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01. bis 04. Kalenderwoche 2026
Datum: 02.01.2026
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 31. Dezember 2025 bis 06. Januar 2026 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Kühl (Durchwahl 2483) bzw. Frau RinLG Horn (Durchwahl 2625) vertreten.
Verdacht des versuchten Totschlags u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 7180 Js 1668/25
Verfahren gegen
1. Ibrahim A., geb. 2000
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bretz, Heidelberg
2. Ali A., geb. 1989
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bauer, Heidelberg
Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Franz, Ketsch
Prozessauftakt: Mittwoch, 07. Januar 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 09., 12., 15. und 20. Januar 2026, jeweils 09.00 Uhr, außer: 15.01.2026: 11:00 Uhr)
Dem Angeklagten Ibrahim A. wird zur Last gelegt, den Nebenkläger am frühen Abend des 02.01.2025 in Neulussheim nach dessen Einkauf in einem Supermarkt abgepasst und ihn unter Drohungen dazu gebracht zu haben, mit ihm zu kommen. Unweit des Supermarktes sollen der Angeklagte Ali A. und eine weitere, bislang unbekannt gebliebene Person gewartet, nach dem Eintreffen des Nebenklägers diesen zusammen mit dem Angeklagten Ibrahim A. umzingelt und anschließend dem gemeinsamen Tatplan entsprechend begonnen haben, auf diesen u.a. mit einem Baseballschläger einzuschlagen, wobei sie mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben sollen.
Nachdem der Nebenkläger bewusstlos geworden sei, sollen die Angeklagten die Situation ausgenutzt haben, um dem Nebenkläger dessen Mobiltelefon zu entwenden.
Der Nebenkläger soll aufgrund der Schläge u.a. eine Jochbeinfraktur erlitten haben.
Der Angeklagte Ibrahim A. befindet sich in Untersuchungshaft.
Verdacht des Bandendiebstahls in mehreren Fällen u.a.
Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 7150 Js 553/25
Verfahren gegen
1. Said E., geb. 1993
Verteidiger: Rechtsanwalt Hoffman, Frankenthal
2. Mohammad A., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim
3. Florijana H., geb. 2005
Verteidigerin: Rechtsanwältin Schneider, Mannheim
Prozessauftakt: Freitag, 09. Januar 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 12., 19., 27. Januar, 05., 06. und 10. Februar 2026, jeweils 09.00 Uhr, außer 12. u. 27.01.2026: 13:00 Uhr)
Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, in wechselnder Zusammensetzung im Zeitraum zwischen dem 03.12.2024 und dem 19.03.2025 in 7 Fällen, davon in vier Fällen in Mannheim, in zwei Fällen in Neustadt/Weinstraße und in einem Fall in Worms Kleidungsstücke, Parfums, Kosmetikartikel und in einem Fall zusätzlich Tabakwaren und Lebensmittel entwendet zu haben. Der Wert der entwendeten Gegenstände soll zwischen EUR 350 und EUR 2.100 betragen haben.
Der Angeklagte Said E. und der Angeklagte Mohammad A. sollen jeweils an 4 Taten und die Angeklagte Florijana H. - als Heranwachsende - an fünf Taten beteiligte gewesen sein.
Des Weiteren soll der Angeklagte Mohammad A. in einem Fall in Mannheim am 28.01.2025 allein ein Kleidungsstück im Wert von EUR 230 entwendet haben.
Verdacht der besonders schweren räuberischen Erpressung u.a.
Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 7090 Js 22238/25
Verfahren gegen
1. Hasan C., geb. 2007
Verteidiger: Rechtsanwalt Schweitzer, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Abel, Mannheim
2. Ali G., geb. 2006
Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 13. Januar 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 20., 21. und 28. Januar 2026, jeweils 09.00 Uhr, außer 15.01.2026: 13:00 Uhr)
Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom 17.05.2024 bis 05.07.2025 in mehreren Fällen in Mannheim, davon in zwei Fällen gemeinschaftlich handelnd, Geschädigten mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Wertgegenstände entwendet bzw. diese zur Herausgabe von Wertgegenständen gebracht zu haben. Teilweise seien die Geschädigten durch die Gewalthandlungen auch verletzt worden.
Hinweis:
Da die beiden Angeklagten zumindest jeweils bei einer der ihnen zur Last gelegten Taten noch 17 Jahre alt waren, findet die Hauptverhandlung gem. § 48 Abs. 1 JGG unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 5
5 KLs 8080 Js 20147/25
Verfahren gegen
Xenia A., geb. 1986
Verteidiger: Rechtsanwalt Eisele, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 13. Januar 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 16., 21. und 27. Januar 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Die Beschuldigte, die derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer bipolaren affektiven Störung leiden. Aufgrund dieser Störung soll sie im Zustand der Schuldunfähigkeit am späten Abend des 23.06.2025 in ihrer Wohnung in Schwetzingen eine Matratze entzündet und anschließend die Wohnung in der Vorstellung verlassen haben, dass sich das Feuer von dort auf die Wohnung und im Anschluss auf das gesamte Gebäude ausbreiten werde. Ein Übergreifen auf das Gebäude habe nur durch die durch eine Nachbarin herbeigerufene Feuerwehr verhindert werden können.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird.
Verdacht des Betruges in zwei Fällen
Strafkammer 22 - 1. Große Wirtschaftsstrafkammer
22 KLs 628 Js 35101/24
Verfahren gegen
Radhouane K, geb. 1964
Verteidiger: Rechtsanwalt Wullbrandt, Heidelberg
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bohn, Heidelberg
Prozessauftakt: Dienstag, 13. Januar 2026, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 14. Januar, 05., 09., 11., 20., 24. und 27. Februar 2026, jeweils 09.30 Uhr)
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe sich im Jahr 2015 und im Jahr 2017 jeweils gegenüber Unternehmern als vermeintlicher Vermittler von internationalem Investmentkapital ausgegeben und diese in dem von ihm erregten bzw. aufrecht erhaltenen Irrtum, das nötige Investmentkapital beschaffen zu können, dazu gebracht, Zahlungen auf dessen Konto zu leisten, wobei u.a. wahrheitswidrig vorgegeben worden sei, dass die Zahlungen zur Überwindung von Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Investition dienen sollten.
Aufgrund der wahrheitswidrigen Angaben sollen die Geschädigten Überweisungen in Höhe von insgesamt EUR 382.500, und zwar der Geschädigte B. im Jahr 2015 und 2016 in Höhe von insgesamt EUR 322.500 und der Geschädigte H. im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt EUR 60.000 vorgenommen haben.
Verdacht des schweren sexuellen Übergriffs u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 4020 Js 37142/24
Verfahren gegen
T. R.
Verteidiger: Rechtsanwalt Kolivas, Mannheim
Vertreter der Nebenklägerin:
Rechtsanwalt Käsler, Heidelberg
Prozessauftakt: Donnerstag, 15. Januar 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 16., 23. und 29. Januar 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe über einen Zeitraum von mehreren Jahren bis zum Jahr 2024 in zwei Fällen sexuelle Handlungen an seiner schlafenden bzw. von ihm sedierten Ehefrau vorgenommen bzw. in mehreren Fällen ohne deren Wissen Nacktaufnahmen von dieser gefertigt und diese Aufnahmen teilweise an einen Chatpartner weitergeleitet.
In zwei weiteren Fällen soll der Angeklagte an seiner zuvor von ihm sedierten Mutter sexuelle Handlungen vorgenommen, davon Aufnahmen gefertigt und diese an seinen Chatpartner weitergeleitet haben.
Hinweis:
In Verfahren, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171b Abs. 1 bzw. Abs. 2 GVG für Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden. Die Anwendung des § 171b GVG kann in diesen Verfahren dazu führen, dass die Öffentlichkeit bereits vor der Verlesung des Anklagesatzes und im weiteren Verlauf des Verfahrens wiederholt und damit im Ergebnis für weite Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen wird. Zudem ist gem. § 171b Abs. 3 GVG die Öffentlichkeit zwingend von Amts wegen für die Plädoyers und das letzte Wort des/der Angeklagten auszuschließen, sofern zuvor unter den Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 und Abs. 2 GVG unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden ist. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -
