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13. bis 16. Kalenderwoche 2025

Datum: 20.03.2025

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des besonders schweren Raubes u.a.

Strafkammer 4

4 KLs 404 Js 21253/24

Verfahren gegen

Slim B. A., geb. 1994

Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 25. März 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 27. März, 03., 08. und 10. April 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll am frühen Morgen des 16.09.2023 in Mannheim gemeinsam mit zwei bislang unbekannt gebliebenen Mittätern den stark alkoholisierten Geschädigten nach dem Verlassen einer Bar angesprochen haben, wobei einer der Mittäter dem gemeinsamen Tatplan entsprechend, dem Geschädigten aus dessen Gesäßtasche ein Smartphone entwendet habe. Als der Geschädigte dies bemerkt habe, soll der Angeklagte diesem Tierabwehrspray in die Augen gesprüht haben, um eine mögliche Gegenwehr zu unterbinden. Infolge des Einsatzes des Tierabwehrsprays sei der Geschädigte zu Boden gegangen. Dort liegend soll er von den Tätern getreten und geschlagen worden sein; zudem sollen diese noch Zigaretten und ein Feuerzeug an sich gebracht haben. Die Wegnahme weiterer Wertgegenstände sei daran gescheitert, dass der Geschädigte laut um Hilfe gerufen habe und dadurch Anwohner auf den Vorfall aufmerksam geworden seien.

Verdacht des besonders schweren Raubes

Strafkammer 17

17 KLs 401 Js 20181/24

Verfahren gegen

Waldemar M., geb. 1987

Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 27. März 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 07., 10., 15., 24. April und 06. Mai 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am Abend des 31.07.2024 in Mannheim dem Geschädigten zunächst drohend ein Messer vorgehalten und anschließend diesem eine Halskette aus Gold mit dazugehörigem Anhänger vom Hals gerissen.

Verdacht des Betruges u.a.

Strafkammer 5 

5 KLs 811 Js 29676/24

Verfahren gegen

Manuel L., geb. 1996 

Verteidiger: Rechtsanwalt Ringler, München

Prozessauftakt: Montag, 31. März 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 01., 10. und 24. April 2025, jeweils 09.00 Uhr außer 24.04.2025: 11.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt im oder vor März 2022 einer aus der Türkei operierenden Organisation angeschlossen, deren Mitglieder es darauf abgesehen haben sollen, in arbeitsteiligem Zusammenwirken in erster Linie betagte Personen mit dem modus operandi „Falscher Polizeibeamter“ dazu zu bringen, vermeintlichen Polizeibeamten hohe Vermögenswerte in der irrigen Annahme auszuhändigen, diese dadurch vor angeblich bevorstehenden Angriffen krimineller Personen zu schützen. Die Aufgabe des Angeklagten soll zum einen darin bestanden haben, u.a. in öffentlichen Verzeichnissen nach Namen und Adressen potentieller betagter, aber vermögender Geschädigter zu suchen; zum anderen soll er die Geschädigten angerufen, dadurch die Herausgabe an Tatgenossen vorbereitet und die Abholer an die Geschädigten herangeführt haben. 

Aufgrund seiner Tätigkeit als Anrufer bzw. Koordinator soll es ihm im Zeitraum von Ende März bis Ende Juni 2023 gelungen sein, einen Geschädigten in Mannheim in vier Fällen dazu zu bringen, erhebliche Vermögenswerte an einen Abholer herauszugeben. Nachdem zunächst die Herausgabe von Bargeld in Höhe von EUR 10.500 gelungen sei, seien in den folgenden Wochen zunächst 25 Goldmünzen im Wert von rund EUR 55.000, anschließend vier Goldbarren im Wert von rund EUR 123.000 und schließlich weitere Goldbarren im Wert von rund EUR 448.000 an sog. Abholer herausgegeben worden. 

Ende Juli 2023 soll es dem Angeklagten wiederum in seiner Eigenschaft als Anrufer und Koordinator gelungen sein, einen in der Nähe von Frankenthal lebenden Geschädigten zur Herausgabe von Bargeld in Höhe von EUR 17.750 zu bewegen. Die Herausgabe eines weiteren Bargeldbetrages in Höhe von EUR 37.000 soll an dem Einschreiten der Tochter gescheitert sein.

In drei weiteren Fällen soll der Angeklagte Mitte Mai 2023, Mitte Juli 2023 und Ende August 2023 versucht haben, in Ingolstadt, Schriesheim bzw. Mannheim wohnhafte Geschädigte mittels des geschilderten modus operandi zu schädigen. In allen Fällen sei eine Übergabe daran gescheitert, dass die Geschädigten Verdacht geschöpft hätten.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 3000 Js 28322/24

Verfahren gegen

Marius K., geb. 1993

Verteidiger: Rechtsanwalt Geiß, Mannheim

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Feller, Heusenstamm

Prozessauftakt: Dienstag, 01. April 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 10., 11., 14. und 16. April 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit am späten Abend des 24.09.2024 in Mannheim mit einer Sturmhaube maskiert und zudem eine Schutzweste tragend an der Zimmertür seines Mitbewohners geklopft und den Nebenkläger, als dieser geöffnet habe, durch Vorhalten eines Messers gezwungen haben, sich zunächst niederzuknien und anschließend auf das Bett zu legen. Im Anschluss soll der Beschuldigte wiederholt mit Tötungsvorsatz auf den Nebenkläger eingestochen haben. Nachdem er davon ausgegangen sei, alles Erforderliche zur Tötung des Nebenklägers getan zu haben, soll er das Zimmer wieder verlassen haben. Dem Nebenkläger sei es trotz seiner schweren Verletzungen gelungen, einen Notruf abzusetzen, weshalb er noch rechtzeitig durch eine Notoperation habe gerettet werden können.  

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird. 

Verdacht der gefährlichen Körperverletzung

Strafkammer 4

4 KLs 206 Js 3431/24

Verfahren gegen

1. Zura B., geb. 1988

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bayaz, Mannheim

2. Nikolozi K., geb. 1988

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Sommer, Trier

Prozessauftakt: Mittwoch, 02. April 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermin: 07. April 2025, 09.00 Uhr)

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, am Morgen des 24.01.2024 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem weiteren Häftling in der JVA Mannheim einen Mithäftling getreten und geschlagen zu haben. Der Geschädigte soll u.a. Rippenfrakturen und eine Schwellung des Nasenbeins davongetragen haben.

Verdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.

Strafkammer 5 

5 KLs 8060 Js 26036/24

Verfahren gegen

Mario S., geb. 1970 

Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 07. April 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 08. und 11. April 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 04.11.2024 in seiner Wohnung in Mannheim rund 2,1 kg Marihuana, fast 400 g Amphetamin, rund 4 g Kokain sowie 277 Ecstasy-Tabletten aufbewahrt. Die Betäubungsmittel seien zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. Zudem soll der Angeklagte in der Wohnung zahlreiche Waffen (u.a. Messer und Schreckschusspistolen) aufbewahrt haben. Die Waffen sollen jedenfalls teilweise jederzeit griffbereit in unmittelbarer Nähe der Betäubungsmittel aufbewahrt worden sein.

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -

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