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20. bis 24. Kalenderwoche 2024

Datum: 08.05.2024

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Hinweis:
Vom 27. bis 31. Mai 2024 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich von Frau Richterin Jander (Durch-wahl 2657) vertreten.

Verdacht des Diebstahls mit Waffen u.a.

Strafkammer 5
5 KLs 201 Js 34126/23

Verfahren gegen

Sascha B., geb. 1984
Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 05. Juni 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10. und 13. Juni 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei am frühen Mor-gen des 24.10.2023 gemeinsam mit vier weiteren, bislang nicht ermittelten Mittätern gewaltsam in ein Juweliergeschäft in Mannheim eingedrungen und habe aus dem Geschäft gemeinsam mit seinen Mit-tätern Schmuck im Wert von rund EUR 994.500 entwendet. Da bei dem Einbruch u.a. Böller und Rauchfackeln verwendet worden seien, um die Sicht auf das Geschehen zu erschweren, sei u.a. ein in der Nähe wohnender Zeuge auf das Geschehen aufmerksam geworden, der umgehend die Polizei verständigt habe. Im Rahmen der eingeleiteten Nahbereichsfahndung sollen zwei Polizeibeamte den Angeklagten und einen Mittäter auf einem Fahrrad fahrend festgestellt haben. Während es dem Mittä-ter gelungen sei, vor der Polizei zu fliehen, habe der Angeklagte festgenommen und die mit sich ge-führte Beute im Wert von rund EUR 126.500 sichergestellt werden können. Seiner Verhaftung soll sich der Angeklagte mit erheblicher Gewalt widersetzt und dabei u.a. eine Polizeibeamtin in den „Schwitz-kasten“ genommen haben.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 300 Js 35831/23

Verfahren gegen

Mehmet K., geb. 1980
Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim

Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 06. Juni 2024, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 07., 11. und 18. Juni 2024, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden.
Aufgrund dieser Erkrankung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit am späten Abend des 07.11.2023 in Mannheim während einer Kontrolle durch die Polizei, in deren Rahmen er wegen Kot-schmierereien festgenommen werden sollte, einem der festnehmenden Polizeibeamten völlig unvermit-telt mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz ein Messer in den Bauch gestoßen haben, wodurch die-ser eine 6 cm tiefe Wunde im Bauchbereich davongetragen habe.

Hinweis:
In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.
Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und Vorsitzender Richter am LG -

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