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16. bis 17. Kalenderwoche 2026

Datum: 10.04.2026

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt 

Strafkammer 5  

5 KLs 206 Js 18147/23 

Verfahren gegen

Cengiz A., geb. 1984

Verteidiger: Rechtsanwalt Kayahan Aydin, Mannheim 

Prozessauftakt: Montag, 13. April 2026, 09.00 Uhr 

(Fortsetzungstermine: 15., 20. und 21. April 2026, jeweils 09.00 Uhr sowie 23. April 2026, 09:30 Uhr) 

Der Beschuldigte soll im Juni 2023 im Zustand der Schuldunfähigkeit von einem in Mannheim auf der Straße geparkten Fahrzeug den Außenspiegel abgerissen und hierdurch einen Schaden von ca. 2.100 € verursacht haben. Anschließend soll er sich teilweise entkleidet haben und auf eine Mülltonne gestiegen sein, wodurch ein Schaden von rund 100 € entstanden sein soll. Zwei hinzugerufenen Polizeibeamten, die ihn von weiteren Sachbeschädigungen hätten abhalten wollen, soll er sich widersetzt und diese körperlich angegriffen haben, wodurch beide Schmerzen und Verletzungen erlitten haben sollen. Im weiteren Verlauf soll er seinen Kopf auf die Fahrbahn geschlagen und sich hierdurch selbst verletzt haben. Seine Angriffe gegen die zwei Polizeibeamten, die versucht haben sollen, ihn zur Verhinderung weiterer Eigen- und Fremdverletzungen zu fixieren, soll er fortgesetzt haben. Erst nach dem Eintreffen vier weiterer Polizeibeamter habe der Beschuldigte in einen Transportbus getragen werden können. Während der Fahrt habe er einen der Polizeibeamten in die Wade gebissen, der hierdurch ein Hämatom erlitten habe. Zwei der Polizeibeamten seien auf Grund der vom Beschuldigten zugefügten Verletzungen mehrere Tage dienstunfähig gewesen.

Im September 2024 soll der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit ohne Schuhe an einer Straßenbahnhaltestelle herumgelaufen sein und laut geschrien haben. Vor den beiden hinzugerufenen Polizeibeamten sei er zunächst davongelaufen. Als diese ihn eingeholt und gestellt haben sollen, soll er gedroht haben, einen der Beamten mit einer Plastikflasche zu bewerfen und erneut weggelaufen sein. Von einem der Beamten daraufhin zu Boden gebracht und fixiert, soll er sich körperlich gewehrt haben, wodurch der Beamte leichte Kratzer davongetragen haben soll.

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird. 

Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Strafkammer 3

3 KLs 800 Js 36541/20 (2)

Verfahren gegen

Dardan H., geb. 1996

Verteidiger: Dr. Jörg Becker, Heidelberg

Verteidiger: Patrick Welke, Heidelberg

Prozessauftakt: Montag, 13. April 2026, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermin: 17. April 2026, 09.30 Uhr)

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe ab Anfang April 2020 in Mannheim und Umgebung ohne die erforderliche Erlaubnis Betäubungsmittel, insbesondere Haschisch, Marihuana und Amphetamin, im Kilogrammbereich erworben, um dieses gewinnbringend an unbekannte Abnehmer weiterzuverkaufen. Im Einzelnen habe er am 05.04.2020 ein Kilogramm Marihuana, am 06.04.2020 drei Kilogramm Marihuana, am 07.04.2020 zwei Kilogramm Marihuana, ein Kilogramm Haschisch sowie ein Kilogramm Amphetamin, am 30.04.2020 vier Kilogramm Marihuana und am 12.06.2020 ein Kilogramm Marihuana von einem gesondert verfolgten Verkäufer erworben. Hierfür habe er in allen Fällen das Kommunikationsnetzwerk EncroChat genutzt.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt 

Strafkammer 17  

17 KLs 2010 Js 33333/25

Verfahren gegen

Abdulmounem A., geb. 1999

Verteidigerin: Rechtsanwältin Ute Mannebach-Junge

Prozessauftakt: Donnerstag, 23. April 2026, 09.00 Uhr 

(Fortsetzungstermine: 24. April 2026 sowie 7., 8., 21. und 22. Mai 2026, jeweils 09.00 Uhr) 

Der vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Beschuldigte soll Ende Oktober 2025 im Zustand der Schuldunfähigkeit frühmorgens in einem gewerblich genutzten Gebäude der dort als Reinigungskraft tätigen Geschädigten in den Aufzug gefolgt sein. Er habe sich hinter die ihm unbekannte Frau gestellt, diese zwischen seinen Körper und den von ihr mitgeführten Putzwagen gepresst und mit beiden Händen ihre Brüste umfasst. In der Folge habe er zudem versucht, sie auf Hals und Gesicht zu küssen, dies habe die Geschädigte aber verhindern können. Als die Aufzugtür sich geöffnet habe, habe er versucht, die schreiende Geschädigte am Verlassen des Aufzugs zu hindern, damit aber aufgehört, als er zwei Security-Mitarbeiter bemerkt habe.

Ende April 2025 sei der zu diesem Zeitpunkt noch in Untersuchungshaft befindliche Beschuldigte in der Justizvollzugsanstalt Mannheim in eine körperliche Auseinandersetzung geraten und deshalb von zwei Mitarbeitern der JVA in die Notaufnahme gebracht worden. Als die drei Männer dort auf die Behandlung des Beschuldigten gewartet hätten, habe der Beschuldigte einen der JVA-Mitarbeiter körperlich angegriffen. Als beide JVA-Mitarbeiter daraufhin versucht hätten, den Beschuldigten in einen Rollstuhl zu setzen, habe er sich dagegen gewehrt und erst durch das Hinzuziehen weiterer Sicherheitskräfte unter Kontrolle gebracht werden. Während des Vorfalls habe der Beschuldigte die beiden Geschädigten, die keine Verletzungen erlitten hätten, in arabischer Sprache mit mehreren Schimpfwörtern beleidigt und bedroht.

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird. 

Verdacht des besonders schweren Raubes

Strafkammer 4

4 KLs 5040 Js 38062/25

Verfahren gegen

Kerollos P., geb. 1994

Verteidiger: Rechtsanwalt Alexander Kist, Karlsruhe

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Nicolaus Frühsorger, Heidelberg

Prozessauftakt: Freitag, 24. April 2026, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 4., 5. und 8. und 11. Mai 2026, jeweils 09.30 Uhr, außer 4. und 11. Mai 2026, 13 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich im November 2025 mit der Geschädigten in einer Wohnung in Mannheim getroffen, die von der Geschädigten für eine Woche angemietet worden sei, um dort als Prostituierte zu arbeiten. Der Angeklagte habe zunächst die mit der Geschädigten vereinbarten Leistungen bezahlt und in Anspruch genommen. Dann habe er der Geschädigten ein Klappmesser mit einer geschätzten Klingenlänge von sieben bis zehn Zentimeter vorgehalten, von ihr Geld gefordert und versucht, sie zu packen. Die Geschädigte habe ihn abwehren können, wobei sie kleine Schnittverletzungen an den Händen erlitten habe, und sei aus der Wohnung geflüchtet. Der Angeklagte habe die Geldbörse der Geschädigten, die unter anderem Kreditkarten und ca. 1.000 € Bargeld enthalten habe, entwendet und sei ebenfalls aus der Wohnung geflüchtet.

Dr. Susanne Lösch

- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -

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