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07. bis 09. Kalenderwoche 2025 (2. Nachtrag)

Datum: 10.02.2025

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Hinweis:

Die Aufgaben der stellvertretenden Pressesprecherin hat seit dem 01. Februar 2025 Frau Richterin am LG Hannah Kühl (Durchwahl 2483, E-Mail: pressestelle@lgmannheim.justiz.bwl.de) übernommen.

Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Subventionsbetrugs in zahlreichen Fällen u.a.

Strafkammer 23 - Große Wirtschaftsstrafkammer

23 KLs 618 Js 26864/22

Verfahren gegen

1. Martin R., geb. 1967

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hofstätter, Heidelberg

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hörtling, Heidelberg

2. Michael B., geb. 1966

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim

    Verteidiger: Rechtsanwalt Prof. Wilhelm, Radebeul

3. Dieter St., geb. 1939

    Verteidiger: Rechtsanwalt Behrmann, Hamburg

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Brinkmann, Schwetzingen

Prozessauftakt: Montag, 24. Februar 2025, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 10., 19., 20., 26., 27., 31. März, 03., 07., 08., 28., 30. April, 02., 21., 26., 28. Mai, 04., 06., 23., 25., 30. Juni, 02., 07., 09., 14., 16., 21., 23., 28. u. 30. Juli 2025, jeweils 09.30 Uhr)

Die Angeklagten sollen sich spätestens Anfang September 2020 zusammengeschlossen haben, um sich durch unberechtigte Inanspruchnahme von diversen Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder für Unternehmen, die aufgrund der Coronapandemie erhebliche Einkommensausfälle haben, zu bereichern. Im Zeitraum vom 02.09.2020 bis 15.06.2022 sollen die Angeklagten in 205 Fällen Anträge auf Auszahlung von Unterstützungen in Höhe von insgesamt rund EUR 23,6 Millionen gestellt und dabei bewusst der Wahrheit zuwider u.a. einen aktiven Geschäftsbetrieb bzw. coronabedingte Umsatzeinbrüche vorgetäuscht haben. Von Seiten der Bewilligungsstellen seien Auszahlungen in Höhe von rund EUR 3,5 Millionen geleistet worden.

Während die Aufgabe des Angeklagten Martin R. in erster Linie darin bestanden habe, in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt als prüfender Dritter die Anträge einzureichen, sollen die beiden anderen Angeklagten, um Zugriff auf die ausgezahlten Gelder zu erhalten, mehr als 60 Konten eröffnet haben, die in den Anträgen als Auszahlungskonten für die verschiedenen Unternehmen, zu deren Geschäftsführern die Angeklagten Michael B. und Dieter St. bestellt gewesen seien, angegeben worden seien.

Darüber hinaus sollen der Angeklagte Michael B. in zwei weiteren Fällen und der Angeklagte Dieter St. in einem weiteren Fall, und zwar Ende März bzw. Anfang April 2020, jeweils Corona-Soforthilfen in Höhe von EUR 11.500 zu Unrecht beantragt und erhalten haben.

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -

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