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42. Kalenderwoche 2025
Datum: 09.10.2025
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht der gefährlichen Körperverletzung in mehreren Fällen u.a.
Strafkammer 2
2 KLs 402 Js 25102/13
Verfahren gegen
1. Wolfgang W., geb. 1968
Verteidigerin: Rechtsanwältin Rau, Heidelberg
2. Mladenka W., geb. 1973
Verteidiger: Rechtsanwalt Böhme, Heidelberg
Prozessauftakt: Donnerstag, 16. Oktober 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 20., 22., 24. Oktober, 06., 07., 12., 14., 20., 27. November und 03. Dezember 2025, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten Wolfgang W. wird in seiner Eigenschaft als Zahnarzt und der Angeklagten Mladenka W. in ihrer Eigenschaft als zahnmedizinische Fachangestellte zur Last gelegt, sie hätten in den Jahren 2009 bis 2011 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken Patienten die Behandlung mit bestimmten Inlays empfohlen, obwohl der von ihnen vorgegebene Behandlungsbedarf nicht oder in einem viel geringeren Umfang bestanden habe, was sie gewusst haben sollen. Die beiden Angeklagten sollen mit ihrem Vorgehen die Erlangung von Provisionszahlungen sowie die ungerechtfertigte Bereicherung der Gemeinschaftspraxis angestrebt haben.
Der Angeklagte Wolfgang W. soll aufgrund der letztlich erschlichenen Einwilligung zur Behandlung in mehr als 10 Fällen ein Vergehen der gefährlichen Körperverletzung begangen haben, wobei er in 9 Fällen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit der Mitangeklagten gehandelt haben soll. In einigen Fällen soll zudem ein vollendeter Betrug vorliegen.
Verdacht der schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen
Strafkammer 5
5 KLs 3090 Js 12988/25
Verfahren gegen
Heinz B., geb. 1957
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
Prozessauftakt: Donnerstag, 16. Oktober 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 28. Oktober, 04. und 07. November 2025, jeweils ab 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich am späten Abend des 09.04.2025 zu einer Tankstelle in der Waldstraße in Mannheim begeben, dort zugewartet, bis keine Kunden mehr auf dem Gelände gewesen seien, anschließend den Kassenbereich betreten, sich maskiert und die Angestellte unter Vorhalten einer Schreckschusswaffe aufgefordert, ihm Bargeld aus der Kasse sowie eine Stange Zigaretten auszuhändigen. Unter dem Eindruck der Bedrohung soll die Angestellte dem Angeklagten eine Stange Zigaretten im Wert von EUR 100 sowie Bargeld in Höhe von EUR 250 ausgehändigt haben. Der Angeklagte sei anschließend geflohen.
Am 17.04.2025 soll sich der Angeklagte wiederum in der Waldstraße in Mannheim zu einem Getränkehandel begeben und die Angestellte unter Vorhalten einer Schreckschusspistole aufgefordert haben, den Inhalt der Kasse herauszugeben. Unter dem Eindruck der Bedrohung soll die Angestellte dem Angeklagten Bargeld in Höhe von EUR 1.300 ausgehändigt haben. Der Angeklagte sei anschließend geflohen. Kurze Zeit später sei der Angeklagte festgenommen worden.
RinLG Kühl
- Stellv. Pressesprecherin und Richterin am LG -
