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01. bis 08. Kalenderwoche 2021 (1. Nachtrag)

Datum: 04.01.2021

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

 

Hinweis:

Am 04. und 05. Januar 2021 sowie vom 15. bis 19. Februar 2021 befindet sich Herr VRLG Dr. Bock in Urlaub. In dieser Zeit wird er durch den Unterzeichner vertreten.

 

  

Verdacht des besonders schweren Raubes u.a. 

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer

7 KLs 704 Js 22426/20

Verfahren gegen

1. Niklas U., geb. 2005

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Kosian, Speyer

2. Justin H., geb. 1997

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Biereder-Groschup, Mannheim

    Verteidiger: Rechtsanwalt Kolivas, Mannheim

3. Marcel M., geb. 2000

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bauknecht, Ludwigshafen

4. Daniel P., geb. 2000

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Krebs, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 13. Januar 2021, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 14., 15., 27. Januar, 05., 08., 09. und 12. Februar 2021, jeweils 09.00 Uhr, außer 08. und 09. Februar 2021, jeweils 13.00 Uhr)

Den Angeklagten Niklas U., Justin H. und Daniel P. wird zur Last gelegt, sie hätten am Abend des 10.07.2020 in Mannheim den ihnen bekannten Nebenkläger verfolgt, eingeholt, attackiert und anschließend zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert, wobei sie ihn darauf hingewiesen haben sollen, dass er der Schwester des Angeklagten Niklas U. noch EUR 15 schulde. Dabei soll ihnen bewusst gewesen sein, dass sie nicht zur Eintreibung etwaiger Geldforderungen berechtigt gewesen seien. Nachdem sie den Nebenkläger erfolglos nach Bargeld und stehlenswerten Dingen durchsucht haben sollen, sollen sie von diesem abgelassen haben. 

Wenige Tage später, am 15.07.2020 soll es kurz vor Mitternacht in der Nähe der Haltestelle Alte Feuerwache in Mannheim erneut zu einem Zusammentreffen zwischen den Angeklagten Niklas U., Justin H. und Daniel P. sowie dem Nebenkläger gekommen sein. Zur Gruppe der Angeklagten soll an diesem Abend auch der Angeklagte Marcel M. gehört haben. In der Folgezeit sollen die Angeklagten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken zunächst auf den Nebenkläger mit körperlicher Gewalt eingewirkt haben. Abermals soll der Nebenkläger zur Herausgabe des angeblich geschuldeten Geldes aufgefordert worden sein. Im weiteren Verlauf des Geschehens soll der Nebenkläger u.a. aufgefordert worden sein, sich nackt auszuziehen. Dieser Aufforderung sei der Nebenkläger aus Angst vor weiteren Misshandlungen nachgekommen, wobei der Angeklagte Niklas U. Fotos und Videos gefertigt haben soll. Nachdem der Nebenkläger sich auf Anweisung der Angeklagte wieder angezogen habe, sollen dessen Hände mit einem Kabelbinder auf dessen Rücken gefesselt worden sein. Anschließend seien die Angeklagten zusammen mit dem Nebenkläger zu dessen Wohnung gegangen, aus der sie u.a. eine Geldkassette, eine Goldkette sowie eine Bluetooth Box entwendet haben sollen.

Durch die körperlichen Übergriffe soll der Nebenkläger u.a. mehrere Hämatome davongetragen haben.

 

Der Angeklagte Niklas U. soll in den folgenden Tagen an drei Personen Lichtbilder bzw. in einem Fall auch ein Video des nackten Nebenklägers übersandt haben.

 

Der Angeklagte Niklas U. sei zu den Tatzeiten jeweils 14 Jahre alt (und damit Jugendlicher im Sinne des JGG), der Angeklagte Daniel P. jeweils 20 Jahre alt und der Angeklagte Marcel M. zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat 19 Jahre alt (und damit jeweils Heranwachsende im Sinne des JGG) gewesen.

 

Die Angeklagten Justin H., Marcel M. und Daniel P. befinden sich in Untersuchungshaft. Die Vollstreckung des Haftbefehls gegen den Angeklagten Niklas U. ist gegen Auflagen und Weisungen außer Vollzug gesetzt worden. 

 

 

 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 5

5 KLs 203 Js 19587/20

Verfahren gegen

Jamar C., geb. 1992

Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

Vertreterin der Nebenklägerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge,

Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 03. Februar 2021, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 17., 22., 26. Februar, 02., 03., 08. und 22. März 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Er soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Zudem habe er zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat unter dem Einfluss mehrerer Betäubungsmittel gestanden. Am 27.06.2020 gegen 23 Uhr soll der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit in die Wohnung der ihm persönlich nicht bekannten Geschädigten eingedrungen sein. Er habe diese mit körperlicher Gewalt und Drohungen abgehalten, um Hilfe zu rufen. Sodann habe er die Geschädigte durch fortgesetzte körperliche Misshandlungen gezwungen, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen sowie sexuelle Übergriffe zu dulden. Erst als der Lebensgefährte der Geschädigten in die Wohnung zurückgekehrt sei, habe dieser den Beschuldigten von der weiteren Tatausführung abhalten können.

   

 

Verdacht des Mordes u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 500 Js 21801/20

Verfahren gegen

Husam A., geb. 1986

Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 04. Februar 2021, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 11., 15., 17., 25. Februar, 02. und 04. März 2021, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sich am Nachmittag des 07.07.2020 in der Wohnung des Geschädigten aufgehalten haben. Aus Verärgerung darüber, dort nicht -wie erhofft- übernachten zu können, soll er eine ungeöffnete Sektflasche gegen den Kopf des am Tisch sitzenden Geschädigten geschlagen haben. Hierdurch habe der Geschädigte eine stark blutende Verletzung und mehrere Brüche im Gesichtsbereich erlitten. Als der Angeklagte die Schwere der Verletzung erkannt habe, habe er sich zur Tötung des Geschädigten entschlossen. Er habe daher mehrfach die Sektflasche mit großer Wucht gegen den Schädel des Geschädigten geschlagen. Zwischen den einzelnen Schlägen habe der Angeklagte wiederholt einen längeren Zeitraum verstreichen lassen, um die Leiden des Geschädigten zu verlängern. Das Opfer sei den Verletzungen am Tatort erlegen. Anschließend soll der Angeklagte die Wohnung durchsucht haben. Das gefundene Geld und weitere Gegenstände habe er mitgenommen.

Die Anklage wirft dem Angeklagten weiter vor, bereits am 29.04.2020 im Drogeriemarkt Müller in Ludwigshafen eine Eau de Toilette zum Preis von EUR 88,95 entwendet zu haben, um sich hierdurch seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. 

 

Dr. Sebastian Bröckner

- Stellv. Pressesprecher -

 

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