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13. bis 18. Kalenderwoche 2022

Datum: 23.03.2022

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des schweren Raubes u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 404 Js 11637/16

Verfahren gegen

Ali A., geb. 1988
Verteidiger: Rechtsanwalt Tuma, Frankfurt

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Kirsch, Karlsruhe

Prozessauftakt: Montag, 28. März 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 30. März, 19., 20. April und 09. Mai 2022, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der einer Rockergruppe angehören soll, wird zur Last gelegt, er habe sich am Abend des 25.02.2015 mit weiteren Personen aus seinem Umfeld nach Mannheim begeben, um dort ein klärendes Gespräch mit dem Nebenkläger zu führen, wobei der Angeklagte und seine teilweise bereits rechtskräftig verurteilten Begleiter auch vor einer körperlichen Auseinandersetzung nicht zurückschrecken wollten. In Mannheim sollen der Angeklagte und seine Begleiter gegen 22.15 Uhr mit dem Nebenkläger und dessen Begleiter N.B. in einer Gaststätte zusammenge-troffen sein. Dort sei es zunächst in der Gaststätte, kurz darauf auch auf der Straße zu einem verbalen Streit bzw. Wortgefechten gekommen. Schließlich soll ein Beglei-ter des Angeklagten die körperliche Auseinandersetzung dadurch begonnen haben, dass er dem Begleiter des Nebenklägers mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt habe. Neben einer weiteren Person soll sich auch der Angeklagte in die Auseinan-dersetzung eingemischt und den Geschädigten festgehalten haben, weshalb dieser wehrlos weiteren Angriffen ausgesetzt gewesen sei.
Währenddessen soll der Nebenkläger versucht haben, die zahlenmäßig überlegenen Angreifer durch Drohung mit einer Pistole in Schach zu halten. Der Angeklagte und seine Begleiter seien davon jedoch nicht abgehalten worden, den Nebenkläger an-zugreifen. Während sie versucht haben sollen, dem Nebenkläger die Pistole abzu-nehmen, seien vier ungezielte Schüsse abgegeben worden.
Anschließend sei es dem Nebenkläger und seinem Begleiter gelungen, in Richtung Marktplatz zu flüchten. Der Angeklagte und seine Begleiter seien ihnen jedoch ge-folgt und hätten sie schließlich im Bereich zwischen den Quadraten R 1 und R 2 eingeholt. Dort sei es zu neuerlichen tätlichen Angriffen auf den Nebenkläger ge-kommen, wobei der Angeklagte diesem mit Gewalt dessen Pistole entwendet haben soll, um diese für sich zu behalten. Der Nebenkläger soll durch die Tätlichkeiten der verschiedenen Personen nicht nur einen Messerstich im Thoraxbereich, sondern neben zahlreichen Prellungen, Schürfwunden und Schwellungen auch eine Fraktur im Gesichtsbereich davongetragen haben.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 4
4 KLs 308 Js 23870/21

Verfahren gegen

Fernando F. S., geb. 1983
Verteidigerin: Rechtsanwältin Biereder-Groschup, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Maeß, Karlsruhe

Prozessauftakt: Freitag, 22. April 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 27. April, 04., 10. und 12. Mai 2022, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus un-tergebracht ist, soll an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leiden.
Er soll aufgrund der Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit im Zeitraum von Ende Juli bis Mitte September 2021 mehrere Straftaten u.a. zum Nachteil seiner früheren Freundin begangen haben. Diese soll er nicht nur bedroht, sondern auch durch die Übersendung intimen Bildmaterials an andere Person bloßgestellt haben. Zudem soll er an der Wohnung der Geschädigten einen Rollladen heruntergerissen und eine Scheibe eingeschlagen haben.
Ende Juli 2021 soll er eine Mitarbeiterin des Jugendamtes in Mannheim durch Nach-richten, die er auf deren dienstlicher Voicebox hinterlassen habe, massiv beleidigt haben.
Mitte August 2021 solle er einer Frau in Mannheim gedroht haben, ihr etwas auf den Kopf zu schlagen.
Anfang September 2021 habe er, nachdem kurz zuvor seine Aufnahme in das ZI abgelehnt worden sei, einen Pfleger, der sich auf dem Heimweg befunden habe, noch im Gebäude des ZU angesprochen und gebeten, mit ihm vor der Tür etwas zu klären. Dort sei der Beschuldigte aggressiv geworden und habe nicht nur damit ge-droht, das ZI abzufackeln und Leute anzugreifen, sondern habe auch den Pfleger attackiert, der durch die Attacke zu Fall gekommen sei.
Am 16.09.2021 soll der Beschuldigte um die Mittagszeit das Gebäude der Sozialbe-hörden der Stadt Mannheim in aggressivem Zustand betreten haben. Obwohl ihm durch einen Sicherheitsmitarbeiter erklärt worden sei, dass er ohne Termin nicht zu dem für ihn zuständigen Sachbearbeiter vorgelassen werde, sei er auf den auf dem Flur stehenden Sachbearbeiter mit ausgestreckten Armen zugerannt. Der Sicher-heitsmitarbeiter habe den Beschuldigten jedoch noch rechtzeitig von einem Angriff abhalten können. Auch einen Angriff auf einen weiteren Sachbearbeiter habe er noch rechtzeitig unterbinden können. Als der Sicherheitsmitarbeiter den Beschuldig-ten nach draußen verbracht habe, soll der Beschuldigte versucht haben, diesem ei-nen Kopfstoß zu versetzen. Vor dem Gebäude soll der Beschuldigte den Sicher-heitsmitarbeiter massiv beleidigt haben.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 17
17 KLs 303 Js 24409/21

Verfahren gegen

David R., geb. 1996
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Schwörer, Mannheim

Prozessauftakt: Donnerstag, 28. April 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 05., 06., 11., 13., 20., 23. Mai, 02. und 03. Juni 2022, jeweils 09.00 Uhr, außer 06. Mai 2022: 11.00 Uhr und 02. und 03. Juni 2022: jeweils 13.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus un-tergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden.
Er soll aufgrund der Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit im Zeitraum von Mitte März bis Ende August 2021 mehrere Straftaten vor allem zum Nachteil seiner Eltern begangen haben.
Der Beschuldigte soll am 11.03.2021 die Terrassentür zu der stillgelegten Praxis seines Vaters in Mannheim mit einer Bodenplatte eingeschlagen und am 16.03.2021 die Abschlusstür der Praxis gewaltsam aufgebrochen und mit einer mitgeführten Axt einen Holztisch massiv beschädigt haben. Am 14.04.2021 soll er mit einem Stein eine Fensterscheibe im Wohnanwesen seiner Eltern in Mannheim eingeworfen ha-ben. Des Weiteren soll er am späten Abend des 10.07.2021 den Pkw seiner Mutter in Brand gesetzt haben. Der Pkw sei vollständig ausgebrannt.
Am 05.08.2021 soll er auf dem Gelände des Betriebshofes in Lampertheim seinem Vorgesetzten mehrere Schläge gegen den Kopf versetzt haben. Noch am Abend dieses Tages soll er seinen Vater wiederholt geschlagen haben.
Am 25.08.2021 soll er sich um die Mittagszeit zum Anwesen seiner Eltern begeben und seine Mutter, die ihm den Zutritt zu dem Haus zunächst verweigert habe, dazu gebracht haben, die Haustür zu öffnen. Daraufhin soll der Beschuldigte in das Haus gestürmt sein und dort mit dem Inhalt eines mitgeführten Benzinkanisters zwei Feu-er entzündet haben. Der herbeigerufenen Feuerwehr sei es zwar gelungen, einen Vollbrand des Hauses zu verhindern. Dennoch sei das Haus unbewohnbar gewor-den. Der Gebäudeschaden soll rund EUR 100.000 betragen. Ein Polizeibeamter ha-be bei ersten Löschmaßnahmen eine Rauchgasintoxikation erlitten.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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