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01. bis 06. Kalenderwoche 2020 (3. Nachtrag)

Datum: 23.01.2020

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei

Strafkammer 17 - Große Wirtschaftsstrafkammer
17 KLs 14 Js 8945/17

Verfahren gegen

1. Viktor T., geb. 1971
Verteidigerin: Rechtsanwältin Unger-Schnell, Heilbronn

2. Waldemar B., geb. 1971
Verteidiger: Rechtsanwalt Wallasch, Frankfurt

3. Denis R., geb. 1983
Verteidiger: Rechtsanwalt Henninger, Wertheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 29. Januar 2020, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 31. Januar, 07., 19. Februar, 06., 13., 20., 23., 27., 30. März, 01., 03., 24. u. 29. April 2020, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Viktor T., der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe z.T. im Zusammenwirken mit weiteren - teilweise gesondert verfolgten - Personen im Zeitraum von Anfang Februar 2018 bis Anfang Mai 2019 mit unversteuerten Zigaretten Handel getrieben, wobei er in zwei Fällen jeweils 50 Stangen (Taten 2 und 4), in einem Fall 150 Stangen (Tat 3), in einem Fall 200 Stangen (Tat 6), in einem Fall 250 Stangen (Tat 7), in einem Fall 1.500 Stangen (Tat 1) und in einem weiteren Fall 32.000 Stangen (Tat 5) zu jeweils 200 Zigaretten, also insgesamt 34.250 Stangen bzw. mehr als 6,8 Millionen Zigaretten weiter veräußert haben soll. Die Stange Zigaretten soll er in drei Fällen zu je EUR 10 (Taten 4 - 6), in zwei Fällen zu je EUR 17 (Taten 1 u. 3), in einem Fall zu je EUR 20 (Tat 2) und in einem weiteren Fall zu je EUR 21 (Tat 6) verkauft und dabei insgesamt Einnahmen von rund EUR 356.000 erzielt haben. Im Rahmen der Ausführung der Tat 6 soll er zuvor 250 Stangen unversteuerte Zigaretten von Polen nach Deutschland transportiert haben. Die entgangene Tabaksteuer soll sich auf rund EUR 1,09 Millionen belaufen.
Die Angeklagten Waldemar B. und Denis R. sollen zu der Tat 5 durch unterstützende Tätigkeiten im Rahmen des Transportes der Zigaretten Beihilfe geleistet haben.

Verdacht des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen

Strafkammer 4
4 KLs 811 Js 18516/19

Verfahren gegen

1. Hristo A., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Winzer, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt J. Klein, Heidelberg

2. Severin S., geb. 1982
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
Verteidiger: Rechtsanwalt Schiffer, Heidelberg

3. Nadya A., geb. 1994
Verteidigerin: Rechtsanwältin Schneider, Mannheim

4. Ivo P., geb. 1972
Verteidiger: Rechtsanwalt Grebenstein, Schifferstadt

5. Petar D., geb. 1988
Verteidiger: Rechtsanwalt Betz, Heidelberg

Prozessauftakt: Freitag, 31. Januar 2020, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 03., 14., 27., 28. Februar, 05., 13., 30. März, 02. und 03. April 2020, jeweils 09.00 Uhr)

Die Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sowie sechs weitere gesondert verfolgte Personen sollen sich spätestens im April 2019 zusammengeschlossen haben, um in wechselnder Zusammensetzung und arbeitsteiligem Zusammenwirken in Gaststätten im Raum Mannheim und Heidelberg einzubrechen, um dort vorwiegend Bargeld aus Spielautomaten zu entwenden. Im Einzelnen werden den Angeklagten folgende Taten zur Last gelegt.
Der Angeklagte Hristo A. soll im Zeitraum vom 28.04. bis zu seiner Festnahme am 04.08.2019 in 12 Fällen in Gaststätten in Leimen (Taten 1, 8 u. 14), Schwetzingen (Tat 2), Ludwigshafen (Taten 3 u. 10), Weinheim (Tat 4), Heidelberg (Tat 5), Mannheim (Taten 6 u. 12) und Worms (Taten 8 u. 9) eingedrungen sein, wobei er in 7 Fällen (Taten 1, 2, 5, 6, 7, 9 u. 10) Bargeld in Höhe von EUR 17.400 sowie in einem Fall (Tat 8) u.a. eine Registrierkasse und ein Smartphone entwendet haben soll. In vier Fällen (Taten 3, 4, 12 u. 13) seien die Taten nicht vollendet worden. Der entstandene Sachschaden soll sich auf rund EUR 40.000 belaufen.
Dem Angeklagten Severin S. wird zur Last gelegt, er sei an drei vollendeten (Taten 1, 2 u. 5) und zwei versuchten Taten (Taten 12 u. 13) beteiligt gewesen.
Der Angeklagten Nadya A. wird zur Last gelegt, sie sei an drei vollendeten (Taten 1, 6 u. 7) und einer versuchten Tat (Tat 3) beteiligt gewesen.
Dem Angeklagten Ivo P. wird zur Last gelegt, er sei an drei vollendeten (Taten 1, 2 u. 5) beteiligt gewesen. Zudem soll er mit weiteren gesondert verfolgten Personen versucht haben, in eine Gaststätte in Ludwigshafen einzubrechen (Tat 11).
Dem Angeklagten Petar D. wird zur Last gelegt, er sei an zwei versuchten Taten (Taten 12 u. 13) beteiligt gewesen.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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