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01. bis 08. Kalenderwoche 2021

Datum: 30.12.2020

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

 

Hinweis:

Am 04. und 05. Januar 2021 sowie vom 15. bis 19. Februar 2021 befinde ich mich in Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Herrn Richter Dr. Bröckner (Durchwahl 2618) vertreten.

 

 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 

Strafkammer 4

4 KLs 303 Js 3028/20

 

Verfahren gegen

 

Justin O., geb. 1993

Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim

 

Prozessauftakt: Freitag, 08. Januar 2021, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 19., 27. Januar, 01. u. 04. Februar 2021, jeweils 09.00 Uhr)

 

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Ihm wird zur Last gelegt, im Zeitraum von Ende September 2019 bis Mitte Mai 2020 mehrere Straftaten begangen zu haben, wobei er aufgrund seiner Erkrankung jeweils schuldunfähig gewesen sein soll.

Der Beschuldigte soll sich in diesem Zeitraum dreimal auf dem Hof einer Schule in Schwetzingen aufgehalten haben, obwohl er gewusst habe, dass ihm das Betreten des Schulhofes untersagt gewesen sei. Im Oktober 2019 soll der Beschuldigte auf das Dach eines Hochhauses in Schwetzingen gestiegen sein. Da die Vermutung suizidaler Absicht bestanden habe, sei die Polizei gerufen worden. Bei deren Eintreffen soll sich der Beschuldigte bereits wieder vom Dach begeben haben. Seiner anschließenden Ingewahrsamnahme soll sich der Beschuldigte gewaltsam widersetzt haben, wodurch zwei Polizeibeamte verletzt worden seien.

Ende Dezember 2019 soll er in einem leerstehenden Haus in Schwetzingen übernachtet und dieses aus Fahrlässigkeit in Brand gesetzt haben. Nur durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr habe eine vollständige Zerstörung des Hauses vermieden werden können. Obwohl er gewusst habe, dass er das Grundstück nicht mehr habe betreten dürfen, soll er sich in der Folgezeit dreimal auf dem Grundstück und in dem leerstehenden Gebäude aufgehalten haben. 

An einem Tag Mitte Januar 2020 soll der Beschuldigte auf einem Spielplatz in Schwetzingen zweimal exhibitionistische Handlungen vorgenommen haben. Seiner anschließenden Festnahme durch die herbeigerufenen Polizeibeamten soll er sich gewaltsam widersetzt haben.

Zuletzt soll sich der Beschuldigte Mitte Mai 2020 unerlaubt Zutritt zu einem leerstehenden Haus in Brühl verschafft haben, um dort zu übernachten.

   

 

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 400 Js 25012/20

 

Verfahren gegen

 

Saud M., geb. 1999

Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg

Verteidiger: Rechtsanwalt Betzer, Heidelberg

 

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Acar, Essen

 

Prozessauftakt: Dienstag, 12. Januar 2021, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 14., 19., 26. Januar und 08. Februar 2021, jeweils 09.00 Uhr)

 

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll am 16.08.2020, nachdem ihn zuvor seine Schwester über angeblich neuerliche Gewaltvorfälle in der Ehe mit dem Nebenkläger informiert habe, dem Nebenkläger über einen Messengerdienst angekündigt haben, dass er nach Schwetzingen kommen und die Sache mit ihm klären wolle.

Kurz vor 18.00 Uhr habe er den Nebenkläger vor dessen in einem Mehrparteienhaus gelegenen Wohnung angetroffen. Da das Gespräch auf der Straße geführt werden sollte, seien beide das Treppenhaus heruntergegangen, wobei der Nebenkläger vorausgegangen sei. Dies soll der Angeklagte ausgenutzt haben, um diesem mit einem mitgeführten Klappmesser insgesamt 9 Stiche in den Rücken zu versetzen, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Weitere Stiche habe der Angeklagte u.a. deshalb nicht ausführen können, da sich der Nebenkläger gewehrt habe und der Angeklagte alsbald durch die herbeigerufenen Polizeibeamte festgenommen worden sei.

