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49. bis 52. Kalenderwoche 2025
Datum: 27.11.2025
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht der sexuellen Nötigung u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 712 Js 29069/20
Verfahren gegen
Mulugeta K. G., geb. 1991
Verteidiger: Rechtsanwalt Kohl, Weinheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermin: 04. Dezember 2025, 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 07.06.2020 gegen 12.30 Uhr am Bahnhof in Weinheim eine Frau für diese vollkommen unvermittelt von hinten umklammert und ihr dabei an ihre Brüste gefasst. Erst durch das Eingreifen von Passanten habe die Umklammerung durch den Angeklagten beendet werden können. Nur kurze Zeit später soll er in ähnlicher Weise eine Jugendliche von hinten umklammert und gegen deren Willen festgehalten haben, wobei es jedoch nicht zu einer Berührung der Brüste gekommen sei. Auch in diesem Fall sei die Umklammerung erst durch das Eingreifen von Passanten beendet worden.
Verdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.
Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 824 Js 2514/25
Verfahren gegen
1. Ozan O., geb. 2002
Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Middendorf, Heilbronn
2. Serkan O., geb. 2005
Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen
Prozessauftakt: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 08., 15. und 17. Dezember 2025, jeweils 13.00 Uhr außer 15. Dezember 2025: 09.00 Uhr)
Den beiden Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, spätestens im Oktober 2024 den Entschluss gefasst zu haben, gemeinsam in Mannheim mit Kokain und Cannabis Handel zu treiben. In Ausführung dieses Vorhabens soll der Angeklagte Ozan O. im März und April 2025 in vier Fällen in Mannheim an eine Vertrauensperson der Polizei Kokain in Mengen von rund 1 g, 2,2 g, 3 g und 10 g veräußert haben. Der Angekl. Serkan O. soll in Ausführung des Tatplans im Mai 2025 in Mannheim an eine Vertrauensperson der Polizei rund 5 g Kokain veräußert haben.
Am Abend des 03.06.2025 sollen die beiden Angeklagten an verschiedenen Örtlichkeiten in Mannheim insgesamt rund 1,39 kg Marihuana sowie rund 625 g Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben, wobei u.a. ein Pfefferspray jederzeit griffbereit in unmittelbarer Nähe der Betäubungsmittel gelegen haben soll.
Der Angekl. Serkan O. soll zum Zeitpunkt der Taten 19 Jahre alt und damit Heranwachsender im Sinne des JGG gewesen sein.
Verdacht der besonders schweren räuberischen Erpressung u.a.
Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 7120 Js 22468/25
Verfahren gegen
1. Ilias S., geb. 2001
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bauknecht, Mannheim
2. Sarhoz K., geb. 2006
Verteidiger: Rechtsanwalt Dittert, Weinheim
Prozessauftakt: Donnerstag, 04. Dezember 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 11., 16. und 17. Dezember 2025, jeweils 09.00 Uhr)
Den beiden Angeklagten wird zur Last gelegt, sie sollen am Abend des 18.06.2025 am Rande eines Parks in Mannheim den Geschädigten aus einem Auto heraus angesprochen und nach dem Weg zum Bahnhof gefragt haben. Anschließend sollen die beiden Angeklagten sowie eine weitere bislang unbekannt gebliebene Person aus dem Auto ausgestiegen sein; der Angeklagte Ilias S. soll dem Geschädigten - in der Hand eine Schere haltend - bedroht und ihn zur Herausgabe des Geldbeutels aufgefordert haben. Unter dem Eindruck der Drohung habe der Geschädigte den Geldbeutel herausgegeben. Daraus soll sich der Angeklagte Ilias S. Bargeld in Höhe von EUR 50, den Personalausweis und die EC-Karte entnommen haben. Durch weitere Drohungen soll der Geschädigte schließlich dazu gebracht worden sein, Geld auf das Konto des Angeklagten Ilias S. zu überweisen und Bargeld an einem Geldautomaten abzuheben. Der Schaden soll sich auf rund EUR 570 belaufen. Anschließend sollen die Angeklagten dem Geschädigten gedroht haben, dass sie ihn abstechen, falls er die Polizei rufe.
Der Angekl. Sarhoz K. soll zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt und damit Heranwachsender im Sinne des JGG gewesen sein.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 5
5 KLs 512 Js 19381/22
Verfahren gegen
Salih S., geb. 1969
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Seyderhelm, Heidelberg
Verteidiger: Rechtsanwalt Kaya, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 09. Dezember 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 11., 12. Dezember 2025, 05., 07., 09., 21., 22., 23. und 30. Januar 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer organischen Persönlichkeits- und Verhaltensstörung mit psychotischen Symptomen sowie an einer Substanzkonsumstörung leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll der Beschuldigte bei den nachfolgend geschilderten Taten nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Der Beschuldigte soll in den Jahren 2022 bis 2025 im südlichen Rhein-Neckar-Kreis wiederholt Straftaten zum Nachteil seiner von ihm geschiedenen Ehefrau, seines Sohnes, von Polizeibeamten und anderen Personen (u.a. Bewohnern des Mehrfamilienhauses, in dem auch die geschiedene Ehefrau leben soll) begangen haben.
So soll der Beschuldigte, obwohl ihm bekannt gewesen sei, dass ihm aufgrund seines Verhaltens nach der Scheidung durch einen Gerichtsbeschluss untersagt gewesen sei, seine geschiedene Frau anzurufen, anzusprechen und sich ihrer Wohnung weniger als 50 Meter zu nähern, im Jahr 2022 und 2023 in einer Vielzahl von Fällen seine Frau angerufen und sich unerlaubt in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung aufgehalten haben. In einem Fall soll er die Geschädigte zudem attackiert und nicht unerheblich verletzt haben.
Des Weiteren soll er einen Nachbarn seiner geschiedenen Ehefrau in zwei Fällen mit dem Tod bedroht, einen weiteren Nachbarn versucht haben zu schlagen und zudem das Auto einer Nachbarsfamilie beschädigt haben. Seinen Sohn soll er zweimal mit dem Tode bedroht haben, wobei er ihn in einem Fall zusätzlich körperlich angegriffen haben soll.
Zudem soll er im Jahr 2023 in einer Arztpraxis durch sein aggressives Verhalten aufgefallen sein und des Weiteren im März 2025 in einer Bar die Einrichtung beschädigt und anschließend vor der Bar seinen Bruder geschlagen haben.
Wiederholt soll er sich zudem gewaltsam gegen Maßnahmen der herbeigerufenen Polizeibeamten zur Wehr gesetzt haben.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird.
Verdacht des versuchten Totschlags u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 5000 Js 16120/25
Verfahren gegen
Salvatore S., geb. 1991
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bretz, Heidelberg
Prozessauftakt: Montag, 22. Dezember 2025, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 08., 22., 29. Januar und 03. Februar 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, am frühen Morgen des 18.05.2025 in Mannheim an einer Tankstelle auf eine Personengruppe zugegangen zu sein, die einen verbalen Streit ausgetragen haben soll. Dabei soll der Angeklagte in Rage gewesen sein und eine zu einer scharfen Schusswaffe umgebaute Schreckschusswaffe, die mit 5 Patronen geladen gewesen sei, auf eine der sich streitenden Personen gerichtet und damit gedroht haben zu schießen. Nachdem er von einer männlichen Person weggezogen worden sei und die Waffe kurzzeitig weggesteckt haben soll, soll er wiederum auf die Personengruppe zugegangen, die Waffe gezogen und den Anwesenden gedroht haben, ihnen in den Kopf zu schießen. Eine unbekannt gebliebene männliche Person soll den Angeklagten ins Gesicht geschlagen haben, um ihn von seinem Vorhaben abzubringen. Daraufhin soll der Angeklagte die Schusswaffe auf das Gesicht dieser Person gerichtet und unmittelbar dazu angesetzt haben, diese durch einen Nahschuss zu töten. Dieses Vorhaben sei durch das Eingreifen einer weiteren Person unterbunden worden, wobei sich ein Schuss gelöst habe, durch den jedoch niemand verletzt worden sei.
Der Angeklagte habe im weiteren Verlauf des Geschehens auch durch die zwischenzeitlich eingetroffenen Polizeibeamten entwaffnet und fixiert werden können.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -
