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39. bis 44. Kalenderwoche 2019
Datum: 18.09.2019
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des versuchten Totschlags bzw. Verdacht der gefährlichen Körperverletzung
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 612 Js 481/19
Verfahren gegen
1. Gülsen K., geb. 1981
Verteidiger: Rechtsanwalt Döger Ludwigshafen
Verteidigerin: Rechtsanwältin Weis, Mannheim
2. Mehmet K., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt Okur, Darmstadt
Prozessauftakt: Montag, 23. September 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 25. September, 14., 16., 21., 23., 29. u. 31. Oktober 2019, jeweils 09.00 Uhr)
Den angeklagten Eheleuten wird zur Last gelegt, sie hätten am späten Abend des 06.01.2019 in einem Lokal in Mannheim den
Geschädigten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken angegriffen, wobei der Angeklagte Mehmet K. dem Geschädigten mehrere
Faustschläge versetzt haben soll, während die Angeklagte Gülsen K. sich zu dessen Unterstützung in dessen Nähe
aufgehalten und zudem durch das drohende Vorhalten eines Messers andere Gäste davon abgehalten habe, in das Geschehen zugunsten des
Geschädigten einzugreifen. Im weiteren Verlauf des Kampfes sei die Angeklagte Gülsen K. - ohne Wissen des Angeklagten Mehmet K.
und insofern abweichend vom gemeinsamen Tatplan - von hinten an den Geschädigten herangetreten und habe diesem mit bedingtem
Tötungsvorsatz zweimal kräftig mit einem Messer in den Rücken gestochen. Der eine Stich soll in den rechten Schulterbereich,
der andere Stich in den mittleren Rückenbereich in der Nähe der Wirbelsäule eingedrungen sein. Der Geschädigte habe
notfallmäßig versorgt und sich anschließend mehrere Tage im Krankenhaus aufhalten müssen.
Die Angeklagte Gülsen K. befindet sich in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten Mehmet K. ist außer Vollzug
gesetzt worden.
Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.
Strafkammer 5
5 KLs 810 Js 36401/18
Verfahren gegen
Michael E., geb. 1990
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
Prozessauftakt: Montag, 23. September 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 27. September, 14., 16., 18., 28. u. 30. Oktober 2019, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am späten Abend des 25.09.2018 in Mannheim
rund 56 g Amphetamin sowie rund 3,4 g Marihuana mit sich geführt, wobei das Amphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf und das
Marihuana zum Eigenkonsum bestimmt gewesen seien. Bei seiner polizeilichen Vernehmung am 26.09.2018 soll er, um die Strafmilderung nach
§ 31 BtMG zu erlangen, bewusst der Wahrheit zuwider eine falsche Person als den Verkäufer der bei ihm sichergestellten
Betäubungsmittel bezeichnet haben. Des Weiteren soll er am 07.11.2018 im Besitz von rund 1,34 g Marihuana gewesen sein.
Zwischen dem 10.03. und dem 25.03.2019 soll der Angeklagte in das Haus seiner urlaubsabwesenden Eltern eingedrungen sein und aus diesem
verschiedene Gegenstände (u.a. mehrere Uhren und Schmuckstücke) im Gesamtwert von rund EUR 4.500 entwendet haben.
Am 04.04.2019 sollen in der Wohnung des Angeklagten fünf verkaufsfertige Plomben mit Marihuana mit einem Gesamtgewicht von rund 3,9 g
sichergestellt worden sein.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 6 – Große Strafkammer
6 KLs 205 Js 40452/18
Verfahren gegen
Seteven E., geb. 1996
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 02. Oktober 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10., 17., 18., 22. Oktober 2019, jeweils 09:00 Uhr)
Dem Angeklagten Seteven E., der einstweilig in einem psychiatrischen Krankhaus untergebracht ist, wird zur Last gelegt, nachdem er ein Lokal in Mannheim in der Nacht auf den 30.11.2018 ohne zu bezahlen verlassen habe, die herbeigerufenen Polizeibeamten zunächst verbal beleidigt zu haben. Nachdem er den Aufforderungen der Beamten sich auszuweisen nicht nachgekommen sei und die Beamten versucht hätten, ihn mittels Handschellen zu schließen, habe er versucht, einen der Beamten ins Gesicht zu schlagen. Bevor der Angeklagte von den Beamten habe unter Kontrolle gebracht werden können, habe dieser einem der Beamten mit der Faust mehrfach gegen den Kopf geschlagen und zudem versucht, diesen zu beißen. Überdies sei es ihm gelungen, den Sicherungsbügel der Dienstwaffe des Beamten zu lösen. Dabei habe er dem Beamten verbal gedroht. Der Beamte habe durch die Verletzungshandlungen des Angeklagten Rötungen und Schürfungen sowie Schmerzen erlitten.
Anmerkung: Das o.g. Verfahren war bereits in der Pressevorschau für die 34. - 38. Kalenderwoche angekündigt worden. Der ursprünglich für den 20. September 2019 vorgesehene Beginn der Verhandlung musste wegen Verhinderung des Verteidigers verlegt werden.
Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Strafkammer 5
5 KLs 811 Js 35590/18
Verfahren gegen
Benjamin H., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Gönnheimer, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 09. Oktober 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 21., 23. u. 31. Oktober 2019, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am späten Abend des 21.10.2018 in Mannheim
rund 120 g Amphetamin, rund 13 g Methamphetamin, rund 1 g Kokain, rund 14 g Marihuana sowie 81 Ecstasy-Tabletten mit sich geführt. Die
Betäubungsmittel seien zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmt gewesen. Bei der am darauffolgenden Tag vorgenommenen
Durchsuchung der in Ludwigshafen gelegenen Wohnung des Angeklagten seien in einem Raum, der als Laboratorium gedient haben soll,
verschiedene Chemikalien sichergestellt worden, die zur Herstellung von Amphetamin und Crystal Meth in erheblicher Menge dienen
sollten.
Der Angeklagte soll des Weiteren in einem Tresor in einem Keller in Mannheim am 02.07.2019 rund 970 g Amphetamin, rund 139 g Haschisch,
rund 48 g Marihuana, 75 Ecstasy-Tabletten und 2 LSD-Trips aufbewahrt haben. Die Betäubungsmittel seien zum gewinnbringenden
Weiterverkauf bestimmt gewesen. Darüber hinaus soll er am 03.07.2019 rund 15 g Amphetamin und rund 6 g Marihuana mit sich geführt
haben. Auch in diesem Fall seien die Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen.
Verdacht des schweren Raubes
Strafkammer 6
6 KLs 400 Js 4813/99
Verfahren gegen
1. Jozo J., geb. 1967
Verteidiger: Rechtsanwalt Slania, Mannheim
2. Mirko V., geb. 1966
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim
Prozessauftakt: Mittwoch, 09. Oktober 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 15., 24., 30. Oktober, 07., 11., 13. u. 18. November 2019, jeweils 09.00 Uhr)
Den beiden Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten gemeinsam mit zwei bereits
rechtskräftig verurteilten Mittätern am späten Abend des 23.01.1997 an der Autobahnausfahrt Schriesheim/Ladenburg einen
Geldtransport überfallen und dabei Bargeld in Höhe von rund DM 836.000 erbeutet. Bei dem Überfall sollen die Täter eine
geladene Maschinenpistole, eine geladene Pump-Gun, einen geladenen Revolver sowie eine Panzerfaustattrappe mitgeführt und zur
Einschüchterung des Fahrers und Beifahrers verwendet haben. Das Geld sei nach dem Überfall unter den Tätern zu gleichen
Teilen aufgeteilt worden.
Der Angeklagte Jozo J. soll nach der Tat in sein Heimatland geflohen sein und sich dort längere Zeit in Haft befunden haben. Er sei -
ebenso wie der Angeklagte Mirko V., der seit dem Überfall unbekannten Aufenthaltes gewesen sei - im Februar 2019 aufgrund eines
europäischen Haftbefehls festgenommen worden.
Verdacht der schweren Brandstiftung u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 402 Js 14714/17
Verfahren gegen
1. Philipp St., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Tsioupas, Frankfurt
2. Norman St., geb. 1995
Verteidigerin: Rechtsanwältin Otto-Hanschmann, Frankfurt
Prozessauftakt: Montag, 14. Oktober 2019, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 16., 17., 18., 21., 28., 29., 30. Oktober 2019, jeweils 09.30 Uhr)
Der Angeklagte Philipp St., der sich in Untersuchungshaft befindet, soll von 2013 bis Ende 2017 gemeinsam mit seiner früheren
Freundin eine Schwimmschule mit Sitz in Mannheim geführt haben. Zum Jahreswechsel 2016/2017 sollen sich der Angeklagte Philipp St. und
seine Freundin privat und geschäftlich getrennt haben. Beide sollen sich im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeiten durch
Gründung neuer Firmen neu ausgerichtet haben, wobei die Freundin des Angeklagten Philipp St. von dem früheren Lizenzgeber eine
neue Lizenz zur Abhaltung von Schwimmkursen erhalten und zudem zwei ehemals gemeinsame Mitarbeiter weiter beschäftig haben soll.
Dem Angeklagten Philipp St. wird zur Last gelegt, er habe seiner früheren Freundin im März 2015 ohne rechtfertigenden Grund in
der gemeinsamen Wohnung in Mannheim ein Feuerzeug ins Gesicht geworfen, wodurch diese eine Platzwunde an der Lippe davongetragen haben
soll. Des Weiteren soll er sie Mitte Dezember 2016 zunächst mit dem Tode bedroht und sie wenige Tage später mit der Hand ins
Gesicht geschlagen haben, wodurch sie starkes Nasenbluten erlitten habe.
Am 30.06.2017 soll der Angeklagte Philipp St. gegen 02:45 Uhr die beiden Vorderreifen am Pkw des früheren Lizenzgebers angezündet
und dadurch einen Sachschaden in Höhe von rund EUR 5.000 verursacht haben. Bei der Tatausführung soll der Angeklagte Philipp T.
durch seinen jüngeren Bruder, den Angeklagten Norman St. unterstützt worden sein, in dem er diesen in Kenntnis seines Vorhabens
zum Tatort gefahren habe. Der Angeklagte Philipp St. soll bei der Tatausführung in Kauf genommen haben, dass das Feuer auf das aus
Holz errichtete Wohnhaus übergreife. Da das Feuer am Auto zeitnah habe gelöscht werden können, sei es nicht zu einem
Übergreifen der Flammen gekommen.
Am 02.08.2017 soll der Angeklagte Philipp St. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Angeklagten Norman St. die Tür zur
Wohnung eines früheren, jetzt allein für die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten Philipp St. tätigen
Mitarbeiters in Brand gesetzt haben. Dem Geschädigten sei es jedoch gelungen, nachdem der Rauchmelder ausgelöst worden sei, mit
einem Feuerlöscher und Wasser den Brand zu löschen. Durch den Brand soll ein Sachschaden in Höhe von rund EUR 1.000.-
entstanden sein.
Am späten Abend des 07.10.2017 soll der Angeklagte Philipp St. in die in Hamburg gelegene Wohnung einer früheren Mitarbeiterin
einen pyrotechnischen Gegenstand geworfen haben. Durch die starke Rauchentwicklung sei die Geschädigte frühzeitig auf den Brand
aufmerksam geworden. Sie habe den Gegenstand aus der Wohnung werfen und so eine weitere Ausbreitung des Brandes verhindern können. An
dem Fußboden sei ein Schaden in Höhe von rund EUR 1.500 entstanden.
Verdacht des Gründungsschwindels u.a.
Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer
22 KLs 304 Js 6092/11
Verfahren gegen
1. Hermann D., geb. 1951
Verteidigerin: Rechtsanwältin Behringer, Rastatt
2. Michaela D., geb. 1977
Verteidiger: Rechtsanwalt Wortberg, Oberkirch
Prozessauftakt: Dienstag, 22. Oktober 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 24., 29. Oktober, 12., 13., 19., 21., 26., 28. November u. 05. Dezember 2019, jeweils 09.00 Uhr)
Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2009 gemeinsam mit einer weiteren, mittlerweile verstorbenen Person eine AG mit Sitz in
Baden-Baden gegründet haben. Bei der Anmeldung der AG zum Handelsregister sollen die beiden Angeklagten bewusst der Wahrheit zuwider
angegeben haben, dass die Bareinlagen in Höhe von EUR 12.500 vollständig erbracht worden seien. Die AG sei daraufhin Ende August
2009 in das Handelsregister des Amtsgericht Mannheim eingetragen worden.
Der Angeklagte Hermann D. und der weitere, mittlerweile verstorbene Gesellschafter sollen spätestens im Jahr 2010 den Entschluss
gefasst haben, sich durch die angebliche Vermittlung von Darlehen im Bereich der erneuerbaren Energien eine Einnahmequelle zu verschaffen,
wobei die Interessenten durch wahrheitswidrige Angaben dazu gebracht werden sollten, erhebliche Auslagen (z.B. durch den Erwerb von
Genussscheinen an der AG sowie durch den Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen mit der AG) zu tätigen, um das Darlehen
zu erlangen. Tatsächlich sei es in allen Fällen zwar zum Abschluss eines Darlehensvertrages gekommen. Jedoch habe es sich bei dem
Darlehensgeber um eine nichtexistierende Bank gehandelt, weshalb es nicht zur Auszahlung des Darlehensbetrages gekommen sei. Im Jahr 2010
sollen auf diese Weise vier Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energien dazu gebracht worden sein, Auslagen in Höhe von rund EUR
310.000, EUR 86.000, EUR 82.000 bzw. EUR 99.000 zu tätigen, um Darlehen in Höhe von EUR 2,3 Millionen (zweimal), 2,2 Millionen
bzw. 1,4 Millionen zu erlangen.
Die Angeklagte Michaela D. soll im bewussten und gewolltem Zusammenwirken mit dem Angeklagten Hermann D. im Jahr 2012 durch
wahrheitswidrige Angaben die Erlangung eines sog. Barter Capitals erschlichen haben, um durch die Bereitstellung des Geldes nach außen
trotz Vermögenslosigkeit und fehlender Liquidität den Anschein guter Bonität zu erwecken. Tatsächlich sei die AG - was
die beiden Angeklagten gewusst haben sollen - von Anfang an nicht in der Lage gewesen die für die Bereitstellung des Kapitals
anfallende jährliche Gebühr in Höhe von EUR 80.000 zu zahlen.
Darüber hinaus soll der Angeklagte Hermann D. im Jahr 2012 eine weitere Person durch wahrheitswidrige Angaben dazu gebracht haben, zur
Erlangung eines angeblichen Darlehens in Höhe von rund EUR 2 Millionen eine stille Beteiligung an einer Firma in Höhe von EUR
15.000 zu erwerben. Geschäftsführerin dieser Firma soll die Angeklagte Michaela D. gewesen sein. Wenige Tage später soll der
Angeklagte Hermann D. durch wahrheitswidrige Angaben gegenüber der Geschädigten den Erwerb einer weiteren stillen Beteiligung in
Höhe von EUR 25.000 erreicht haben. Die Angeklagte Michaela D. soll in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin der Firma
Beihilfe zu den Taten geleistet haben.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -
