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36. und 37. Kalenderwoche 2026
Datum: 26.08.2026
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht der besonders schweren räuberischen Erpressung u.a.
Strafkammer 5
5 KLs 4040 Js 6282/26
Verfahren gegen
Jakub R., geb. 2000
Verteidiger: Rechtsanwalt Michael A. Eichin, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 2. September 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 14., 16., 18., 21., 23. und 25. September 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, er habe sich am Abend des 28.02.2026 Zutritt zum Zimmer eines Mannes in einer Wohngemeinschaft in Mannheim verschafft, indem er die Zimmertür eingetreten habe. Er habe den Mann durch Faustschläge, Zufügung kleinerer Schnittwunden an Händen und Armen mit einem ca. 30 cm langen Messer sowie Todesdrohungen dazu veranlasst, den Aufbewahrungsort seines Mobiltelefons, der PIN zur Entsperrung des Telefons sowie der Online-Banking-Codes preiszugeben. Als der Geschädigte versucht habe zu fliehen, habe der Angeklagte ihm u.a. mit einem Wasserkocher auf den Kopf geschlagen und auf ihn eingetreten. Sodann habe er mit dem an sich genommenen Mobiltelefon eine Überweisung vom Konto des Geschädigten in Höhe von 126 € ausgeführt, um sich hierdurch zu Unrecht zu bereichern. Zudem habe er – während der Geschädigte noch unter dem Eindruck der Verletzungshandlungen gestanden habe – 900 € des Geschädigten in bar und dessen Winterjacke an sich genommen. Schließlich habe er dem Mann noch mit einer Gabel ins Bein gestochen, ihm eine Tasse über den Kopf geschlagen und sich dann mit dem Geld, der Winterjacke und dem Mobiltelefon entfernt. Der Geschädigte habe durch die ca. eine Stunde währende Behandlung durch den Angeklagten verschiedene Verletzungen am Kopf und multiple Schnittwunden am gesamten Körper erlitten, weswegen er sich bis zum Anfang März in stationärer Behandlung im Klinikum befunden habe.
Am 02.03.2026 habe der Angeklagte, der alkoholisiert und infolgedessen vermindert schuldfähig gewesen sei, gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Tätern einen Mann in Mannheim auf dessen Fahrrad angesprochen und vorgegeben, ihm dieses abkaufen zu wollen. Als der Mann geäußert habe, dass er sein Fahrrad nicht verkaufen werde, sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf der Angeklagte dem Geschädigten zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, sodass dieser zu Boden gegangen sei und kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Gemeinschaftlich mit den beiden anderen Männern habe der Angeklagte in der Folge mit dem Schuh gegen den Kopf des auf dem Boden liegenden Geschädigten eingetreten, bis die drei Täter beschlossen hätten, von ihm abzulassen und sich vom Tatort entfernt hätten. Der Geschädigte habe ein Schädelhirntrauma, eine offene Nasenbeinfraktur, eine Rissquetschwunde sowie Nasenbluten erlitten.
Verdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetruges u.a.
Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 8110 Js 33593/25 jug.
Verfahren gegen
1. Sergios K., geb. 2002
Verteidiger: Rechtsanwalt Franck Pascal, Frankfurt am Main
2. Irfan B., geb. 2001
Verteidigerin: Rechtsanwältin Susanne Bauknecht, Mannheim
2. Hussein K., geb. 2005
Verteidigerin: Rechtsanwältin Simone Schneider, Mannheim
Prozessauftakt: Montag, 7. September 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 14., 16., 22. und 29. September, 19., 21., 26. und 29. Oktober 2026, 9., 11., 12., 18. und 23. November 2026, jeweils 09.00 Uhr, außer 14. September, 19. Oktober sowie 9. und 23. November: jeweils 13.00 Uhr)
Die Angeklagten Sergios K. und Irfan B., die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen sich spätestens im Oktober 2025 entschlossen haben, mit einer festen Struktur und in wechselnder Besetzung Bargeld von Geldautomaten und in Supermärkten nach dem Modus des „falschen Bankmitarbeiters“ von betagten Personen zu erschwindeln und sich durch die fortlaufende Begehung gleichartiger Taten eine Einkommensquelle von erheblichem Umfang und nicht nur vorübergehender Dauer zu verschaffen. Ihnen sollen sich weitere Personen, unter anderem der Angeklagte Hussein K. und zwei weitere, gesondert verfolgte Männer angeschlossen haben. Die Gruppierung habe sodann in wechselnder Besetzung die beabsichtigten Taten begangen, wobei jeweils mindestens drei Personen mit klar aufgeteilten Zuständigkeiten agiert hätten. Der Angeklagte Irfan B. habe vorrangig als sogenannter „Keiler“ fungiert, der die Telefonate mit den betagten Geschädigten geführt habe, wobei er zum Teil auch die anschließenden Geldabhebungen mit den betrügerisch erlangten Geldkarten habe durchführen sollen. Er habe teilweise zudem als sogenannter „Logistiker“ fungiert, dem die Planung und Abwicklung der jeweiligen Tat oblegen habe. Der Angeklagte Sergios K. habe vor allem die Aufgabe gehabt, die erlangten Geldkarten an Geldautomaten einzusetzen. Die beiden gesondert verfolgten Männer hätten als „Abholer“ fungiert und der Angeklagte Hussein K. habe sich der Gruppierung als Fahrer zur Verfügung gestellt.
Im Einzelnen werden den Angeklagten folgende Taten zur Last gelegt:
Der Angeklagte Irfan B. soll sich im Zeitraum vom 01.10.2025 bis 08.01.2026 zu Lasten von Geschädigten in Heidelberg (Tat 2), Hirschberg an der Weinstraße (Tat 5), Eggenstein-Leopoldshafen (Tat 6), Stutensee-Spöck (Tat 7) und Zeitlofs (Tat 8) wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in fünf Fällen strafbar gemacht haben. In weiteren fünf Fällen zu Lasten von Geschädigten in Edingen-Neckarhausen (Tat 1), Heidelberg (Tat 3), Heddesheim (Tat 4) und Mannheim (Taten 9 und 10) seien die Taten nicht vollendet worden, wobei in einem Fall Tateinheit mit Diebstahl vorliegen soll. Der entstandene Vermögensschaden bei den Geschädigten soll sich insgesamt auf rund 15.000 € belaufen.
Dem Angeklagten Sergios K. wird zur Last gelegt, er sei an einer vollendeten Tat (Tat 5) und zwei versuchten Taten (Taten 1 und 4) beteiligt gewesen.
Dem Angeklagten Hussein K. wird zur Last gelegt, er sei als Heranwachsender an zwei versuchten Taten (Taten 9 und 10) beteiligt gewesen.
Verdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge
Strafkammer 17
17 KLs 8040 Js 2251/26
Verfahren gegen
Domenic S., geb. 1999
Verteidiger: Rechtsanwalt Alexander Klein, Ludwigshafen
Verteidigerin: Rechtsanwältin Brigitte Bertsch, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 8. September 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 11., 14. und 24. September, jeweils 09.00 Uhr sowie 1. Oktober 2026, 13.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich spätestens im Januar 2026 entschlossen, aus seiner Wohnung in Mannheim heraus Cannabis gewinnbringend zu verkaufen, um sich hierdurch eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen. Dazu habe er am 23.01.2026 in seiner Wohnung insgesamt 4,865 kg Marihuana, 182,6 Gramm Haschisch, ein Vakuumiergerät, Verpackungsmaterialien sowie zwei Feinwaagen verwahrt. Zudem habe er im Bad eine Schusswaffe mit Munition sowie im Schlafzimmer drei Küchenmesser mit einer Klingenlänge von jeweils 9 cm aufbewahrt, um diese bei Bedarf gegen andere Personen einzusetzen und so das Cannabis vor dem Zugriff Dritter zu schützen. In dem von ihm angemieteten PKW habe er darüber hinaus 62,4 Gramm Marihuana, 0,45 Gramm Haschischbrocken, eine Feinwaage, ZIP-Tütchen und einen Crusher aufbewahrt.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 4
4 KLs 8060 Js 18574/25
Verfahren gegen
Osman G., geb. 1977
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Maximilian Seyderhelm, Heidelberg
Prozessauftakt: Mittwoch, 9. September 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10. und 25. September 2026, 1., 2. 8., 9. und 12. Oktober 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der an einer Substanzkonsumstörung leiden soll und vorläufig in einer Entziehungsanstalt untergebracht ist, soll zwischen Januar 2025 und November 2025 folgende Taten begangen haben, wobei seine Schuldfähigkeit infolge einer jeweils vorliegenden drogeninduzierten Psychose jedenfalls vermindert gewesen sein soll:
Im Januar 2025 habe er an einer Straßenbahnhaltestelle in Mannheim einen ihm gänzlich unbekannten Mann aufgefordert, sich hinzuknien und dabei mehrfach mit der Faust in Richtung des Gesichts des Mannes geschlagen, wobei er ihn einmal am Auge getroffen habe. Als der Beschuldigte von zwei herbeigerufenen Polizei beamten einer Personenkontrolle habe unterzogen werden sollen, sei er verbal aggressiv geworden und habe sich körperlich widersetzt, als die Polizisten ihm Handschließen angelegt hätten. Hierdurch hätten die beiden Polizeibeamten schmerzhafte Prellungen erlitten.
Anfang Mai 2025 soll der Beschuldigte in einer E-Mail an eine Rechtsanwaltskanzlei die Mitarbeiter beleidigt haben. Am 21. Mai 2025 soll der Beschuldigte auf Facebook mehrere Posts veröffentlicht haben, die sich jeweils mit seinem früheren Arbeitgeber der D. AG, beschäftigten. In einem dieser Posts soll er den für ihn zuständigen Personalchef mit dem Tod bedroht haben. Zwischen dem 22. Mai 2025 und dem 7. Juli 2025 habe der Beschuldigte mehrere elektronische Nachrichten an seine Krankenversicherung geschrieben, in denen er die dortigen Mitarbeiter beleidigt und mit dem Tod bedroht habe. Im Juni 2025 soll er auf Facebook öffentlich einsehbar drei Videos veröffentlicht haben, in denen er seine beiden Vermieter beleidigt und mit dem Tod bedroht habe. Ende Juni 2026 habe der Beschuldigte auf der dienstlichen Mailbox einer Mitarbeiterin des Landgerichts Mannheim eine Nachricht hinterlassen, in der er diese beleidigt und bedroht habe. Im Juli 2025 soll er in einem Schreiben an das Landgericht Mannheim seine beiden Vermieter und einen Richter am Amtsgericht beleidigt und mit dem Tod bedroht haben. Zudem soll er in einer E-Mail an eine Versicherung die Empfänger mit dem Tod bedroht haben. Im September 2025 habe er in einem Brief eine Mitarbeiterin des Versorgungsamts Heidelberg mit dem Tod bedroht.
Am 15.09.2025 habe er in einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter seinen Vermieter mit dem Tod bedroht, um ihn dadurch zur Zahlung von 500.000 € als Entschädigung wegen des Zustands seiner Wohnung zu veranlassen, worauf er, wie er gewusst habe, keinen rechtlichen Anspruch gehabt habe. Einen Tag später habe er auf Facebook ein Video veröffentlicht, in dem er erneut eine Auszahlung von seinem Vermieter gefordert und angekündigt habe, diesen hinzurichten.
Am 24.11.2025 habe der Beschuldigte auf Facebook ein Video veröffentlicht, in dem er gerichtet an seinen ehemaligen Arbeitgeber, die E. GmbH, mehrere Mitarbeiter beleidigt und unter der Androhung der Begehung von Anschlägen die Zahlung von 500.000 € gefordert haben. Dieses Video habe zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung geführt, weswegen vielfach die Polizei verständigt worden sei.
Am 26.11.2026 soll der Beschuldigte in der Stadtbibliothek in Mannheim ein Video aufgenommen haben, in dem er angedroht habe, Menschen zu töten, was die Anwesenden wahrgenommen hätten. Dieses Verhalten sei geeignet gewesen, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ganz erheblich zu stören.
Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten wiederhergestellt wird.
Dr. Susanne Lösch
- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -
