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29. bis 32. Kalenderwoche 2025

Datum: 09.07.2025

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht - Hilfsstrafkammer

1d Ks 3060 Js 38159/24

Verfahren gegen

Joel K., geb. 2001

Verteidiger: Rechtsanwalt Fleck, Mannheim

Verteidiger: Rechtsanwalt Gast, Reilingen

Prozessauftakt: Donnerstag, 17. Juli 2025, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 18., 24., 25. Juli, 05., 07., 08. August und 01. September 2025, jeweils 09.30 Uhr)

Der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll am 31.12.2024 gegen 02.14 Uhr in Reilingen unterwegs gewesen sein und dabei wiederholt mit einer Schreckschusswaffe in die Luft geschossen haben. Über den dadurch verursachten Lärm soll sich der Geschädigte beschwert, den Angeklagten beleidigt und sich dem Angeklagten genähert haben. Die Freundin des Angeklagten soll auf den Geschädigten zugegangen sein, um mit ihm zu sprechen. Währenddessen soll der Angeklagte ein Messer mit einer Klingenlänge von 40 cm gezogen haben, unvermittelt auf den Geschädigten zugerannt sein und diesem ohne rechtfertigen Grund mit bedingtem Tötungsvorsatz 5 Stiche im Bereich des Rumpfes und der oberen Extremitäten versetzt haben. Anschließend soll sich der Angeklagte, seine Freundin mit sich ziehend, vom Tatort entfernt haben.

Der Geschädigte habe nur durch eine Notoperation gerettet werden können. 

Verdacht des versuchten Mordes u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht 

1 Ks 4000 Js 32143/24

Verfahren gegen

Wolfgang R., geb. 1978

Verteidigerin: Rechtsanwältin Dr. Domke, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 23. Juli 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 29., 31. Juli, 04., 07. und 11. August 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll am 01.11.2024 gegen 19.30 Uhr in Mannheim an der Zimmertür seines Mitbewohners geklopft haben. Als dieser ihm geöffnet habe, soll er ihm zunächst versichert haben, dass er die von ihm geliehenen EURO 50 zurückzahlen werde. Plötzlich und für den Geschädigten vollkommen unvermittelt soll der Angeklagte den Geschädigten auf dessen Bett gestoßen und mindesten 11mal mit einem Brotmesser mit einer Klingenlänge von rund 15 cm auf diesen eingestochen haben, wobei er mit Tötungsvorsatz gehandelt habe. Dem Geschädigten sei es jedoch gelungen, aus dem Zimmer zu gelangen, ins Treppenhaus zu flüchten und dort lautstark um Hilfe zu rufen. Der Angeklagte soll daraufhin die Flucht ergriffen haben. Der Geschädigte habe durch die Stiche u.a. eine Durchtrennung des Zwerchfells erlitten.

Der Angeklagte soll sich am nächsten Tag freiwillig gestellt haben. 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 1 - Schwurgericht 

1 Ks 3000 Js 32908/24

Verfahren gegen

Karina W., geb. 1987

Verteidiger: Rechtsanwalt Senghaus, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 25. Juli 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 15., 19. und 21. August 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Die Beschuldigte, die derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist und die an einer schweren Depression leiden soll, soll am Nachmittag des 07.11.2024 in ihrer Wohnung in Mannheim ihren fast 3 Jahre alten Sohn in der Badewanne ertränkt haben, wobei sie aufgrund ihrer Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll.

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird. 

Verdacht des besonders schweren Raubes

Strafkammer 4 - Hilfsstrafkammer

4b KLs 4050 Js 11310/25

Verfahren gegen

Ali M., geb. 1977  

Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 31. Juli 2025, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 05. und 08. August 2025, jeweils ab 09.30 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich am Abend des 02.04.2025 maskiert in einen Drogeriemarkt in Mannheim begeben und sei dort zielgerichtet zu der Kasse gegangen, wo er die Kassiererin unter Vorhalten einer Einhandsäge aufgefordert habe, das Geld aus der gerade geöffneten Kasse herauszugeben. Die Kassiererin sei jedoch umgehend in einen Lagerraum geflüchtet. Diesen Umstand soll der Angeklagte ausgenutzt und selbst Bargeld in Höhe von rund EURO 200 aus der offenen Kasse entnommen haben. Anschließend sei er geflohen, wobei er auf der Flucht einige der zuvor entwendeten Geldscheine verloren habe.

Verdacht der schweren Körperverletzung u.a.

Strafkammer 5 - Hilfsstrafkammer

5a KLs 4050 Js 37054/24

Verfahren gegen

Jamel M., geb. 1990  

Verteidigerin: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Yilmaz, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 31. Juli 2025, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 01., 06., 08., 13. und 15. August 2025, jeweils ab 09.30 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, im Zeitraum zwischen dem 27.07.2024 und dem 06.02.2025 mehrere Straftaten in Mannheim begangen zu haben.

Am Abend des 27.07.2024 soll er in einer S-Bahn im Bereich des Hauptbahnhofs Mannheim einem gesondert verfolgten Täter beim Diebstahl eines Smartphones im Wert von rund EURO 740 dadurch Hilfe geleistet haben, dass er einen Zeugen durch eine Unterhaltung abgelenkt und dadurch dem gesondert verfolgten Täter die Gelegenheit verschafft habe, der Geschädigten deren Smartphone aus der Hosentasche zu ziehen.

Des Weiteren soll sich der Angeklagte am 03.09.2024 gegen 03.00 Uhr in der Innenstadt von Mannheim in einen Streit zwischen dem Nebenkläger und einer weiteren Person eingemischt haben. Im Verlauf des Streites soll der Angeklagte eine Bierflasche auf dem Boden zerschlagen und mit der abgebrochenen Flasche auf das rechte Auge des Nebenklägers sowie dessen Hand eingestochen haben. Aufgrund der am Auge erlittenen Verletzung soll der Nebenkläger eine erhebliche Minderung seiner Sehkraft davongetragen haben, was der Angeklagte billigend in Kauf genommen habe.

Am 09.10.2024 gegen 00.30 Uhr soll der Angeklagte in der Innenstadt von Mannheim eine Person geweckt haben, die auf einem auf dem Gehweg abgestellten Sofa geschlafen habe. Anschließend soll der Angeklagte den Geschädigten unvermittelt mit einer Verbandsschere angegriffen und diesem mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben. Dem Geschädigten und einer weiteren Person sei es schließlich gelungen, den Angeklagten zu Boden zu bringen und zu fixieren.

Am 15.11.2024 soll der Angeklagte in zwei Fällen in einem Supermarkt in Mannheim Lebensmittel im Wert von rund EURO 72 bzw. EURO 126 entwendet haben.

Des Weiteren soll er am 06.02.2025 in einem Drogeriemarkt in Mannheim in zwei Fällen Parfum im Wert von rund EUR 100 bzw. rund EUR 57 entwendet haben.  

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -

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