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28. bis 30. Kalenderwoche 2026
Datum: 03.07.2026
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 6. Juli 2026 bis 24. Juli 2026 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau RinLG Horn (Durchwahl 2625) vertreten.
Verdacht der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht geringer Menge u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 8110 Js 4068/26
Verfahren gegen
Malika G., geb. 1973
Verteidigerin: Rechtsanwältin Carolin Hierstetter, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Philipp Thiée, Bonn
Prozessauftakt: Montag, 13. Juli 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermin: 15. Juli 2026, 09.00 Uhr)
Der Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, sie habe sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt, spätestens jedoch im Februar 2026, auf Veranlassung eines unbekannten Täters in den Niederlanden bereit erklärt, Amphetamin, Ecstasy und Ketamin von den Niederlanden aus in die Bundesrepublik zu verbringen. Diese Betäubungs- und Suchtmittel hätten dort gewinnbringend von einem unbekannten Täter an unbekannte Abnehmer veräußert werden sollen. Der Angeklagten sei hierfür ein Geldbetrag von 10.000 EUR versprochen worden. Zu diesem Zweck habe sie in einem von ihr gefahrenen PKW am frühen Morgen des 10.02.2026 von den Niederlanden aus insgesamt 1,698 Kilogramm Amphetamin, 4,545 Kilogramm Ecstasy und 10,116 Kilogramm Ketamin in die Bundesrepublik gebracht. Sie sei am selben Tag auf dem Gelände einer Tank- und Rastanlage auf der Bundesautobahn A6 in 68766 Hockenheim einer polizeilichen Kontrolle unterzogen worden, wo die Sicherstellung der genannten Substanzen erfolgt sei.
Verdacht des versuchten Totschlags u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 2000 Js 35291/25
Verfahren gegen
Burhan C., geb. 1966
Verteidigerin: Rechtsanwältin Andrea Y. Combé, Heidelberg
Prozessauftakt: Dienstag, 14. Juli 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 17., 21., 24. und 29. Juli 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 14. November 2025 in Mannheim auf der Straße seine Ehefrau angegriffen, ihr angekündigt, er werde sie umbringen, sie zu Boden gerissen und ihr Faustschläge ins Gesicht und den Oberkörper versetzt. Außerdem habe er insbesondere auf den Bauchbereich der Frau eingetreten. Er habe sodann mit einem Einhandmesser Stichbewegungen gegen ihren Hals ausgeführt und dazu angesetzt, in ihren Oberkörper zu stechen, wobei er sie hierdurch habe töten wollen. Seine Ehefrau habe sich gewehrt und dadurch die Bewegungen des Angeklagten so umlenken können, dass der Messerstich sie nicht im Hals, sondern im Bereich des unteren Kinns getroffen habe. Hierdurch habe sie, wie vom Angeklagten zumindest billigend in Kauf genommen, Schnittverletzungen an der Unterkieferkante, am Kieferwinkel und an der Augenbraue erlitten. Infolge der Tritte oder der Schläge habe sie zudem Verletzungen an den oberen Gliedmaßen und am Oberkörper sowie einen Leberriss erlitten. Als ein Zeuge, der zufällig vor Ort gewesen sei, den Angeklagten von seiner Ehefrau weggezogen habe, habe er erkannt, dass er sein Ziel, sie zu töten, nicht mehr würde erreichen können, sich des Messers entledigt und behauptet, es gehöre nicht ihm, sondern seiner Frau.
Verdacht des versuchten Mordes
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 2000 Js 35676/25
Verfahren gegen
Giovanni B., geb. 1958
Verteidigerin: Rechtsanwältin Brigitte Bertsch, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 15. Juli 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22. und 30 Juli 2026 sowie 14. und 17. August 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, er habe am 18.11.2025 in Mannheim seine seit geraumer Zeit von ihm getrenntlebende Ehefrau auf dem Weg zu einer Straßenbahnhaltestelle unvermittelt von hinten angegriffen, sie mit seinem linken Arm an sich gezogen und mit einem Messer eine Schnittbewegung entlang ihres Halses ausgeführt, um sie zu töten. Auch als die Frau um Hilfe gerufen habe, habe er seinen Messerangriff fortgesetzt und sie zu Boden geworfen. Sodann seien auf das Geschehen aufmerksam gewordene Zeugen herbeigeeilt und der Angeklagte habe erkannt, dass er sein Vorhaben nicht mehr würde umsetzen können und die Flucht ergriffen. Seine Ehefrau habe durch den Messerangriff eine klaffende, stark blutende Wunde unterhalb des Kinns erlitten. Nur durch Zufall seien keine lebenswichtigen Gefäße verletzt worden und es habe keine akute Lebensgefahr bestanden. Bei seiner Festnahme etwa eineinhalb Stunden nach der Tat sei der Angeklagte leicht alkoholisiert gewesen, eine Einschränkung der Schuldfähigkeit habe deswegen aber nicht bestanden.
Verdacht des besonders schweren räuberischen Diebstahls
Strafkammer 5
5 KLs 2010 Js 5911/26
Verfahren gegen
Roger B., geb. 1975
Verteidiger: Rechtsanwalt Lars Leichner, Frankfurt
Prozessauftakt: Montag, 20. Juli 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermin: 22. und 24. Juli 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, er habe am 26.02.2026 in einer Drogerie im Kreis Bergstraße sechs Parfums entwendet, indem er sie in das Innere seiner Jacke gesteckt habe und die Kasse passiert habe, ohne zu bezahlen. Eine Mitarbeiterin der Drogerie habe ihn hierbei beobachtet, sei ihm gefolgt und habe „Stopp“ gerufen, als er zum Ausgang gegangen sei. Der Angeklagte sei daraufhin weggerannt und eine andere Mitarbeiterin der Drogerie sei ihm hinterhergelaufen, weshalb der Angeklagte einen Elektroschock-Ring aus seiner Jacke geholt und diesen in aktiviertem Zustand auf die Frau gerichtet habe, um bei ihr Angst um ihre körperliche Unversehrtheit hervorzurufen. Diese habe daher davon abgesehen, ihm weiter zu Fuß zu folgen, die Polizei angerufen und sei ihm dann in ihrem PKW gefolgt. Der Angeklagte sei schließlich wenige hundert Meter entfernt von der Drogerie von der Polizei vorläufig festgenommen worden.
Dr. Susanne Lösch
- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -
