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11. bis 13. Kalenderwoche 2026

Datum: 05.03.2026

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Hinweis:

Vom 16. bis 20. März 2026 nehme ich an einer Tagung der Deutschen Richterakademie teil. Ich werde von Frau RinLG Horn (Durchwahl 2625) vertreten.

Verdacht der Vergewaltigung u.a.

Strafkammer 7

7 KLs 7120 Js 31826/25

Verfahren gegen

Brian K., geb. 1999

Verteidiger: Patrick Welke, Heidelberg

Prozessauftakt: Montag, 9. März 2026, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 19., 25., 27., 31. März, 2. April 2026, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, auf der Damentoilette der Universität Mannheim im Mai 2025 in sieben Fällen weibliche Personen beim Verrichten ihrer Notdurft gefilmt und die Videos auf seinem Mobiltelefon gespeichert zu haben. Im Juni 2025 soll er in Mainz nachts eine weitere Geschädigte verfolgt und auf einen Parkplatz gezerrt haben, wobei diese um Hilfe rufen und flüchten konnte. Ein paar Tage später soll er in den Morgenstunden eine Joggerin in Mannheim in ein Gebüsch gezerrt und gewürgt haben, um gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr mit ihr durchzuführen. Er soll jedoch aufgrund des Einschreitens einer zufällig vorbeikommenden Zeugin von ihr abgelassen haben. An einem Tag Anfang August 2025 soll der Angeklagte in vier Fällen in Neckargerach, Eberbach und Heidelberg sowie in der S-Bahn jeweils weiblichen Personen bzw. Kindern sein Geschlechtsteil gezeigt und daran manipuliert haben. Dabei soll er in einem Fall in Gesicht und Haare einer Geschädigten sowie auf einen Sitzplatz in der S-Bahn ejakuliert haben.

Hinweis:

In Verfahren, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171b Abs. 1 bzw. Abs. 2 GVG für Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden. Die Anwendung des § 171b GVG kann in diesen Verfahren dazu führen, dass die Öffentlichkeit bereits vor der Verlesung des Anklagesatzes und im weiteren Verlauf des Verfahrens wiederholt und damit im Ergebnis für weite Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen wird. Zudem ist gem. § 171b Abs. 3 GVG die Öffentlichkeit zwingend von Amts wegen für die Plädoyers und das letzte Wort des/der Angeklagten auszuschließen, sofern zuvor unter den Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 und Abs. 2 GVG unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden ist. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 1

1 Ks 4000 Js 21583/25

Verfahren gegen

Mathias L., geb. 1992

Verteidiger: Rechtsanwalt Ekkart Hinney, Mannheim

Felix S., geb. 2002

Verteidigerin: Rechtsanwältin Susanne Bauknecht, Mannheim

Michael F., geb. 1971

Verteidiger: Rechtsanwalt Ulrich Neumann, Mannheim

Manuel K., geb. 1980

Verteidiger: Rechtsanwalt Thomas Dominkovic, Mannheim

Michalea K., geb. 1970

Verteidigerin: Rechtsanwältin Brigitte Bertsch, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 17. März 2026, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 19., 24., 26. März, 13., 20., 22. April, 8. Mai 2026, jeweils 09.00 Uhr, außer am 19. März 2026: 11.00 Uhr)

Den Angeklagten L., S., F. und K. wird zur Last gelegt, auf Aufforderung der Angeklagten K. im Juli 2025 den Geschädigten in seiner Wohnung in Mannheim aufgesucht und ihn mit Baseballschlägern eine Vielzahl von Schlägen auf Kopf, Rücken, Arme und Hände versetzt haben, auch nachdem der Geschädigte bereits zu Boden gegangen war. Dabei sollen sie dessen Tod für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben. Der Geschädigte soll dadurch ein Schädelhirntrauma, eine Kopfplatzwunde, Frakturen der Lendenwirbel und Hämatome erlitten haben; er sei für zwei Tage stationär im Krankenhaus versorgt worden. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung der Schwester des Angeklagten L. mit dem Geschädigten über den gemeinsamen einjährigen Sohn gewesen sein. Die Angeklagten L., S. und F. befinden sich in Untersuchungshaft.

Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt 

Strafkammer 25 - 5. Große Wirtschaftsstrafkammer 

25 KLs 601 Js 32356/16 

Verfahren gegen

Sadik Z., geb. 1957 

Verteidiger: Rechtsanwälte Dr. Eckhard Bogs und Hubert Gorka, Karlsruhe 

Prozessauftakt: Mittwoch, 18. März 2026, 09.30 Uhr 

(Fortsetzungstermine: 20., 26. März, 15., 27., 29. April, 11., 12. Mai, 1. Juni 2026, jeweils 09.30 Uhr, außer am 1. Juni 2026: 11.00 Uhr) 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, als Gesellschafter und Bauleiter die Geschäfte einer im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragenen GmbH für Hoch- und Tiefbauarbeiten geführt zu haben. Gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Mittätern soll er im Zeitraum Januar 2009 bis Dezember 2013 in insgesamt 60 Fällen nur einen Teil der an die Arbeitnehmer der GmbH ausgezahlten Löhne zur Sozialversicherung angemeldet, den anderen Teil hingegen „schwarz“ gezahlt haben. Zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen soll der Angeklagte gemeinsam mit seinen Mittätern sogenannte Abdeckrechnungen zahlreicher Firmen verbucht haben, denen tatsächlich keine Leistungen zugrunde lagen. Dadurch soll der Angeklagte bei der Techniker Krankenkasse als zuständiger Einzugsstelle einen Gesamtbeitragsschaden in Höhe von rund 1,39 Mio. Euro verursacht haben.

Verdacht der sexuellen Nötigung u.a.

Strafkammer 5  

5 KLs 203 Js 27822/23 

Verfahren gegen

Edwar A., geb. 1994 

Verteidiger: Rechtsanwälte Jonas Meese, Lüneburg, und Harald Stehr, Göppingen 

Prozessauftakt: Dienstag, 24. März 2026, 09.00 Uhr 

(Fortsetzungstermine: 26., 27., 31. März 2026, jeweils 09.00 Uhr) 

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, der 18-jährigen Geschädigten im Juni 2023 in Weinheim wiederholt seine Hand auf den Oberschenkel gelegt, unter ihre Kleidung an die Brüste gegriffen und ihr mit der flachen Hand auf das Gesäß geschlagen zu haben, obwohl die Geschädigte ihm ausdrücklich mitteilte, dass sie keinen körperlichen Kontakt wünschte. Ferner soll er ihre Hand ergriffen und in Richtung seines Intimbereichs geführt sowie mit seiner Hand an ihren Vaginalbereich gefasst haben. Der Geschädigten soll es gelungen sein, den Raum zu verlassen.

Hinweis:

In Verfahren, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171b Abs. 1 bzw. Abs. 2 GVG für Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden. Die Anwendung des § 171b GVG kann in diesen Verfahren dazu führen, dass die Öffentlichkeit bereits vor der Verlesung des Anklagesatzes und im weiteren Verlauf des Verfahrens wiederholt und damit im Ergebnis für weite Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen wird. Zudem ist gem. § 171b Abs. 3 GVG die Öffentlichkeit zwingend von Amts wegen für die Plädoyers und das letzte Wort des/der Angeklagten auszuschließen, sofern zuvor unter den Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 und Abs. 2 GVG unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden ist. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Verdacht des besonders schweren Raubes 

Strafkammer 4

4 KLs 4030 Js 25141/25

Verfahren gegen

Roman F., geb. 1982

Verteidigerin: Rechtsanwältin Iris Lemmer, Heidelberg 

Prozessauftakt: Mittwoch, 25. März 2026, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 26. März, 13. April 2026, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2025 am Bahnhof Mannheim-Rheinau zwei fünfzehnjährige Geschädigte mit einer 10cm langen Spritze ohne Schutzkappe bedroht zu haben. Die Geschädigten sollen vor dem Angeklagten geflüchtet sein, wobei sie ihre beiden E-Scooter im Wert von insgesamt rund 925 Euro zurückließen. Diese soll der Angeklagte seiner vorgefassten Absicht entsprechend an sich genommen haben. Die Geschädigten sollen die Polizei alarmiert haben, die den Angeklagten kurz darauf anhielt und den Geschädigten ihre E-Scooter wieder aushändigte.

Hanna Kühl

- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -

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