 

 

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 203 Js 15747/18

 

Verfahren gegen

 

Robert C., geb. 1970

Verteidiger: Rechtsanwalt Zipper, Schwetzingen

 

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Kaißer, Göppingen

 

Prozessauftakt: Freitag, 15. Januar 2021, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 22., 25., 29. Januar u. 05. Februar 2021, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 06.05.2018 gegen 01.30 Uhr in einem Lokal in Schwetzingen den Nebenkläger aus Verärgerung darüber, dass sich seine von ihm getrenntlebende Frau mit dem Nebenkläger im Lokal aufgehalten habe, mehrfach mit der Faust geschlagen, wodurch der Nebenkläger Hautunterblutungen im Bereich des linken Auges, der rechten Flanke sowie des linken Oberarms davongetragen habe. Aufgrund dieses Vorfalls sei der Angeklagte durch Security-Mitarbeiter aus dem Lokal gewiesen worden.

Kurze Zeit später habe der Angeklagte das Lokal über einen Seiteneingang betreten. Im Lokal habe er mit einem mitgeführten Einhandklappmesser wiederholt auf den Nebenkläger eingestochen, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Der Nebenkläger habe Stich- bzw. Schnittverletzungen am Hals, am Oberbauch, am linken Unterarm sowie an der rechten Hand erlitten. Der Angeklagte, der zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen sei, habe schließlich durch die Security-Mitarbeiter überwältigt werden können.  

 

 

Verdacht des besonders schweren Raubes u.a. 

 

Strafkammer 4

4 KLs 504 Js 23024/20

 

Verfahren gegen

 

1. Mario T., geb. 1975

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

 

2. Borko V., geb. 1998

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

 

Prozessauftakt: Freitag, 22. Januar 2021, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 11. Februar, 03., 17., 22., 24. März, 09. April 2021, jeweils 09.00 Uhr)

 

Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, dass sie sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 14.07.2020 entschlossen haben sollen, durch Überfalle ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. In Ausführung dieses Vorhabens soll es zu folgenden Straftaten gekommen sein:

Am Abend des 14.07.2020 soll der Angeklagte Borko V. in einer Tankstelle in Backnang die dort tätige Angestellte durch Drohung mit einer Schreckschusspistole zur Herausgabe von rund EUR 740 veranlasst haben. Der Angeklagte Mario T. soll bei dieser Tat das Fluchtfahrzeug gefahren haben.

Am frühen Morgen des 18.07.2020 soll der Angeklagte Borko V. in einer Tankstelle in Schwäbisch Hall den dort tätigen Angestellten durch Drohung mit einer Schreckschusspistole zur Herausgabe von rund EUR 1.000 veranlasst haben. Der Angeklagte Mario T. soll auch bei dieser Tat das Fluchtfahrzeug gefahren haben.

Am Morgen des 29.07.2020 sollen die beiden Angeklagten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vor einer Bank in den U-Quadraten in Mannheim eine Angestellte der Bank beim Betreten der Bank in ihre Gewalt gebracht und diese sowie eine dort tätige Reinigungskraft mit einer Schreckschusspistole bedroht haben. In den folgenden Minuten soll es den Angeklagten durch Drohungen gelungen sein, die Angestellte zur Öffnung des Tresors zu veranlassen, aus dem die Angeklagten Bargeld in Höhe von EUR 188.800 entnommen und in mitgebrachte Taschen verstaut haben sollen. Anschließend sollen die beiden Angeklagten geflohen sein. Der Angeklagte Mario T. habe kurz darauf in der Nähe der Bank mit dem erbeuteten Geld festgenommen werden können. Die Festnahme des Angeklagten Borko V. sei rund zwei Stunden später in einem Hotel in Mannheim erfolgt. 

 

 

Verdacht der schweren räuberischen Erpressung  

 

Strafkammer 5

5 KLs 504 Js 23478/20

 

Verfahren gegen

 

Daniel F., geb. 1999

Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim

 

Prozessauftakt: Montag, 01. Februar 2021, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 04. und 09. Februar 2021, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am Nachmittag des 27.07.2020 in einem Getränkemarkt in Weinheim an der Kasse eine Dose sowie Geld zum Bezahlen vorgelegt und anschließend, nachdem der Angestellte die Kasse zur Herausgabe des Wechselgeldes geöffnet habe, diesen unter Drohung mit einem vorgehaltenen Messer sowie Ausführung von Stichbewegungen dazu veranlasst, ihm das gesamte Scheingeld in Höhe von EUR 1.700 auszuhändigen. Anschließend sei der Angeklagte geflohen. 

 

 

Verdacht des Handeltreibens bzw. des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln  

 

Strafkammer 4

4 KLs 804 Js 27204/19

 

Verfahren gegen

 

1. Said Ch., geb. 1988

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

 

2. Hassan Ch., geb. 1968

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Kosian, Speyer

    Verteidiger: Rechtsanwalt Kirsch, Karlsruhe 

 

Prozessauftakt: Dienstag, 02. Februar 2021, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 08., 09., 12., 19., 23. und 25. Februar 2021, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten Said Ch. wird zur Last gelegt, er habe in Mannheim an einen Verdeckten Ermittler 

-      am 09.11.2019 rund 1,5g Kokain

-      am 28.11.2019 rund 4,9g Kokain,

-      am 11.12.2019 rund 10g Kokain und 

-      am 30.01.2020 rund 9,5g Kokain veräußert.

Das am 30.01.2020 veräußerte Kokain soll der Angeklagte Said Ch. kurz zuvor von dem Angeklagten Hassan Ch. erworben haben.

In der Zeit vor dem 09.06.2020 sollen sich der Angeklagte Said Ch. und der Verdeckte Ermittler auf den Kauf bzw. Verkauf von 70g Kokain zu einem Preis von EUR 4.400 geeinigt haben. Zur Durchführung des Geschäftes sollen sich der Verdeckte Ermittler und der Angeklagte Said Ch. am frühen Abend des 09.06.2020 in einem Lokal am Marktplatz in Mannheim getroffen haben. Der Angeklagte Said Ch. soll während des Treffens das Lokal verlassen und von dem in der Nähe befindlichen Angeklagten Hassan Ch., seinem Lieferanten rund 100g Kokain entgegengenommen haben, wobei der Angeklagte Hassan Ch. bei der Übergabe des Rauschgiftes jederzeit griffbereit ein Einhandmesser in der vorderen Hosentasche mit sich geführt habe. Von dem übergegebenen Kokain seien 70g für den Weiterverkauf an den Verdeckten Ermittler und 30g für den Angeklagten Said Ch. bestimmt gewesen. 

Beide Angeklagte seien kurze Zeit später festgenommen worden. Im Rahmen von Durchsuchungen seien in Wohnungen des Angeklagten Hassan Ch. rund 614g Kokain sowie Bargeld in Höhe von EUR 2.450 sichergestellt worden.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 

Strafkammer 5

5 KLs 303 Js 19194/20

 

Verfahren gegen

 

Mehmet T., geb. 1975

Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

 

Prozessauftakt: Freitag, 12. Februar 2021, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 24. Februar, 05., 10. und 12. März 2021, jeweils 09.00 Uhr)

 

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll infolge einer Erkrankung an einer wahnhaften Störung leiden. 

Am Abend des 23.06.2020 soll der Beschuldigte in Mannheim ein Reihenmittelhaus in Brand gesetzt haben, das in seinem Eigentum sowie im Eigentum seiner von ihm getrenntlebenden Ehefrau stehen soll. Ein Übergreifen der Flammen auf die Nachbargebäude habe durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr verhindert werden können. Der Sachschaden soll sich auf mindestens EUR 150.000 belaufen. Aufgrund seiner Erkrankung soll der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sein.

 

 

 

 

 

 Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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