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05. bis 08. Kalenderwoche 2026
Datum: 23.01.2026
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 16. bis 20. Februar 2026 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Horn (Durchwahl 2625) vertreten.
Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Strafkammer 4
4 KLs 810 Js 25811/25
Verfahren gegen
Volkan I., geb. 1993
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Bessler, Stuttgart
Prozessauftakt: Montag, 26. Januar 2026, 14.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 27., 30. Januar 2026, jeweils 09.00 Uhr, 02., 09. Februar 2026, jeweils 14.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, er habe im Zeitraum Oktober 2020 bis April 2023 in insgesamt 15 Fällen mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge Handel getrieben. Es soll sich um insgesamt 78 Kilogramm Marihuana und 1,8 Kilogramm Kokain gehandelt haben. Der Angeklagte soll sich dabei zur Kommunikation der Verschlüsselungssoftware des Anbieters „SkyECC“ bedient haben.
Verdacht der Vergewaltigung in zwei Fällen
Strafkammer 5
5 KLs 203 Js 33694/23
Verfahren gegen
Samir A., geb. 1993
Verteidiger: Rechtsanwalt Senghaus, Mannheim
Prozessauftakt: Montag, 2. Februar 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 04., 06. Februar 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 02.10.2023 zwischen 15:20 Uhr und 16:30 Uhr die Geschädigte in einem Zimmer eines Mannheimer Hotels in zwei Fällen teilweise unter Anwendung von Gewalt dazu gebracht zu haben, die Vornahme sexueller Handlungen an sich zu dulden. Der Geschädigten, die den Angeklagten kurz zuvor erstmals persönlich getroffen hatte, soll es schließlich gelungen sein, sich loszureißen und das Hotelzimmer zu verlassen.
Hinweis:
In Verfahren, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171b Abs. 1 bzw. Abs. 2 GVG für Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden. Die Anwendung des § 171b GVG kann in diesen Verfahren dazu führen, dass die Öffentlichkeit bereits vor der Verlesung des Anklagesatzes und im weiteren Verlauf des Verfahrens wiederholt und damit im Ergebnis für weite Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen wird. Zudem ist gem. § 171b Abs. 3 GVG die Öffentlichkeit zwingend von Amts wegen für die Plädoyers und das letzte Wort des/der Angeklagten auszuschließen, sofern zuvor unter den Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 und Abs. 2 GVG unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden ist. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Verdacht der strafbaren Werbung (UWG) in Tateinheit mit Betrug in 52 Fällen
Strafkammer 23 - Große Wirtschaftsstrafkammer
23 KLs 622 Js 20461/16
Verfahren gegen
Hans K., geb. 1952
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Heuchemer, Bendorf
Prozessauftakt: Dienstag, 3. Februar 2026, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 05., 11., 12., 23. Februar, 05., 10.11., 12., 17., 19., 23., 24., 26. März 2026, jeweils 09.30 Uhr)
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in 52 Fällen von November 2015 bis Juni 2016 Verbraucher zur Einzahlung von Geldbeträgen zwischen 280 € und 35.474 € auf das Geschäftskonto einer von ihm betriebenen Ltd. & Co. KG veranlasst zu haben. Über diese habe er eine Internetplattform und Social-Selling-Community für Onlinemarketing betrieben, auf der er mehrere Investitionsmöglichkeiten angeboten habe: Zum einen durch den Kauf eines Werbebuttons, zum anderen als Vertriebspartner durch den Erwerb sogenannter „Profitpacks“, der zur Teilnahme an einer täglichen Poolausschüttung berechtigte. Bei den Profitpacks soll es sich um Werbepakete gehandelt haben, die zum Preis von 35 € erworben und mit maximal 50 € rückvergütet werden sollten.
Das Geschäftsmodell habe der Angeklagte als äußerst sicheres und stabiles Business-System beworben und dabei, u.a. durch das Einblenden bekannter Marken und durch das Anzeigen angeblich erzielter Vergütungs- und Provisionszahlungen, den unzutreffenden Eindruck erweckt, die Gesellschaft erziele fortwährende Einkünfte. Tatsächlich soll die Gesellschaft weder mit den aufgeführten Firmen Geschäftsbeziehungen unterhalten noch mit anderen Werbepartnern oder in sonstigen Geschäftsbereichen nennenswerte Umsätze erwirtschaftet haben, welche die versprochenen Rückvergütungen ermöglicht hätten. Auszahlungen an Vertriebspartner hätten, wie dem Angeklagten bekannt gewesen sein soll, nur aus der Anwerbung neuer Mitglieder durch die gewonnenen Vertriebspartner generiert werden können. Die Vertriebspartner sollen dafür in mehrere Kategorien eingeteilt worden sein, wobei die Umsatzbeteiligung mit der Höhe der Kategorie gestiegen sein soll.
Der Angeklagte soll Vergütungs- bzw. Provisionszahlungen an nur wenige der Gesellschaft nahestehende der insgesamt rund 20.000 Vertriebspartner geleistet und zudem seiner Ehefrau unentgeltlich einen sechsstelligen Betrag zugewandt haben. Über das Vermögen der inzwischen aufgelösten Gesellschaft sei im August 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Strafkammer 4
4 KLs 811 Js 8536/25
Verfahren gegen
Ali J., geb. 1995
Verteidiger: Rechtsanwalt Kolivas, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 4. Februar 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 05., 11. Februar 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Spätjahr 2020 in insgesamt drei Fällen Betäubungsmittel in nicht geringer Menge von seinem gesondert verfolgten Bruder erworben und gewinnbringend weiterverkauft. Es handele sich um ein Kilogramm Amphetamin für 1.100 € im September 2020, 50 Gramm Kokain für 2.100 € im Oktober 2020 sowie zwei Kilogramm Amphetamin für 2.200 € im Dezember 2020. Der Angeklagte soll sich dabei zur Kommunikation der Verschlüsselungssoftware des Anbieters „SkyECC“ bedient haben.
Verdacht der besonders schweren räuberischen Erpressung u.a.
Strafkammer 5
5 KLs 2040 Js 25633/25
Verfahren gegen
Misael B., geb.1982
Verteidigerin: Rechtsanwältin Weis, Mannheim
Prozessauftakt: Donnerstag, 5. Februar 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 16. Februar, 02., 09., 20. März 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, am 17.01.2025 gegen 09:30 Uhr in einer Arztpraxis in Ladenburg aggressiv aufgetreten zu sein. Er soll die hinzugerufenen Polizeibeamten, die ihm mitgeteilt hätten, ihn per Krankentransport in das PZN Wiesloch zu verbringen, tätlich angegriffen und beleidigt haben. Dabei soll er sich unter dem Einfluss von Amphetamin und im Zustand einer akuten Psychose befunden haben. Den Beamten sei es schließlich gelungen, dem Angeklagten Handschließen anzulegen.
Weiter soll der Angeklagte am 01.08.2025 in den frühen Morgenstunden mit einem schwarzen Motorradhelm auf dem Kopf und einem Schraubenzieher in der Hand eine Tankstelle in Heddesheim betreten, den Mitarbeiter bedroht und ihn dazu gebracht haben, ihm Bargeld aus der Kasse in Höhe von 200 € zu übergeben. Am 11.08.2025 soll er spät abends in gleicher Weise eine Tankstelle in Weinheim überfallen und dort 1.010 € aus der Kasse erbeutet haben.
Verdacht der gemeinschaftlichen besonders schweren räuberischen Erpressung u.a.
Strafkammer 17
17 KLs 4040 Js 25811/25
Verfahren gegen
Hossam E., geb. 24.11.1989
Verteidigerin: Rechtsanwältin El Doukhi, Bad Fallingbostel
Prozessauftakt: Dienstag, 10. Februar 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 11., 25., 26. Februar 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, gemeinsam mit einem bislang noch unbekannten männlichen Täter den stark alkoholisierten Geschädigten in den frühen Morgenstunden des 24.05.2025 im August-Bebel-Park in Mannheim mit einem Messer bedroht und ihn zur Herausgabe seiner Lederjacke im Wert von 900 €, Earbuds im Wert von 50 €, Bargeld in Höhe von 20 € und seinem Mobiltelefon im Wert von 280 € gebracht zu haben. Weiter soll er ihn zur Herausgabe seiner Armbanduhr aufgefordert haben. Als der Geschädigte das Armband seiner Uhr öffnete, soll er ihm die Uhr im Wert von 1.200 € vom Handgelenk gerissen haben. Im weiteren Verlauf soll er dem Geschädigten auch die Brille und den Gürtel ausgezogen haben.
Verdacht des Totschlags
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 2000 Js 15954/25
Verfahren gegen
Pascal Fabian C., geb. 1998
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim
Prozessauftakt: Donnerstag, 12. Februar 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 19., 26. Februar, 02., 05., 11. März 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, die Geschädigte am 15.05.2025 gegen 21:30 Uhr in seiner Wohnung in Mannheim-Neckarstadt Ost mit einem Küchenmesser durch insgesamt vier Stichverletzungen getötet zu haben, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben soll.
Er soll mit der Geschädigten von ca. August 2024 bis Mai 2025 eine Beziehung geführt haben, in deren Rahmen es spätestens ab Januar 2025 zu emotionalen Konflikten und Streitigkeiten, im Februar und Mai 2025 auch zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen war. Auch am 15.05.2025 soll es wiederum zu einer streitigen Auseinandersetzung gekommen sein. Durch die Messerstiche soll die Geschädigte tödliche Verletzungen im Brust- und Bauchraum erlitten haben.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 5
5 KLs 210 Js 17711/23
Verfahren gegen
Kristoffer Alexander C., geb. 1983
Verteidigerin: Rechtsanwältin Maousidou, Heidelberg
Prozessauftakt: Donnerstag, 19. Februar 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 20. Februar, 12., 13. März 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte soll unter anderem an einer Paranoiden Schizophrenie und einer Dissozialen Persönlichkeitsstörung leiden. Aufgrund dieser Störung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit am frühen Morgen des 18.11.2022 seinen Mitbewohner, der in dem gemeinsam bewohnten Zimmer in einem Wohnheim in Schwetzingen im Bett lag, angegriffen haben. Er soll ihn mit der Faust und mit einem Teller im Kopfbereich geschlagen haben, wobei der Teller zerbrach. Mit einer Scherbe des zerbrochenen Tellers soll er dem Geschädigten Verletzungen an der linken Hand zugefügt haben, in deren Folge der Mittel- und Ringfinger kaum beweglich sind, was für den Beschuldigten vorhersehbar und vermeidbar gewesen sei.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird.
Hanna Kühl
- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -
