: Mittwoch, 29. Januar 2025, 10.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 17., 19. und 26. Februar 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten in der Funktion eines Kuriers bzw. Abholers an Straftaten mitgewirkt, die die betrügerische Erlangung von hohen Bargeldbeträgen und Wertgegenständen zum Nachteil älterer Personen durch die sog. Betrugsmasche des falschen Polizeibeamten zum Gegenstand gehabt hätten.

Am 16.02.2023 sollen sich der Angeklagte Robert W. und eine weitere Person nach Karlsruhe begeben haben, um dort dem gemeinsamen Tatplan entsprechend die erwartete Tatbeute abzuholen. Trotz intensiven telefonischen Einwirkens auf die Geschädigte sei eine Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen an dem Eingreifen der Tochter der Geschädigten gescheitert.

Im Zeitraum zwischen Ende März und Ende Juni 2023 sei der in Mannheim wohnhaft Geschädigte L. wiederholt das Ziel betrügerischer Anrufe der Gruppierung gewesen, wodurch wiederholt Bargeld sowie Gold hätten erlangt werden können. Der Angeklagte Robert W. habe an diesen Taten dadurch mitgewirkt, dass er - teilweise gemeinsam mit der Angeklagten Sarah K. - total gefälschte behördliche Bestätigungsschreiben über die angebliche Sicherstellung der übergegebenen Wertgegenstände übergeben oder aber Maßnahmen durchgeführt habe, die eine Bedrohung durch mögliche Straftäter zum Inhalt hatten. Des Weiteren soll er gemeinsam mit der Angeklagten Sarah K. am 22.06.2023 in Mannheim von dem Geschädigten Goldbarren im Wert von rund EUR 448.000 entgegengenommen haben.

Zwei weitere Taten, nämlich am 16.05.2023 in Ingolstadt sowie am 17.07.2023 in Schriesheim blieben trotz intensiven telefonischen Einwirkens im Versuchsstadium stecken, wobei die Angeklagte Sarah K. nur am 17.07.2023 beteiligt gewesen sei.

Bei einer weiteren Tat am 25.07.2023 zum Nachteil eines Geschädigten in Lambsheim sei es zur Übergabe von EUR 17.750 an den Angeklagten Robert W. gekommen. Eine weitere, für den 26.07.2023 vorgesehene Übergabe von EUR 37.000 an den Angeklagten sei an der Aufmerksamkeit eines Bankmitarbeiters gescheitert.

Die beiden Angeklagten seien am 28.08.2023 in Mannheim festgenommen worden, nachdem sie kurz zuvor versucht haben sollen, den Geschädigten S. durch die wahrheitswidrige Behauptung, sie seien von der Polizei, zur Übergabe von Wertgegenständen oder Bargeld zu bewegen.

Bei der Festnahme sollen die Angeklagten jeweils eine Schreckschusswaffe mit sich geführt haben. Der Angeklagte Robert W. soll zudem einen gefälschten Dienstausweis der Bundespolizei sowie rund 7,5g Heroin mit sich geführt haben.

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -

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