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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Das Landgericht Mannheim ist ausschließlich zuständig für die Beglaubigung solcher Urkunden, die im Landgerichtsbezirk Mannheim erstellt wurden. Dieser umfasst: Mannheim, Schwetzingen und Weinheim.

Urkunden von Städten, Gemeinden, Schulen und Hochschulen auch aus Mannheim und Umgebung beurkunden ausschließlich die unten aufgeführten Stellen. Das Landgericht ist dazu rechtlich nicht befugt.

Erteilung

Anträge auf Apostillen / Überbeglaubigungen können schriftlich eingereicht werden. Ein Formular für einen Antrag finden Sie hier.
Die Urkunden werden nach Erledigung per Post zurückgesandt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 2 - 5 Werktage. Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich an der Pforte des Hauptgebäudes in A 1,1 zu den Öffnungszeiten des Landgericht abgeben und / oder abholen.

Rückfragen können Sie gerne telefonisch

montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und

dienstags und donnerstags von13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

unter der Rufnummer: 0621/292-2442 hierher richten

oder 

per E-Mail an die Anschrift poststelle@lgmannheim.justiz.bwl.de übermitteln.

Bezüglich der anfallenden Kosten erhalten Sie nach Versand der gefertigten Dokumente eine gesonderte Rechnung.

Weitere Zuständigkeiten

Für Urkunden der Städte und Gemeinden ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, für die Beglaubigung aus dem schulischen Bereich das Kultusministerium, für Urkunden aus dem Hochschulbereich ist das Wissenschaftsministerium zuständig. 

Externer Link  Regierungspräsidium Karlsruhe

Externer Link  Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Externer Link  Ministerium für Wirtschaft, Forschung und Kunst

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