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38. und 39. Kalenderwoche 2026
Datum: 11.09.2026
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Strafkammer 5
5 KLs 8050 Js 3663/26
Verfahren gegen
Nasseradine M., geb. 1998
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Neumann, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 15. September 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22. und 24. September 2026, 1., 6. und 8. Oktober 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt,
er habe sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt dazu entschlossen, in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einer Vielzahl weiterer Mittäter in der Innenstadt von Mannheim einen gewinnbringenden Handel mit Rauschmitteln, insbesondere mit Kokain und Cannabis, sowie mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu betreiben und diese in Kleinmengen an eine Vielzahl von Abnehmern zu verkaufen. Hierdurch habe der Angeklagte sich eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen und damit seinen Lebensunterhalt finanzieren wollen. In Umsetzung dieses Entschlusses habe er zwischen November 2025 und März 2026 in 17 Fällen Kokain verkauft, wobei die verkauften Mengen sich zwischen 0,5 Gramm und 1 Gramm bewegt hätten. Am 13.02.2026 habe er zudem einer nicht offen ermittelnden Polizeibeamtin 10 Gramm Kokain zum Kauf angeboten. Am 19.02.2026 habe er der Polizeibeamtin sodann die angebotenen 10 Gramm Kokain zu einem Preis von 500 € verkauft und übergeben. Am 17.03.2026 habe der Angeklagte in seiner Wohnung in Mannheim neben einer Feinwaage und Dealgeld Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, nämlich Kokain, Marihuana, Haschisch sowie über 500 Tabletten mit dem Wirkstoff Pregabalin, aufbewahrt, die jeweils für den gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen gewesen seien. In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln habe der Angeklagte ein Pfefferspray, ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 14 cm sowie ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 7,5 cm verwahrt, wobei er beabsichtigt habe, diese Gegenstände zur Verteidigung der Rauschmittel und des Dealgelds vor dem unbefugten Zugriff von Dritten zu verteidigen und seine Verkaufsgeschäfte damit abzusichern.
Dr. Susanne Lösch
- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -
