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45. bis 51. Kalenderwoche 2024
Datum: 30.10.2024
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 30. Oktober bis 03. November 2024 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Herrn RLG Ruppert (Durchwahl 2609) vertreten.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 400 Js 11894/24
Verfahren gegen
Bernd R., geb. 1966
Verteidiger: Rechtsanwalt Senghaus, Mannheim
Prozessauftakt: Montag, 04. November 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 12., 13., 28. November und 11. Dezember 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit am frühen Morgen des 18.04.2024 in Schriesheim auf seinen Mitbewohner, dem er kurz zuvor vorgeworfen habe, die Heizung manipuliert zu haben, von hinten mit bedingtem Tötungsvorsatz eingestochen haben. Im Verlauf der nachfolgenden Auseinandersetzung soll es dem Mitbewohner gelungen sein, durch einen Sprung aus dem Küchenfenster zu fliehen. Durch den Aufprall soll sich der Mitbewohner einen Mittelfuß- sowie Sprungbeinbruch zugezogen haben. Der Beschuldigte soll dem Mitbewohner über die Treppe gefolgt, diesen vor dem Haus eingeholt, sich auf ihn gesetzt und weitere Stiche gegen dessen Körper geführt haben. Als der Mitbewohner die Gegenwehr aufgegeben und sich zudem eine Zeugin genähert habe, soll der Beschuldigte von dem Geschädigten abgelassen und sich in das Haus zurückbegeben haben. Der schwer verletzte Geschädigte habe nur durch eine mehrstündige Notoperation gerettet werden können.
Verdacht des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen u.a.
Strafkammer 5
5 KLs 805 Js 11016/24
Verfahren gegen
1. Daniel M., geb. 1981
Verteidiger: Rechtsanwalt Schaffrath, Pforzheim
2. Nikolaus B., geb. 1983
Verteidigerin: Rechtsanwältin Herrmann, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Matzner, Mannheim
3. Sunullah T., geb. 1978
Verteidiger: Rechtsanwalt Rothenstein, Pforzheim
Prozessauftakt: Dienstag, 05. November 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 26., 28. November und 02. Dezember 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, in unterschiedlichen Funktionen mit Amphetamin Handel getrieben zu haben. Während der Angeklagte Daniel M. in mehreren Fällen Amphetamin verkauft und z.T. auch gemeinsam mit dem Angeklagten Nikolaus B. hergestellt haben soll, soll der Angeklagte Sunullah T. vorwiegend als Bunkerhalter agiert haben. Im Einzelnen werden den Angeklagten folgende Taten zur Last gelegt:
Der Angeklagte Daniel M. soll im Zeitraum von Juli 2023 bis September 2023 in fünf Fällen in Mannheim jeweils 100 g Amphetamin an den gesondert verfolgten M. M. verkauft haben. In diesem Zeitraum soll der Angeklagte Daniel M. zudem dem gesondert verfolgten M. M. wiederholt Mengen von 1 oder 2 kg Amphetamin, in einem Fall durch den Angeklagten Sunullah T. zur Aufbewahrung übergeben haben.
Anfang Januar 2024 sollen die Angeklagten Daniel M. und Nikolaus B. insgesamt 6 kg Amphetamin aus verschiedenen Grundstoffen produziert haben.
Bei dem Angeklagten Nikolaus B. sowie bei dem Angeklagten Sunullah T. sollen im Rahmen der am 16.05.2024 erfolgten Durchsuchung in Bruchsal bzw. Pforzheim rund 1 kg bzw. rund 490 g Amphetamin sichergestellt worden sein. Das Amphetamin sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen.
Verdacht der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in mehreren Fällen u.a.
Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer
22 KLs 610 Js 5007/24
Verfahren gegen
1. Elena S., geb. 1982
Verteidiger: Rechtsanwalt Scheel, Bodman-Ludwigshafen
Verteidiger: Rechtsanwalt Abouzeid, Karlsruhe
Verteidiger: Rechtsanwalt Just, Karlsruhe
2. Konstantin B., geb. 1984
Verteidiger: Rechtsanwalt Phleps, Freiburg
Verteidiger: Rechtsanwalt Erschig, Freiburg
3. Gerald L., geb. 1971
Verteidiger: Rechtsanwalt Kracke, Hannover
Verteidiger: Rechtsanwalt Rosenbusch, Hannover
Prozessauftakt: Dienstag, 05. November 2024, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 26. November, 03., 04., 10., 11., 18. Dezember 2024, 08., 15., 16., 29., 31. Januar, 05., 10., 11., 18., 19., 25., 26. Februar und 06. März 2025, jeweils 09.30 Uhr)
Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, im Zeitraum von September 2018 bis Mitte Mai 2019, die Angeklagten Elena S. und Konstantin B. sogar bis Ende Juli 2020 namentlich bislang nicht bekannte Betreiber verschiedener, auf Anlagebetrug ausgerichteter Trading- bzw. Onlineplattformen bei der Begehung der von diesen initiierten Taten dadurch unterstützt zu haben, dass sie unter Mitwirkung weiterer Personen bzw. Strohmänner Briefkastengesellschaften gegründet, in Deutschland Konten eröffnet, Geldeingänge überwacht, Überweisungen an Dritte bzw. ins Ausland vorgenommen sowie Maßnahmen ergriffen haben sollen, um die Gelder dem Zugriff Dritter zu entziehen. Im Verhältnis der Angeklagten zueinander soll dem Angeklagten Konstantin B. die Aufgabe eines Assistenten der beiden anderen Angeklagten zugekommen sein.
Den Angeklagten soll bei ihren Handlungen der Modus Operandi des sog. Cybertrading-Fraud bewusst gewesen sein, der darin bestanden habe, durch Werbeanzeigen, die mit irrigen Hinweisen auf bekannte TV-Sendungen bzw. angebliche Anpreisungen durch Prominente hervorgestochen sein sollen, auf Handelsplattformen vermeintlich seriöser Finanzdienstleister hinzuweisen. Nach Kontaktaufnahme der Geschädigten auf den Handelsplattformen sollen diese von vermeintlichen Kundenbetreuern angerufen und unter Angabe durchweg unrealistischer Renditeversprechen zu Geldanlagen veranlasst worden sein, wobei zunächst nur eine kleinere Summe im Bereich von EUR 250 - 500 angelegt werden sollte. Den Geschädigten sei aufgrund entsprechender Manipulation des Onlinedepots eine tatsächlich nicht gegebene Gewinnentwicklung vorgespiegelt worden. In einem weiteren Schritt seien die Geschädigten dann zu größeren Investitionen veranlasst worden, wobei auch nach diesen Investitionen zunächst vermeintliche Gewinne in dem Onlinedepot angezeigt worden seien. Um mögliche Rückforderungen zu vermeiden seien u.a. Hinweise auf angebliche Steuerzahlungen oder Entrichtung von Provisionen erfolgt. Teilweise seien auch kleinere Beträge zurücküberwiesen worden.
In dem o.g. Zeitraum seien insgesamt 10 Briefkastengesellschaften gegründet und zudem entsprechende Konten für diese eröffnet worden, wobei der Angeklagte Gerald L. nur in 7 Fällen an den Taten beteiligt gewesen sein soll. Ihm wird deshalb zur Last gelegt, durch seine Mitwirkung in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit den beiden Mitangeklagten dafür verantwortlich gewesen zu sein, dass
- im Fall 1 im Zeitraum von Mitte November bis Mitte Dezember 2018 insgesamt 70 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 190.000 auf das Konto einer kurz zuvor gegründeten Briefkastengesellschaft,
- im Fall 2 im Zeitraum von Mitte Dezember 2018 bis etwa Mitte Januar 2019 insgesamt 91 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 514.000 auf das Konto einer weiteren kurz zuvor gegründeten Briefkastengesellschaft,
- im Fall 3 im Zeitraum von Mitte Dezember 2018 bis etwa Mitte/Ende Januar 2019 insgesamt 111 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 961.000 auf das Konto einer weiteren kurz zuvor gegründeten Briefkastengesellschaft,
- im Fall 4 im Zeitraum von Mitte/Ende Dezember 2018 bis Ende Januar 2019 insgesamt 66 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 567.000 auf das Konto einer weiteren kurz zuvor gegründeten Briefkastengesellschaft,
- im Fall 5 im Zeitraum von Anfang März bis Ende Mai 2019 insgesamt 55 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 405.000 auf das Konto einer weiteren kurz zuvor gegründeten Briefkastengesellschaft sowie weitere 4 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 80.000 auf ein weiteres Konto der Gesellschaft,
- im Fall 6 im Zeitraum von Mitte März bis Anfang April 2019 insgesamt 25 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 233.000 auf das Konto einer weiteren kurz zuvor gegründeten Briefkastengesellschaft und
- im Fall 7 im Zeitraum von Mitte April bis Mitte Anfang/Mitte Mai 2019 insgesamt 52 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 169.000 auf ein Konto einer weiteren kurz zuvor gegründeten Briefkastengesellschaft sowie 27 bzw. 28 Geschädigte auf zwei weitere Konten der Gesellschaft Einzahlungen in Höhe von rund EUR 195.000 bzw. EUR 111.000
vorgenommen haben sollen.
Insgesamt soll sich der in den Fällen 1 - 7 angerichtete Schaden bei den 529 Geschädigten auf rund EUR 3,4 Millionen belaufen.
Den Angeklagten Elena S. und Konstantin B. wird darüber hinaus zur Last gelegt, durch ihre Mitwirkung dafür verantwortlich gewesen zu sein, dass
- im Fall 8 im Zeitraum von Mitte Dezember 2018 bis Anfang Februar 2019 insgesamt 5 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 84.000 auf das Privatkonto der Angeklagten Elena S.,
- im Fall 9 im Zeitraum von Mitte Januar bis Mitte Februar 2019 insgesamt 27 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 119.000 auf das Konto einer kurz zuvor gegründeten Briefkastengesellschaft,
- im Fall 10 im Zeitraum von Mitte April bis Anfang Juli 2019 insgesamt 213 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 1,3 Millionen auf das Konto einer weiteren kurz zuvor gegründeten Briefkastengesellschaft und
- im Fall 11 im Zeitraum von Mitte bis Ende Juli 2019 insgesamt 46 Geschädigte Einzahlungen in Höhe von rund EUR 217.000 auf das Konto einer weiteren kurz zuvor gegründeten Briefkastengesellschaft,
vorgenommen haben sollen.
Insgesamt soll sich der in den Fällen 8 - 11 angerichtete Schaden bei den 291 Geschädigten auf rund EUR 1,7 Millionen belaufen.
Verdacht des Betruges in mehreren Fällen u.a.
Strafkammer 24 - Große Wirtschaftsstrafkammer
24 KLs 618 Js 36307/22
Verfahren gegen
Kadir B., geb. 1990
Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen
Prozessauftakt: Mittwoch, 06. November 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 08., 14., 15., 20., 21. November, 02., 04., 06., 12., 13., 16. und 19. Dezember 2024, jeweils 09.00 Uhr, außer 14. und 21. November 2024: 13:00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Juni 2021 bis März 2022 in Mannheim und an sechs weiteren Standorten in Baden-Württemberg anlässlich der Corona-Pandemie sieben Teststationen zur Durchführung sog. Bürgertests betrieben und dabei im Zeitraum von Juli 2021 bis Januar 2022 monatlich Leistungen in Höhe von insgesamt rund EUR 1,69 Millionen abgerechnet und dafür entsprechenden Zahlungen erhalten, wobei - wie er gewusst haben soll - die Leistungen nicht bzw. nur in geringerem Umfang erbracht worden sein sollen. Die Auszahlung des für den Monat Februar 2022 zu Unrecht geltend gemachten Abrechnungsbetrages in Höhe von rund EUR 545.000 sei aufgrund einer Sperre nicht erfolgt.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 400 Js 5855/24
Verfahren gegen
Ralf L., geb. 1954
Verteidigerin: Rechtsanwältin Schneider, Mannheim
Vertreterin der Nebenklägerin: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim
Prozessauftakt: Donnerstag, 07. November 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 08., 18., 20., 25. November und 02. Dezember 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Die Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer wahnhaften Realitätsverkennung leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit am frühen Abend des 22.02.2024 versucht haben, seine in Hockenheim lebende, hochbetagte Mutter mit einem Kopfkissen zu ersticken. Die Tötung der Mutter habe durch das Eingreifen einer Pflegekraft verhindert werden können.
Verdacht des besonders schweren räuberischen Diebstahls u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 203 Js 30964/23
Verfahren gegen
Heinrich B., geb. 1999
Verteidiger: Rechtsanwalt Abel, Mannheim
Prozessauftakt: Freitag, 08. November 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 18., 22., 25., 29. November, 02., 06., 09., 12. und 16. Dezember 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am späten Vormittag des 27.08.2023 in alkoholisiertem Zustand und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln in einem Lokal in Mannheim eine Person im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Messer bedroht und sich später mit Gewalt gegen die Maßnahmen der herbeigerufenen Polizeibeamten zur Wehr gesetzt.
Am späten Abend des 03.10.2023 soll der Angeklagte in stark alkoholisiertem Zustand in der Nähe einer Tankstelle in Mannheim seine dort tätige Schwester, die gerade eine Pause gemacht habe, mehrfach ins Gesicht geschlagen haben, so dass diese nicht nur Verletzungen davongetragen, sondern auf dem rechten Auge nur noch verschwommen gesehen habe.
Am 10.01.2024 soll der Angeklagte in einer Parfümerie in Mannheim von einer Angestellten beim Diebstahl eines Parfums im Wert von EUR 85 beobachtet und deshalb zur Herausgabe des Parfums aufgefordert worden sein. Obwohl der Angeklagte die Angestellte zur Seite gestoßen habe, sei es ihm dennoch nicht gelungen, mit seiner Beute zu fliehen, zumal der Angestellten eine weitere Person zu Hilfe gekommen sei. Letztlich habe der Angeklagte ein Pfefferspray aus seiner Jackentasche gezogen und auf die beiden Personen gerichtet. Durch das Eingreifen einer weiteren Person habe der Angeklagte zu Boden gebracht und an einer Flucht gehindert werden können.
