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49. bis 52. Kalenderwoche 2019

Datum: 28.11.2019

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 500 Js 10407/19

Verfahren gegen

Letroy T., geb. 1995
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 03. Dezember 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 05., 10., 11., 17. u. 19. Dezember 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 08.03.2019 kurz nach Mitternacht an einer Straßenbahnhaltestelle in Mannheim gemeinsam mit weiteren bislang unbekannt gebliebenen Personen eine Personengruppe provoziert, um mit diesen eine Auseinandersetzung zu beginnen. Im Rahmen der provozierten Auseinandersetzung sei es zu Beleidigungen und körperlichen Angriffen gegen die Personengruppe gekommen. Als ein Mitglied dieser Personengruppe seinem angegriffenen Bruder habe zu Hilfe kommen wollen, habe der Angeklagte diesen zu Boden geworfen und diesem gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter mehrfach ins Gesicht getreten, wobei er ausgerufen habe, ihn umzubringen. Der Angeklagte, der mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben soll, und sein Mittäter sollen erst von dem Geschädigten abgelassen haben, als dieser reglos am Boden gelegen sei.
Aufgrund der körperlichen Misshandlungen soll der Geschädigte zahlreiche Brüche im Gesicht davongetragen haben.
Zudem soll der Angeklagte, nachdem er von dem Geschädigten abgelassen habe, einer weiteren Person gegen den Oberkörper getreten haben, wodurch diese eine Prellung an der Schulter davongetragen habe.

Verdacht des Betruges u.a.

Strafkammer 5
5 KLs 402 Js 25102/13

Verfahren gegen

1. Wolfgang W., geb. 1968
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg

2. Mladenka W., geb. 1973
Verteidiger: Rechtsanwalt Böhme, Heidelberg

Prozessauftakt: Mittwoch, 04. Dezember 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 11. und 18. Dezember 2019, 08., 15., 22., 29. Januar, 05., 19., 26. Februar, 04., 11., 18., 25. März, 01., 08., 15., 22. und 29. April 2020: jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Wolfgang W. wird in seiner Eigenschaft als Zahnarzt und der Angeklagten Mladenka W. in ihrer Eigenschaft als zahnmedizinische Fachangestellte zur Last gelegt, sie hätten in den Jahren 2009 bis 2011 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken Patienten die Behandlung mit bestimmten Inlays empfohlen, obwohl der von ihnen vorgegebene Behandlungsbedarf nicht oder in einem viel geringeren Umfang bestanden habe, was sie gewusst haben sollen. Die beiden Angeklagten sollen mit ihrem Vorgehen die Erlangung von Provisionszahlungen sowie die ungerechtfertigte Bereicherung der Gemeinschaftspraxis angestrebt haben.
Dem Angeklagten Wolfgang W. werden insgesamt 12 Fälle des vollendeten sowie 4 Fälle des versuchten Betrugs zur Last gelegt, wobei er in 9 Fällen des vollendeten Betrugs und in einem Fall des versuchten Betrugs in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit der Mitangeklagten gehandelt habe. In den Fällen des vollendeten Betrugs wird dem Angeklagten zudem zur Last gelegt, aufgrund der erschlichenen Einwilligung zur Behandlung jeweils ein Vergehen der vorsätzlichen Körperverletzung begangen zu haben, wobei er in 9 Fällen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit der Mitangeklagten gehandelt haben soll.
Der zu Unrecht erlangte Vermögensvorteil für die Zahnarztpraxis soll sich auf rund EUR 26.000 belaufen.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Strafkammer 4
4 KLs 804 Js 11550/18

Verfahren gegen

Patrick R., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 17. Dezember 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 19. u. 20. Dezember 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe in den Jahren 2016 - 2018 in 28 Fällen Betäubungsmittel über das Darknet erworben, um diese anschließend ganz oder teilweise gewinnbringend an verschiedene Abnehmer zu veräußern. Dabei soll er von seiner Wohnung in Mannheim aus gehandelt haben. Insgesamt soll der Angeklagte in diesem Zeitraum mehr als 6 kg Amphetamin in Einzelmengen zwischen 50 g und 500 g sowie 500 Ecstasy-Tabletten in Einzelmengen zwischen 25 und 100 Tabletten erworben haben.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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