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17. bis 20. Kalenderwoche 2025 (1. Nachtrag)

Datum: 12.05.2025

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 5

5 KLs 404 Js 4825/24

Verfahren gegen

Helmut R., geb. 1977

Verteidigerin: Rechtsanwältin Beyse, Weinheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 14. Mai, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 03., 04. und 10. Juni 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden und deshalb die nachfolgend geschilderten Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.

Der Beschuldigte soll am frühen Nachmittag des 14.11.2023 am Hauptbahnhof in Weinheim grundlos einen älteren Herrn zu Boden geworfen und in den Bauch getreten haben.

Am Nachmittag des 07.09.2024 soll der Beschuldigte - ebenfalls in Weinheim - seiner Bekannten unvermittelt mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben, wobei die Geschädigte keine besonderen Verletzungen davongetragen habe.

Schließlich soll der Beschuldigte am 12.10.2024 in Weinheim eine Frau, nach deren Hund er zuvor grundlos getreten habe, zunächst bedroht und im Anschluss ebenfalls nach ihr getreten haben, wobei er sie nicht getroffen habe.

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird. 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -

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