Verdacht des versuchten Totschlags u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 400 Js 2010/24
Verfahren gegen
1. Tolga Ö., geb. 1987
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Prof. Wilhelm, Radebeul
2. Mohamed B., geb. 1996
Verteidigerin: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 26. November 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 04., 06., 10., 12. und 17. Dezember 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Der Angeklagte Mohamed B. soll am frühen Morgen des 18.01.2024 in einer Gaststätte in Mannheim mit dem Geschädigten Ch. in Streit geraten und deswegen von dem Wirt gemeinsam mit dem Geschädigten aus der Gaststätte verwiesen worden sein. Nach einer kurzen Auseinandersetzung vor der Gaststätte soll der Wirt den Geschädigten wieder hereingelassen und die Tür anschließend verschlossen haben. Der Angeklagte Mohamed B. soll daraufhin den Angeklagten Tolga Ö. zu Hilfe gerufen haben. Dort eingetroffen soll dieser mit einem Teleskopschlagstock die Scheibe der Eingangstür eingeschlagen haben, wodurch sich die Angeklagten Zutritt zu der Gaststätte hätten verschaffen können. In der Gaststätte soll der Angeklagte Mohamed B. den Geschädigten Ch. mit einem Messer angegriffen und in Richtung seines Kopfes mit Tötungsvorsatz mehrere Stichbewegungen geführt haben. Der Geschädigte, der durch den Einsatz des Messers eine blutende Verletzung am Hinterkopf, eine Hirnblutung sowie einen Nasenbeinbruch erlitten habe, sei daraufhin zusammengebrochen und am Boden liegen geblieben. Der Angeklagte Tolga Ö. soll mit dem Teleskopschlagstock wiederholt auf einen weiteren Geschädigten eingeschlagen haben, der dem Geschädigten Ch. habe zu Hilfe kommen wollen.
Als der Geschädigte Ch. sich auf dem Boden liegend nicht mehr bewegt habe, sollen beide Angeklagte geflohen sein. Der Angeklagte Tolga Ö. soll kurze Zeit später zurückgekehrt sein und den Geschädigten Ch. regungslos am Boden liegend vorgefunden haben.
Beide Angeklagte befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Verdacht der gefährlichen Körperverletzung u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 310 Js 7531/24
Verfahren gegen
Caner D., geb. 1991
Verteidiger: Rechtsanwalt Rösch, Karlsruhe
Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Käsler, Heidelberg
Prozessauftakt: Donnerstag, 28. November 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 05., 06., 12., 19. Dezember 2024, 07. und 09. Januar 2025, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe zum Nachteil seiner früheren Lebensgefährtin, die er im Dezember 2020 kennen gelernt haben soll, im Zeitraum von April 2021 bis Anfang März 2024 verschiedene Straftaten begangen. So soll er diese wiederholt bedroht, sie geschlagen und gegen deren Willen in seine Wohnung verbracht und dort eingeschlossen haben. Die Mitte Februar 2024 von der Geschädigten verkündete Trennung soll der Angeklagte ignoriert und die Geschädigte weiterhin belästigt und bedroht haben.
Verdacht des räuberischen Diebstahls u.a.
Strafkammer 4b - Hilfsstrafkammer
4b KLs 206 Js 23524/24
Verfahren gegen
Perparim A., geb. 1981
Verteidiger: Rechtsanwalt Vollert de Hendrik, Heidelberg
Prozessauftakt: Montag, 02. Dezember 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 04., 09. und 18. Dezember 2024, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 28.06.2024 gegen 02:30 Uhr in einer Gaststätte in Mannheim den Geschädigten, der ihm aufgrund eines Rauschgiftgeschäftes noch EUR 15 geschuldet haben soll, zunächst aufgefordert, ihm das Geld zu geben, ihn anschließend durchsucht und diesem ein Mobiltelefon, eine Mitarbeiterkarte sowie Bargeld in Höhe von EUR 38 abgenommen habe, um das Geld und das Telefon für sich zu behalten. Im Anschluss sollen beide das Gebäude verlassen haben. Als der Geschädigte vor der Gaststätte seine Sachen zurückverlangt habe, soll der Angeklagte diesen mehrfach mit einer Flachzange geschlagen haben, um sich im Besitz der Gegenstände halten zu können. Anschließend soll er geflohen sein.
Noch am Abend des 28.06.2024 soll der Angeklagte wieder auf den Geschädigten getroffen sein. Dabei soll er ihm sein Handy und dessen Mitarbeiterkarte zurückgegeben und ihn gebeten haben, keine Anzeige zu erstatten.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -