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33. bis 37. Kalenderwoche 2025 (1. Nachtrag)
Datum: 09.09.2025
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 5
5 KLs 3080 Js 37998/24
Verfahren gegen
Karzan H., geb. 1985
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim
Prozessauftakt: Freitag, 12. September 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 23. u. 30. September 2025, jeweils ab 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll
an einer paranoiden Schizophrenie leiden.
Aufgrund dieser Erkrankung soll der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit am späten Abend
des 04.12.2024 über eine dritte Person den Geschädigten mit dem Tode bedroht und anschließend mehrfach mit zwei
mitgeführten Messern in die Wohnungstür des Geschädigten gestochen haben, wodurch ein Sachschaden in Höhe von EUR 1.500
entstanden sei.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen
Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem.
§ 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat
jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu
erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem
psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die
Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort
des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -
