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13. bis 18. Kalenderwoche 2022
Datum: 23.03.2022
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des schweren Raubes u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 404 Js 11637/16
Verfahren gegen
Ali A., geb. 1988
Verteidiger: Rechtsanwalt Tuma, Frankfurt
Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Kirsch, Karlsruhe
Prozessauftakt: Montag, 28. März 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 30. März, 19., 20. April und 09. Mai 2022, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der einer Rockergruppe angehören soll, wird zur Last gelegt, er habe sich am Abend des 25.02.2015 mit weiteren
Personen aus seinem Umfeld nach Mannheim begeben, um dort ein klärendes Gespräch mit dem Nebenkläger zu führen, wobei
der Angeklagte und seine teilweise bereits rechtskräftig verurteilten Begleiter auch vor einer körperlichen Auseinandersetzung
nicht zurückschrecken wollten. In Mannheim sollen der Angeklagte und seine Begleiter gegen 22.15 Uhr mit dem Nebenkläger und
dessen Begleiter N.B. in einer Gaststätte zusammenge-troffen sein. Dort sei es zunächst in der Gaststätte, kurz darauf auch
auf der Straße zu einem verbalen Streit bzw. Wortgefechten gekommen. Schließlich soll ein Beglei-ter des Angeklagten die
körperliche Auseinandersetzung dadurch begonnen haben, dass er dem Begleiter des Nebenklägers mehrere Faustschläge ins
Gesicht versetzt habe. Neben einer weiteren Person soll sich auch der Angeklagte in die Auseinan-dersetzung eingemischt und den
Geschädigten festgehalten haben, weshalb dieser wehrlos weiteren Angriffen ausgesetzt gewesen sei.
Währenddessen soll der Nebenkläger versucht haben, die zahlenmäßig überlegenen Angreifer durch Drohung mit einer
Pistole in Schach zu halten. Der Angeklagte und seine Begleiter seien davon jedoch nicht abgehalten worden, den Nebenkläger
an-zugreifen. Während sie versucht haben sollen, dem Nebenkläger die Pistole abzu-nehmen, seien vier ungezielte Schüsse
abgegeben worden.
Anschließend sei es dem Nebenkläger und seinem Begleiter gelungen, in Richtung Marktplatz zu flüchten. Der Angeklagte und
seine Begleiter seien ihnen jedoch ge-folgt und hätten sie schließlich im Bereich zwischen den Quadraten R 1 und R 2 eingeholt.
Dort sei es zu neuerlichen tätlichen Angriffen auf den Nebenkläger ge-kommen, wobei der Angeklagte diesem mit Gewalt dessen
Pistole entwendet haben soll, um diese für sich zu behalten. Der Nebenkläger soll durch die Tätlichkeiten der verschiedenen
Personen nicht nur einen Messerstich im Thoraxbereich, sondern neben zahlreichen Prellungen, Schürfwunden und Schwellungen auch eine
Fraktur im Gesichtsbereich davongetragen haben.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 4
4 KLs 308 Js 23870/21
Verfahren gegen
Fernando F. S., geb. 1983
Verteidigerin: Rechtsanwältin Biereder-Groschup, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Maeß, Karlsruhe
Prozessauftakt: Freitag, 22. April 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 27. April, 04., 10. und 12. Mai 2022, jeweils 09.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus un-tergebracht ist, soll an einer
paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leiden.
Er soll aufgrund der Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit im Zeitraum von Ende Juli bis Mitte September 2021 mehrere Straftaten
u.a. zum Nachteil seiner früheren Freundin begangen haben. Diese soll er nicht nur bedroht, sondern auch durch die Übersendung
intimen Bildmaterials an andere Person bloßgestellt haben. Zudem soll er an der Wohnung der Geschädigten einen Rollladen
heruntergerissen und eine Scheibe eingeschlagen haben.
Ende Juli 2021 soll er eine Mitarbeiterin des Jugendamtes in Mannheim durch Nach-richten, die er auf deren dienstlicher Voicebox
hinterlassen habe, massiv beleidigt haben.
Mitte August 2021 solle er einer Frau in Mannheim gedroht haben, ihr etwas auf den Kopf zu schlagen.
