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32. bis 38. Kalenderwoche 2024

Datum: 01.08.2024

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Hinweis:

Vom 16. August bis 04. September 2024 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau Richterin Jander (Durchwahl 2657) vertreten.

Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen u.a. 

Strafkammer 17

17 KLs 810 Js 8861/23

Verfahren gegen

Asaiah A., geb. 1995

Verteidiger: Rechtsanwalt Küster, Wiesbaden

Verteidigerin: Rechtsanwältin Malt, Heilbronn

Verteidiger: Rechtsanwalt Wallasch, Frankfurt

Prozessauftakt: Dienstag, 06. August 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 08., 13., 19., 23. August, 02., 09., 12., 23. September, 01., 11., 30. Oktober, 07. und 21. November 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe - teilweise allein, teilweise im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit anderen Personen - unter anderem in Mannheim im Zeitraum von November 2020 bis Ende Mai 2021 mit Betäubungsmitteln Handel getrieben, wobei er u.a. auch Amphetaminbase bzw. Amphetaminöl erworben haben soll, um daraus selbst Amphetamin herzustellen. 

In dem o.g. Zeitraum soll er in 21 Fällen mit insgesamt 129 kg Marihuana, 40 kg Amphetamin, 5 Liter Amphetaminöl, 500 g Crystal Meth und 5 kg Kokain Handel getrieben haben.  

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 5

5 KLs 306 Js 39493/23

Verfahren gegen

Muhammet K., geb. 1988

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

Verteidiger: Rechtsanwalt Salan, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 12. August 2024, 13.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 14., 16. August und 05. September 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit folgende Taten begangen haben:

Am 11.03.2023 soll er gegen 23.35 Uhr in Mannheim aus nicht näher aufklärbaren Gründen die Kontrolle über seinen Pkw verloren und ungebremst auf einen Pkw gefahren sein, was wiederum dazu geführt habe, dass durch den Aufprall die davor geparkten Pkw zusammengeschoben worden seien. Insgesamt sei ein Sachschaden von fast EUR 78.000 entstanden. Der Angeklagte soll sich unmittelbar im Anschluss an das Geschehen unerlaubt vom Unfallort entfernt haben.

Am Morgen des 03.07.2023 sowie am Morgen des 18.07.2023 soll er jeweils in der Innenstadt von Mannheim mit Gewalt gegen Diensthandlungen der Polizei Widerstand geleistet und die eingesetzten Beamten verletzt haben. Zu dem Einsatz der Polizei sei es jeweils aufgrund des auffälligen Verhaltens des Angeklagten gekommen, der im ersten Fall gegen einen Fahrkartenautomaten uriniert und wiederholt in die Straßenbahngleise gesprungen sei und der im zweiten Fall mit einem Gürtel gegen die Fensterscheiben von Geschäften geschlagen haben soll.

Der Angeklagte soll zudem im November und Dezember 2023 in vier Fällen das von seinen Eltern betriebene Restaurant in Mannheim betreten, seine Mutter u.a. mit dem Tode bedroht und letztlich auf diese Weise Bargeld in Höhe von insgesamt rund EUR 1.000 an sich gebracht haben. 

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Angeklagten/Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Angeklagten/Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

Verdacht des Betruges in drei Fällen

Strafkammer 4

4 KLs 501 Js 3379/24

Verfahren gegen

Jurijs Z., geb. 1968

Verteidigerin: Rechtsanwältin Jokic, Frankfurt

Prozessauftakt: Donnerstag, 15. August 2024, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 19., 21., 23. und 28. August 2024, jeweils 09.30 Uhr)

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll am 08.06.2023., 24.06.2023 und 21.07.2023 in Mannheim jeweils hochwertige Elektrofahrzeuge im Wert zwischen rund EUR 50.000 und EUR 79.000 für einen Monat angemietet und den entsprechenden Mietpreis entrichtet haben, wobei er von vornherein beabsichtigt habe, das Fahrzeug nach Ablauf des Monats nicht zurückzugeben und weitere anfallende Mietzahlungen nicht zu entrichten, sondern das Fahrzeug selbst oder durch Dritte ins Ausland zu verbringen. Diesem Vorhaben entsprechend seien die Fahrzeuge jeweils nach Ablauf des Monats nicht zurückgegeben worden.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 4

4 KLs 303 Js 2337/24

Verfahren gegen

Werner S., geb. 1952

Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 27. August 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 29. August, 02. und 06. September 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit am Abend des 22.01.2024 während seines Aufenthaltes in einem Pflegeheim in Mannheim seine über einem Holzstuhl hängenden Kleidungsstücke in Brand gesetzt und anschließend das Zimmer verlassen haben, wobei er in Kauf genommen habe, dass das Feuer auf das Zimmer und weitere Gebäudeteile übergreifen werde. Aufgrund des Rauchmelders seien umgehend Personen auf den Brand aufmerksam geworden, weshalb letztlich ein Übergreifen der Flammen habe verhindert werden können.

Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

Verdacht der besonders schweren räuberischen Erpressung u.a.

Strafkammer 4

4 KLs 810 Js 27365/23

Verfahren gegen

1. Ehsan K., geb. 1981

    Verteidiger: Rechtsanwalt Fadai, Frankfurt

    Verteidiger: Rechtsanwalt Fuchs, Frankfurt

    Verteidiger: Rechtsanwalt Kettler, Mannheim

2. Mehdi S., geb. 1993

    Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

3. Engin B., geb. 1995

    Verteidiger: Rechtsanwalt Weidhaas, Bad Dürkheim

    Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen

    Verteidiger: Rechtsanwalt Welke, Heidelberg

Prozessauftakt: Dienstag, 03. September 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 05., 12., 17., 19., 25., 26., 30. September, 01., 08., 10., 29., 31. Oktober, 07. und 12. November 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte Ehsan K., der sich in Untersuchungshaft befindet, soll zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt im Mai 2023 47 kg Haschisch und Marihuana sowie 50 g Kokain im Gesamtwert von rund EUR 150.000 auf Kommissionsbasis an den gesondert verfolgten Ö. veräußert haben, der wiederum die Betäubungsmittel - ebenfalls auf Kommissionsbasis - an den bereits rechtskräftig verurteilten M.S. weiter veräußert habe. 

Nachdem der gesondert verfolgte Ö. zunächst EUR 15.000 angezahlt und aufgrund fehlender Zahlungen seines Abnehmers keine weiteren Zahlungen geleistet habe, soll der Angeklagte Ehsan K. seiner Forderung am 28.06.2023 und am 16.07.2023 mit Gewalt Nachdruck verliehen haben, wobei in beiden Fällen der Angeklagte Mehdi S. und bei dem Geschehen am 16.07.2023 zusätzlich der Angeklagte Engin B. als Mittäter mitgewirkt haben sollen.

Am 28.06.2023 soll der gesondert verfolgte Ö. in Mannheim mit dem Tode bedroht und geschlagen worden sein. Anschließend sollen ihm verschiedene Gegenstände mit der Ankündigung weggenommen worden sein, dass er diese zurückerhalte, wenn er seinen Geschäftswagen im Wert von rund EUR 15.000 an den Angeklagten Ehsan K. herausgebe. Im Verlauf des Tages soll der Geschädigte EUR 5.000 an den Angeklagten Ehsan K. übergeben haben.

Am 16.07.2023 sollen die Angeklagten Mehdi S. und Engin B. nach vorheriger Absprache mit dem Angeklagten Ehsan K. den gesondert verfolgten Ö. in dessen Nachtclub in Mannheim aufgesucht und dort u.a. mit einer Schusswaffe bedroht haben. Unter dem Eindruck der Drohung soll der gesondert verfolgte Ö. die Tageseinnahmen in Höhe von rund EUR 3.700 herausgegeben haben. 

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 400 Js 2253/24

Verfahren gegen

Peter G., geb. 2001

Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 17. September 2024, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 25., 27. September, 01. und 09. Oktober 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sich am 20.10.2023 gegen 03.30 Uhr in der Innenstadt von Mannheim mit zwei Freunden aufgehalten haben und dort zufällig auf den Geschädigten und dessen beide Freunde getroffen sein. Nachdem es zu einer kurzen verbalen Auseinandersetzung gekommen sei, sollen sich die beiden Gruppen getrennt haben; gegen 04.16 Uhr seien sie jedoch zufällig in der Jungbuschstraße in Mannheim wieder aufeinandergetroffen. Bei diesem Aufeinandertreffen soll es zunächst zwischen zwei Personen zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf die weiteren anwesenden Personen mit Ausnahme des Angeklagten versucht haben sollen, schlichtend einzugreifen. Der Angeklagte hingegen soll von den Beteiligten unbemerkt dem Geschädigten ohne rechtfertigenden Grund und mit Tötungsvorsatz mit einem Klappmesser in den Bauch gestochen haben. Der Geschädigte, der eine Verletzung am Darm und an der Hauptschlagader davongetragen habe, habe nur durch eine Notoperation gerettet werden können.

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -

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