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43. bis 45. Kalenderwoche 2025

Datum: 16.10.2025

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht der Steuerhinterziehung in mehreren Fällen u.a.

Strafkammer 23 - 2. Große Wirtschaftsstrafkammer

23 KLs 616 Js 30318/24

Verfahren gegen

Hassane L., geb. 1968  

Verteidiger: Rechtsanwalt Pauls, München

Verteidiger: Rechtsanwalt Prof. Ziegert, München

Verteidiger: Rechtsanwalt Walter, Frankfurt

Prozessauftakt: Montag, 20. Oktober 2025, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 28., 30. Oktober, 04., 06., 11., 13., 18., 20., 25. und 27. November 2025, jeweils ab 09.30 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe in seiner Eigenschaft als Vorstandvorsitzender eines in Nordbaden ansässigen, auf den Handel mit alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken ausgerichteten Unternehmens im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.12.2024 an verschiedene Unternehmen vorwiegend alkoholische Getränke steuerfrei veräußert, um den Absatz der Waren auf dem Schwarzmarkt zu ermöglichen. Zur Verschleierung der Taten sollen fingierte Rechnungen auf verschiedene Firmen ausgestellt worden sein, durch die der Eindruck entstanden sei, dass es sich bei den Veräußerungen um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gehandelt habe. Durch dieses Vorgehen soll in dem o.g. Zeitraum in sechs Fällen Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt rund EUR 728.000 hinterzogen worden sein.

Des Weiteren wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe, obwohl das Unternehmen seit dem 23.09.2024 zahlungsunfähig gewesen sei, was er gewusst haben soll, nicht den erforderlichen Insolvenzantrag gestellt. 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 1 - Schwurgericht 

1 Ks 5010 Js 9822/25

Verfahren gegen

Karl S., geb. 1997

Verteidigerin: Rechtsanwältin Schneider, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 21. Oktober 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 22. Oktober, 04., 10., 19. November und 01. Dezember 2025, jeweils 09.00 Uhr außer: 04.11.2025: 13.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er sich am Morgen des 24.03.2025 in seinem Elternhaus in Mannheim im Zustand der Schuldunfähigkeit seiner Mutter von hinten genähert und dieser dreimal mit einem Messer in den Rücken und in den Kopf gestochen haben, um diese zu töten. Anschließend soll er von ihr abgelassen haben. Der Geschädigten sei es daraufhin gelungen, auf die Straße zu flüchten.

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird. 

Verdacht des Mordes in zwei Fällen u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht 

1 Ks 500 Js 7236/25

Verfahren gegen

Alexander S., geb. 1985

Verteidiger: Rechtsanwalt Kosmala, Mannheim

Vertreter der Nebenkläger:

Rechtsanwalt Mansoor, Frankfurt

Rechtsanwalt Klemm, Ketsch

Rechtsanwalt Franz, Ketsch

Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 31. Oktober 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 06., 07., 13., 14., 20., 21. November und 04., 05., 11., 12., 18. und 19. Dezember 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Wegen der näheren Einzelheiten zum Tatvorwurf wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 23. Juni 2025 Bezug genommen, die auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Mannheim abgerufen werden kann.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln 

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer

7 KLs 831 Js 33197/22

Verfahren gegen

Ghaith H., geb. 2002

Verteidiger: Rechtsanwalt Busch, Bühl

Prozessauftakt: Montag, 04. November 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 11., 18., 25. November und 01. Dezember 2025, jeweils ab 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich nach seiner Auslieferung aus Frankreich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er soll am 11.10.2022 im Besitz von rund 1,7 kg Heroin sowie rund 210 g Haschisch gewesen sein; die Betäubungsmittel seien in einer Unterkunft in Mannheim gelagert und zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. Des Weiteren soll er am 18. und 20.10.2022 in Mannheim rund 1,7 g bzw. 3,4 g Kokain an einen Verdeckten Ermittler veräußert haben. Am 22.10.2022 soll er mit dem Verdeckten Ermittler eine Vereinbarung über einen Verkauf von 2,5 g Kokain getroffen haben. Am 04.01.2023 sollen auf seine Veranlassung hin rund 2,5 g Kokain an eine Verdeckten Ermittler in Mannheim übergeben worden sein. 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 4 

4 KLs 3030 Js 1068/25

Verfahren gegen

Islim S., geb. 1987

Verteidiger: Rechtsanwalt Salan, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 06. November 2025, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 11., 13. und 18. November 2025, jeweils 09.00 Uhr)

Die Beschuldigte, die derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll sie am frühen Abend des 12.01.2025, nachdem es zuvor u.a. zu einer Trennung von ihrem Partner gekommen sei, im Zustand der Schuldunfähigkeit die von ihr in einem Mehrfamilienhaus in der Innenstadt von Mannheim bewohnte Wohnung in Brand gesetzt haben. Da ein Hausbewohner frühzeitig die Feuerwehr habe alarmieren können, sei der Brand rasch gelöscht worden. Die Beschuldigte soll eine Rauchgasvergiftung erlitten haben. Der Gesamtschaden soll rund EUR 25.000 betragen. 

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird. 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -

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