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39. bis 44. Kalenderwoche 2019

Datum: 18.09.2019

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des versuchten Totschlags bzw. Verdacht der gefährlichen Körperverletzung

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 612 Js 481/19

Verfahren gegen

1. Gülsen K., geb. 1981
Verteidiger: Rechtsanwalt Döger Ludwigshafen
Verteidigerin: Rechtsanwältin Weis, Mannheim

2. Mehmet K., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt Okur, Darmstadt

Prozessauftakt: Montag, 23. September 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 25. September, 14., 16., 21., 23., 29. u. 31. Oktober 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Den angeklagten Eheleuten wird zur Last gelegt, sie hätten am späten Abend des 06.01.2019 in einem Lokal in Mannheim den Geschädigten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken angegriffen, wobei der Angeklagte Mehmet K. dem Geschädigten mehrere Faustschläge versetzt haben soll, während die Angeklagte Gülsen K. sich zu dessen Unterstützung in dessen Nähe aufgehalten und zudem durch das drohende Vorhalten eines Messers andere Gäste davon abgehalten habe, in das Geschehen zugunsten des Geschädigten einzugreifen. Im weiteren Verlauf des Kampfes sei die Angeklagte Gülsen K. - ohne Wissen des Angeklagten Mehmet K. und insofern abweichend vom gemeinsamen Tatplan - von hinten an den Geschädigten herangetreten und habe diesem mit bedingtem Tötungsvorsatz zweimal kräftig mit einem Messer in den Rücken gestochen. Der eine Stich soll in den rechten Schulterbereich, der andere Stich in den mittleren Rückenbereich in der Nähe der Wirbelsäule eingedrungen sein. Der Geschädigte habe notfallmäßig versorgt und sich anschließend mehrere Tage im Krankenhaus aufhalten müssen.
Die Angeklagte Gülsen K. befindet sich in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten Mehmet K. ist außer Vollzug gesetzt worden.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.

Strafkammer 5
5 KLs 810 Js 36401/18

Verfahren gegen

Michael E., geb. 1990
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 23. September 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 27. September, 14., 16., 18., 28. u. 30. Oktober 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am späten Abend des 25.09.2018 in Mannheim rund 56 g Amphetamin sowie rund 3,4 g Marihuana mit sich geführt, wobei das Amphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf und das Marihuana zum Eigenkonsum bestimmt gewesen seien. Bei seiner polizeilichen Vernehmung am 26.09.2018 soll er, um die Strafmilderung nach § 31 BtMG zu erlangen, bewusst der Wahrheit zuwider eine falsche Person als den Verkäufer der bei ihm sichergestellten Betäubungsmittel bezeichnet haben. Des Weiteren soll er am 07.11.2018 im Besitz von rund 1,34 g Marihuana gewesen sein.
Zwischen dem 10.03. und dem 25.03.2019 soll der Angeklagte in das Haus seiner urlaubsabwesenden Eltern eingedrungen sein und aus diesem verschiedene Gegenstände (u.a. mehrere Uhren und Schmuckstücke) im Gesamtwert von rund EUR 4.500 entwendet haben.
Am 04.04.2019 sollen in der Wohnung des Angeklagten fünf verkaufsfertige Plomben mit Marihuana mit einem Gesamtgewicht von rund 3,9 g sichergestellt worden sein.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 6 – Große Strafkammer
6 KLs 205 Js 40452/18

Verfahren gegen

Seteven E., geb. 1996
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 02. Oktober 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10., 17., 18., 22. Oktober 2019, jeweils 09:00 Uhr)

Dem Angeklagten Seteven E., der einstweilig in einem psychiatrischen Krankhaus untergebracht ist, wird zur Last gelegt, nachdem er ein Lokal in Mannheim in der Nacht auf den 30.11.2018 ohne zu bezahlen verlassen habe, die herbeigerufenen Polizeibeamten zunächst verbal beleidigt zu haben. Nachdem er den Aufforderungen der Beamten sich auszuweisen nicht nachgekommen sei und die Beamten versucht hätten, ihn mittels Handschellen zu schließen, habe er versucht, einen der Beamten ins Gesicht zu schlagen. Bevor der Angeklagte von den Beamten habe unter Kontrolle gebracht werden können, habe dieser einem der Beamten mit der Faust mehrfach gegen den Kopf geschlagen und zudem versucht, diesen zu beißen. Überdies sei es ihm gelungen, den Sicherungsbügel der Dienstwaffe des Beamten zu lösen. Dabei habe er dem Beamten verbal gedroht. Der Beamte habe durch die Verletzungshandlungen des Angeklagten Rötungen und Schürfungen sowie Schmerzen erlitten.

Anmerkung: Das o.g. Verfahren war bereits in der Pressevorschau für die 34. - 38. Kalenderwoche angekündigt worden. Der ursprünglich für den 20. September 2019 vorgesehene Beginn der Verhandlung musste wegen Verhinderung des Verteidigers verlegt werden.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Strafkammer 5
5 KLs 811 Js 35590/18

Verfahren gegen

Benjamin H., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Gönnheimer, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 09. Oktober 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 21., 23. u. 31. Oktober 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am späten Abend des 21.10.2018 in Mannheim rund 120 g Amphetamin, rund 13 g Methamphetamin, rund 1 g Kokain, rund 14 g Marihuana sowie 81 Ecstasy-Tabletten mit sich geführt. Die Betäubungsmittel seien zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmt gewesen. Bei der am darauffolgenden Tag vorgenommenen Durchsuchung der in Ludwigshafen gelegenen Wohnung des Angeklagten seien in einem Raum, der als Laboratorium gedient haben soll, verschiedene Chemikalien sichergestellt worden, die zur Herstellung von Amphetamin und Crystal Meth in erheblicher Menge dienen sollten.
Der Angeklagte soll des Weiteren in einem Tresor in einem Keller in Mannheim am 02.07.2019 rund 970 g Amphetamin, rund 139 g Haschisch, rund 48 g Marihuana, 75 Ecstasy-Tabletten und 2 LSD-Trips aufbewahrt haben. Die Betäubungsmittel seien zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. Darüber hinaus soll er am 03.07.2019 rund 15 g Amphetamin und rund 6 g Marihuana mit sich geführt haben. Auch in diesem Fall seien die Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen.

Verdacht des schweren Raubes

Strafkammer 6
6 KLs 400 Js 4813/99

Verfahren gegen

1. Jozo J., geb. 1967
Verteidiger: Rechtsanwalt Slania, Mannheim

2. Mirko V., geb. 1966
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 09. Oktober 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 24., 30. Oktober, 07., 11., 13. u. 18. November 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Den beiden Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten gemeinsam mit zwei bereits rechtskräftig verurteilten Mittätern am späten Abend des 23.01.1997 an der Autobahnausfahrt Schriesheim/Ladenburg einen Geldtransport überfallen und dabei Bargeld in Höhe von rund DM 836.000 erbeutet. Bei dem Überfall sollen die Täter eine geladene Maschinenpistole, eine geladene Pump-Gun, einen geladenen Revolver sowie eine Panzerfaustattrappe mitgeführt und zur Einschüchterung des Fahrers und Beifahrers verwendet haben. Das Geld sei nach dem Überfall unter den Tätern zu gleichen Teilen aufgeteilt worden.
Der Angeklagte Jozo J. soll nach der Tat in sein Heimatland geflohen sein und sich dort längere Zeit in Haft befunden haben. Er sei - ebenso wie der Angeklagte Mirko V., der seit dem Überfall unbekannten Aufenthaltes gewesen sei - im Februar 2019 aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen worden.

Verdacht der schweren Brandstiftung u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 402 Js 14714/17

Verfahren gegen

1. Philipp St., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Tsioupas, Frankfurt

2. Norman St., geb. 1995
Verteidigerin: Rechtsanwältin Otto-Hanschmann, Frankfurt

Prozessauftakt: Montag, 14. Oktober 2019, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 16., 17., 18., 21., 28., 29., 30. Oktober 2019, jeweils 09.30 Uhr)

Der Angeklagte Philipp St., der sich in Untersuchungshaft befindet, soll von 2013 bis Ende 2017 gemeinsam mit seiner früheren Freundin eine Schwimmschule mit Sitz in Mannheim geführt haben. Zum Jahreswechsel 2016/2017 sollen sich der Angeklagte Philipp St. und seine Freundin privat und geschäftlich getrennt haben. Beide sollen sich im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeiten durch Gründung neuer Firmen neu ausgerichtet haben, wobei die Freundin des Angeklagten Philipp St. von dem früheren Lizenzgeber eine neue Lizenz zur Abhaltung von Schwimmkursen erhalten und zudem zwei ehemals gemeinsame Mitarbeiter weiter beschäftig haben soll.
Dem Angeklagten Philipp St. wird zur Last gelegt, er habe seiner früheren Freundin im März 2015 ohne rechtfertigenden Grund in der gemeinsamen Wohnung in Mannheim ein Feuerzeug ins Gesicht geworfen, wodurch diese eine Platzwunde an der Lippe davongetragen haben soll. Des Weiteren soll er sie Mitte Dezember 2016 zunächst mit dem Tode bedroht und sie wenige Tage später mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben, wodurch sie starkes Nasenbluten erlitten habe.
Am 30.06.2017 soll der Angeklagte Philipp St. gegen 02:45 Uhr die beiden Vorderreifen am Pkw des früheren Lizenzgebers angezündet und dadurch einen Sachschaden in Höhe von rund EUR 5.000 verursacht haben. Bei der Tatausführung soll der Angeklagte Philipp T. durch seinen jüngeren Bruder, den Angeklagten Norman St. unterstützt worden sein, in dem er diesen in Kenntnis seines Vorhabens zum Tatort gefahren habe. Der Angeklagte Philipp St. soll bei der Tatausführung in Kauf genommen haben, dass das Feuer auf das aus Holz errichtete Wohnhaus übergreife. Da das Feuer am Auto zeitnah habe gelöscht werden können, sei es nicht zu einem Übergreifen der Flammen gekommen.
Am 02.08.2017 soll der Angeklagte Philipp St. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Angeklagten Norman St. die Tür zur Wohnung eines früheren, jetzt allein für die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten Philipp St. tätigen Mitarbeiters in Brand gesetzt haben. Dem Geschädigten sei es jedoch gelungen, nachdem der Rauchmelder ausgelöst worden sei, mit einem Feuerlöscher und Wasser den Brand zu löschen. Durch den Brand soll ein Sachschaden in Höhe von rund EUR 1.000.- entstanden sein.
Am späten Abend des 07.10.2017 soll der Angeklagte Philipp St. in die in Hamburg gelegene Wohnung einer früheren Mitarbeiterin einen pyrotechnischen Gegenstand geworfen haben. Durch die starke Rauchentwicklung sei die Geschädigte frühzeitig auf den Brand aufmerksam geworden. Sie habe den Gegenstand aus der Wohnung werfen und so eine weitere Ausbreitung des Brandes verhindern können. An dem Fußboden sei ein Schaden in Höhe von rund EUR 1.500 entstanden.