Anfang September 2021 habe er, nachdem kurz zuvor seine Aufnahme in das ZI abgelehnt worden sei, einen Pfleger, der sich auf dem Heimweg
befunden habe, noch im Gebäude des ZU angesprochen und gebeten, mit ihm vor der Tür etwas zu klären. Dort sei der
Beschuldigte aggressiv geworden und habe nicht nur damit ge-droht, das ZI abzufackeln und Leute anzugreifen, sondern habe auch den Pfleger
attackiert, der durch die Attacke zu Fall gekommen sei.
Am 16.09.2021 soll der Beschuldigte um die Mittagszeit das Gebäude der Sozialbe-hörden der Stadt Mannheim in aggressivem Zustand
betreten haben. Obwohl ihm durch einen Sicherheitsmitarbeiter erklärt worden sei, dass er ohne Termin nicht zu dem für ihn
zuständigen Sachbearbeiter vorgelassen werde, sei er auf den auf dem Flur stehenden Sachbearbeiter mit ausgestreckten Armen zugerannt.
Der Sicher-heitsmitarbeiter habe den Beschuldigten jedoch noch rechtzeitig von einem Angriff abhalten können. Auch einen Angriff auf
einen weiteren Sachbearbeiter habe er noch rechtzeitig unterbinden können. Als der Sicherheitsmitarbeiter den Beschuldig-ten nach
draußen verbracht habe, soll der Beschuldigte versucht haben, diesem ei-nen Kopfstoß zu versetzen. Vor dem Gebäude soll der
Beschuldigte den Sicher-heitsmitarbeiter massiv beleidigt haben.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 17
17 KLs 303 Js 24409/21
Verfahren gegen
David R., geb. 1996
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Schwörer, Mannheim
Prozessauftakt: Donnerstag, 28. April 2022, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 05., 06., 11., 13., 20., 23. Mai, 02. und 03. Juni 2022, jeweils 09.00 Uhr, außer 06. Mai 2022: 11.00 Uhr und
02. und 03. Juni 2022: jeweils 13.00 Uhr)
Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus un-tergebracht ist, soll an einer paranoiden
Schizophrenie leiden.
Er soll aufgrund der Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit im Zeitraum von Mitte März bis Ende August 2021 mehrere
Straftaten vor allem zum Nachteil seiner Eltern begangen haben.
Der Beschuldigte soll am 11.03.2021 die Terrassentür zu der stillgelegten Praxis seines Vaters in Mannheim mit einer Bodenplatte
eingeschlagen und am 16.03.2021 die Abschlusstür der Praxis gewaltsam aufgebrochen und mit einer mitgeführten Axt einen Holztisch
massiv beschädigt haben. Am 14.04.2021 soll er mit einem Stein eine Fensterscheibe im Wohnanwesen seiner Eltern in Mannheim
eingeworfen ha-ben. Des Weiteren soll er am späten Abend des 10.07.2021 den Pkw seiner Mutter in Brand gesetzt haben. Der Pkw sei
vollständig ausgebrannt.
Am 05.08.2021 soll er auf dem Gelände des Betriebshofes in Lampertheim seinem Vorgesetzten mehrere Schläge gegen den Kopf
versetzt haben. Noch am Abend dieses Tages soll er seinen Vater wiederholt geschlagen haben.
Am 25.08.2021 soll er sich um die Mittagszeit zum Anwesen seiner Eltern begeben und seine Mutter, die ihm den Zutritt zu dem Haus
zunächst verweigert habe, dazu gebracht haben, die Haustür zu öffnen. Daraufhin soll der Beschuldigte in das Haus
gestürmt sein und dort mit dem Inhalt eines mitgeführten Benzinkanisters zwei Feu-er entzündet haben. Der herbeigerufenen
Feuerwehr sei es zwar gelungen, einen Vollbrand des Hauses zu verhindern. Dennoch sei das Haus unbewohnbar gewor-den. Der
Gebäudeschaden soll rund EUR 100.000 betragen. Ein Polizeibeamter ha-be bei ersten Löschmaßnahmen eine Rauchgasintoxikation
erlitten.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -