Suchfunktion
01. bis 05. Kalenderwoche 2025 (1. Nachtrag)
Datum: 27.01.2025
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht der Vergewaltigung u.a.
Strafkammer 17
17 KLs 2030 Js 21040/24
Verfahren gegen
J.B.
Verteidiger: Rechtsanwalt Eisele, Mannheim
Vertreter der Nebenklägerin:
Rechtsanwalt Franz, Ketsch
Prozessauftakt: Mittwoch, 29. Januar 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 06., 25. Februar. 10., 11., 17., 21., 25. März, 01. und 03. April 2025, jeweils 09.00 Uhr außer 10. u. 17. März 2025: 13.30 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Ende März bis Mitte Juli 2024 in fünf Fällen seine Ehefrau durch Anwendung von Gewalt, teilweise auch durch Zufügung von Körperverletzungen dazu gezwungen, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen bzw. die Vornahme sexueller Handlungen an sich zu dulden. Der Angeklagte soll zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten jeweils erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden haben.
Hinweis:
In Verfahren, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171b Abs. 1 bzw. Abs. 2 GVG für Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden. Die Anwendung des § 171b GVG kann in diesen Verfahren dazu führen, dass die Öffentlichkeit bereits vor der Verlesung des Anklagesatzes und im weiteren Verlauf des Verfahrens wiederholt und damit im Ergebnis für weite Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen wird. Zudem ist gem. § 171b Abs. 3 GVG die Öffentlichkeit zwingend von Amts wegen für die Plädoyers und das letzte Wort des/der Angeklagten auszuschließen, sofern zuvor unter den Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 und Abs. 2 GVG unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden ist. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -