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19. bis 22. Kalenderwoche 2020 (1. Nachtrag)

Datum: 30.04.2020

Kurzbeschreibung: Darstellung laut Anklagevorwurf 

Verdacht des gemeinschaftlichen schweren Raubes u.a.

 Strafkammer 4

4 KLs 201 Js 36467/19

 Verfahren gegen

 1. Filomena K., geb. 1973

    Verteidiger: Rechtsanwalt Haimeyer, Stuttgart

 2. Kocen D., geb. 1994

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

 3. Aien A., geb. 1988

    Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

 4. Joachim S., geb. 1979

    Verteidiger: Rechtsanwalt J. Klein, Heidelberg

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Kumpf, Mannheim

 

Prozessauftakt: Montag, 04. Mai 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 19., 20., 25., 27. Mai und 08. Juni 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 Den Angeklagten Kocen D., Aien A. und Joachim S., die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie sollen am 12.06.2019 kurz nach Mitternacht in eine Spielothek in Mannheim eingedrungen sein, wobei der Angeklagte Kocen D. dem gemeinsamen Tatplan entsprechend eine Schreckschusspistole mit sich geführt habe. Dort täuschten sie einen Überfall auf die beiden anwesenden, in den Tatplan eingeweihten Personen, die Mitangeklagte Filomena K. sowie die gesondert verfolgte Dilara K. vor und schlossen diese in den Toilettenraum ein. Anschließend sollen die drei Angeklagten zehn Geldspielautomaten sowie die Kasse der Spielothek mit mitgebrachtem Werkzeug aufgebrochen und daraus Bargeld in Höhe von rund EUR 37.400 entwendet haben. Die Mitangeklagte Filomena K. sowie die gesondert verfolgte Dilara K. sollen von der Beute einen Anteil von jeweils EUR 2.000 erhalten haben.

Die Angeklagten Aien A. und Joachim S. sollen am frühen Morgen des 25.09.2019 in eine Spielothek in Lampertheim eingedrungen sein, wobei der Angeklagte Kocen D. vor dem Anwesen in einem Fluchtfahrzeug gewartet habe. In der Spielothek sollen die Angeklagten Aien A. und Joachim S. den dortigen Mitarbeiter gefesselt und anschließend sieben Geldautomaten aufgebrochen haben. Aus den Geldautomaten sollen sie Bargeld in Höhe von fast EUR 11.000 entwendet haben. Der entstandene Sachschaden soll rund EUR 17.000 betragen. Nach dem Überfall seien die Angeklagten mit dem vor der Tür bereitstehenden Fahrzeug geflüchtet, das der Angeklagte Kocen D., gelenkt habe.

 

Darüber hinaus sollen die Angeklagte Kocen D. und Aien A. am frühen Morgen des 28.04.2019 gewaltsam in eine Gaststätte in Ludwigshafen eingedrungen sein, einen Geldautomaten aufgebrochen und zudem einen Zigarettenautomaten mitgenommen haben. Aus dem Geldautomaten sollen sie Bargeld in bislang unbekannter Höhe entwendet haben. Den Zigarettenautomaten sollen sie in der Nähe des Tatortes aufgebrochen und daraus Waren im Wert von rund EUR 2.200 entwendet haben. Durch die Tat soll ein Sachschaden in Höhe von insgesamt rund EUR 3.300 entstanden sein.

 

 

 

 

Verdacht des schweren räuberischen Diebstahls u.a.

 Strafkammer 5

5 KLs 307 Js 726/20

Verfahren gegen

 Omar H., geb. 1989

Verteidigerin: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim

 Prozessauftakt: Freitag, 29. Mai 2020, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 04., 05., 10., 24. und 26. Juni 2020, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei am frühen Morgen des 24.12.2019 in Mannheim in einen Kiosk eingebrochen und habe aus diesem nach und nach Tabakwaren, Alkoholika, Elektronikartikel, Feuerzeuge und Bargeld im Gesamtwert von rund EUR 9.300 entwendet.

Des Weiteren soll er am 08.01.2020 in einem Supermarkt in Mannheim eine Werkzeugkiste im Wert von rund EUR 25 entwendet und bei der Tatausführung, was er gewusst habe, jederzeit griffbereit ein Pfefferspray mit sich geführt haben.

Am Morgen des darauffolgenden Tages soll der Angeklagte in einem anderen Supermarkt in Mannheim alkoholische Getränke in einem Gesamtwert von rund EUR 245 in seinen mitgeführten Rucksack und in die Taschen seiner Hose gesteckt und anschließend seinem Vorhaben entsprechend, die Waren ohne zu bezahlen für sich zu behalten, den Kassenbereich passiert haben. Dort sei er von zwei Mitarbeitern angesprochen und in das Büro gebeten worden. Der Angeklagte sei zunächst der Aufforderung gefolgt, habe dann jedoch versucht zu fliehen. Anschließend soll er versucht haben, sich dem zwischenzeitlich erfolgten Festhalten durch die beiden Mitarbeiter durch Gewalt zu entziehen. Abermals soll er bei der gesamten Tatausführung, was er gewusst habe, jederzeit griffbereit ein Pfefferspray mit sich geführt haben.

Der Angeklagte sei anschließend in die Gewahrsamszelle eines Polizeireviers in Mannheim verbracht worden. Um seine Entzugserscheinungen zu lindern, sei er für die Einnahme einer Tablette Subutex aus der Zelle geholt worden. Außerhalb der Zelle habe der Angeklagte zwei Beamte attackiert; nachdem er zu Boden gebracht und fixiert worden sei, soll er die Beamten wiederholt beleidigt und zudem gedroht haben, diese und ihre Kinder umzubringen.

 

 

Jens Ruppert

- Stellv. Pressesprecher und RLG -

 

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