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31. und 32. Kalenderwoche 2026
Datum: 27.07.2026
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Verdacht des versuchten Totschlags u.a.
Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 3000 Js 17630/25
Verfahren gegen
Wenzel H., geb. 1977
Verteidigerin: Rechtsanwältin Kathrin Biereder-Groschup, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 28. Juli 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 19., 21., 24. und 26. August 2026, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 24.05.2025 in einer Gaststätte in Mannheim grundlos zwei Männer mit einem Obstmesser mit einer Klingenlänge von 6,5 cm angegriffen. Er habe Todesdrohungen geäußert und versucht, die Männer im Bereich des Oberkörpers oder Halses zu treffen, wobei er tödliche Verletzungen jedenfalls billigend in Kauf genommen habe. Nur durch die Gegenwehr der beiden Geschädigten, die hierbei Schnittwunden am Arm bzw. an der Hand davongetragen hätten, und das Eingreifen eines Gastes habe der Angriff des Angeklagten gestoppt werden können. Kurz darauf sei er durch hinzugerufene Polizeibeamte vorläufig festgenommen und zum Abtransport in ein Polizeifahrzeug verbracht worden sein. Hiergegen habe er sich körperlich gewehrt, wodurch einer der Polizeibeamten ein schmerzhaftes Hämatom am Oberschenkel erlitten habe. Die Schuldfähigkeit des Angeklagten sollerheblich vermindert gewesen sein, da er an einer wahnhaften Störung leide und bei Tatbegehung alkoholisiert gewesen sei.
Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
Strafkammer 4
4 KLs 8040 Js 3534/26
Verfahren gegen
Maslley-Weslley P., geb. 1993
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim
Prozessauftakt: Dienstag, 4. August 2026, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermin: 6., 11. und 13. August 2026, 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, er habe sich spätestens im März 2020 dazu entschlossen, unter Nutzung eines sog. Kryptohandys und des darauf installierten Messengerdienstes SkyECC teilweise alleine und teilweise im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit weiteren SkyECC-Nutzern unter anderem in Mannheim insbesondere mit Kokain, Amphetamin und Cannabis gewerblich Handel zu treiben. Im Einzelnen habe er im März 2020 bei einem SkyECC-Nutzer 300 Gramm Kokain zum Preis von insgesamt 12.000 EUR und 5 Kilogramm Amphetamin zu einem unbekannten Preis bestellt. Die Betäubungsmittel seien dem Angeklagten noch am selben Tag in Mannheim übergeben worden und er habe sie in der Folge gewinnbringend weiterveräußert. Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 13.06.2020 habe der Angeklagte von einem SkyECC-Nutzer ein Kilogramm Kokain auf Kommissionsbasis erworben und einem weiteren SkyECC-Nutzer zu einem Preis von mindestens 32.000 EUR angeboten. Nachdem keine Einigung über den Kaufpreis zustande gekommen sei, habe der Angeklagte das Kokain an den Verkäufer zurückgegeben. Im August 2020 habe der Angeklagte in Frankfurt 136 Gramm Kokain zum Preis von 5.800 EUR erworben, um es in der Folge gewinnbringend weiterzuveräußern. Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt unmittelbar vor dem 30.09.2020 habe ein anderer SkyECC-Nutzer entsprechend dem gemeinsamen Tatplan mit dem Angeklagten 200 Gramm Kokain zum Preis von 7.000 EUR erworben, um dieses gewinnbringend weiterzuveräußern. Am 04.03.2021 habe der Angeklagte bei einem SkyECC-Nutzer zwei Kilogramm Marihuana der Sorte „Haze“ zum Preis von 10.000 EUR erworben und in Frankfurt am Main übergeben erhalten. Das gesamte Cannabis habe der Angeklagte zum Preis von mindestens 10.800 EUR gewinnbringend weiterverkauft. Am Tag darauf habe der Angeklagte 3 Kilogramm Marihuana bestellt und wieder in Frankfurt übergeben erhalten. Am 06.03.2021 habe der Angeklagte gemeinsam mit einem SkyECC-Nutzer bei einem weiteren SkyECC-Nutzer zehn Kilogramm Marihuana zum Preis von 50.000 EUR zuzüglich 500 EUR Liefergebühren erworben, um dieses in der Folge gewinnbringend weiterzuveräußern. Anschließend habe der Angeklagte einem SkyECC-Nuter den Verkauf von drei Kilogramm Marihuana der Sorte „Haze“ zum Preis von insgesamt 15.750 EUR angeboten.
Dr. Susanne Lösch
- Pressesprecherin und Richterin am Landgericht -