Verdacht des Gründungsschwindels u.a.

Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer
22 KLs 304 Js 6092/11

Verfahren gegen

1. Hermann D., geb. 1951
Verteidigerin: Rechtsanwältin Behringer, Rastatt

2. Michaela D., geb. 1977
Verteidiger: Rechtsanwalt Wortberg, Oberkirch

Prozessauftakt: Dienstag, 22. Oktober 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 24., 29. Oktober, 12., 13., 19., 21., 26., 28. November u. 05. Dezember 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2009 gemeinsam mit einer weiteren, mittlerweile verstorbenen Person eine AG mit Sitz in Baden-Baden gegründet haben. Bei der Anmeldung der AG zum Handelsregister sollen die beiden Angeklagten bewusst der Wahrheit zuwider angegeben haben, dass die Bareinlagen in Höhe von EUR 12.500 vollständig erbracht worden seien. Die AG sei daraufhin Ende August 2009 in das Handelsregister des Amtsgericht Mannheim eingetragen worden.
Der Angeklagte Hermann D. und der weitere, mittlerweile verstorbene Gesellschafter sollen spätestens im Jahr 2010 den Entschluss gefasst haben, sich durch die angebliche Vermittlung von Darlehen im Bereich der erneuerbaren Energien eine Einnahmequelle zu verschaffen, wobei die Interessenten durch wahrheitswidrige Angaben dazu gebracht werden sollten, erhebliche Auslagen (z.B. durch den Erwerb von Genussscheinen an der AG sowie durch den Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen mit der AG) zu tätigen, um das Darlehen zu erlangen. Tatsächlich sei es in allen Fällen zwar zum Abschluss eines Darlehensvertrages gekommen. Jedoch habe es sich bei dem Darlehensgeber um eine nichtexistierende Bank gehandelt, weshalb es nicht zur Auszahlung des Darlehensbetrages gekommen sei. Im Jahr 2010 sollen auf diese Weise vier Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energien dazu gebracht worden sein, Auslagen in Höhe von rund EUR 310.000, EUR 86.000, EUR 82.000 bzw. EUR 99.000 zu tätigen, um Darlehen in Höhe von EUR 2,3 Millionen (zweimal), 2,2 Millionen bzw. 1,4 Millionen zu erlangen.
Die Angeklagte Michaela D. soll im bewussten und gewolltem Zusammenwirken mit dem Angeklagten Hermann D. im Jahr 2012 durch wahrheitswidrige Angaben die Erlangung eines sog. Barter Capitals erschlichen haben, um durch die Bereitstellung des Geldes nach außen trotz Vermögenslosigkeit und fehlender Liquidität den Anschein guter Bonität zu erwecken. Tatsächlich sei die AG - was die beiden Angeklagten gewusst haben sollen - von Anfang an nicht in der Lage gewesen die für die Bereitstellung des Kapitals anfallende jährliche Gebühr in Höhe von EUR 80.000 zu zahlen.
Darüber hinaus soll der Angeklagte Hermann D. im Jahr 2012 eine weitere Person durch wahrheitswidrige Angaben dazu gebracht haben, zur Erlangung eines angeblichen Darlehens in Höhe von rund EUR 2 Millionen eine stille Beteiligung an einer Firma in Höhe von EUR 15.000 zu erwerben. Geschäftsführerin dieser Firma soll die Angeklagte Michaela D. gewesen sein. Wenige Tage später soll der Angeklagte Hermann D. durch wahrheitswidrige Angaben gegenüber der Geschädigten den Erwerb einer weiteren stillen Beteiligung in Höhe von EUR 25.000 erreicht haben. Die Angeklagte Michaela D. soll in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin der Firma Beihilfe zu den Taten geleistet haben.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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